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29.11.2007 - 07:46 - Gesundheit & Medizin
Ärztliche Kompetenzen sind nicht übertragbar
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Als "Angriff auf das ärztliche Berufsbild" bezeichnet Baden-Württembergs Ärztepräsidentin Dr. Ulrike Wahl Pläne des Gesetzgebers, ärztliche Kompetenzen in die Eigenverantwortung nichtärztlicher Gesundheitsberufe zu übertragen. "Diagnose und Therapie von Krankheiten sind zentrale Bestandteile ärztlicher Tätigkeit und sollten ausschließlich von Ärzten oder allenfalls unter deren Verantwortung geschehen", betonte sie bei der Vertreterversammlung der Landesärztekammer am 24. November in Stuttgart.
Quelle: LÄK-Baden-Württemb. (26.11.07) >>> www.laek-bw.de/05/2007_11/lage.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Hinweis v. U. Wahl, wonach dem Ärztemangel im hausärztlichen Bereich vor allem dadurch zu begegnen sei, in dem die entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten für die medizinischen Fachangestellten genutzt werden, ist durchaus beachtlich. Evident ist hierbei, dass die ärztlichen Primärpflichten, namentlich die der Anamnese, Diagnostik und Therapie, nur in Teilen einer Delegation unter strikter Wahrung der ärztlichen Verantwortung zulässig sein sollten, so dass ggf. die nichtärztlichen Mitarbeiter in der hausärztlichen Praxis intensiver in den (pflege)therapeutischen Prozess eingebunden werden. Dies entspricht im Übrigen auch der Forderung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., der zugleich darauf hinweist, dass keine Parallelstrukturen erforderlich seien.
Vgl. dazu die Stellungnahme des Verbandes v. 28.06.07 >>> www.vmf-online.de/download/00000503.pdf
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Quelle: LÄK-Baden-Württemb. (26.11.07) >>> www.laek-bw.de/05/2007_11/lage.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Hinweis v. U. Wahl, wonach dem Ärztemangel im hausärztlichen Bereich vor allem dadurch zu begegnen sei, in dem die entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten für die medizinischen Fachangestellten genutzt werden, ist durchaus beachtlich. Evident ist hierbei, dass die ärztlichen Primärpflichten, namentlich die der Anamnese, Diagnostik und Therapie, nur in Teilen einer Delegation unter strikter Wahrung der ärztlichen Verantwortung zulässig sein sollten, so dass ggf. die nichtärztlichen Mitarbeiter in der hausärztlichen Praxis intensiver in den (pflege)therapeutischen Prozess eingebunden werden. Dies entspricht im Übrigen auch der Forderung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., der zugleich darauf hinweist, dass keine Parallelstrukturen erforderlich seien.
Vgl. dazu die Stellungnahme des Verbandes v. 28.06.07 >>> www.vmf-online.de/download/00000503.pdf
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