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Ärztliche Kompetenzen sind nicht übertragbar

29.11.200707:46 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ärztliche Kompetenzen sind nicht übertragbar
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Als "Angriff auf das ärztliche Berufsbild" bezeichnet Baden-Württembergs Ärztepräsidentin Dr. Ulrike Wahl Pläne des Gesetzgebers, ärztliche Kompetenzen in die Eigenverantwortung nichtärztlicher Gesundheitsberufe zu übertragen. "Diagnose und Therapie von Krankheiten sind zentrale Bestandteile ärztlicher Tätigkeit und sollten ausschließlich von Ärzten oder allenfalls unter deren Verantwortung geschehen", betonte sie bei der Vertreterversammlung der Landesärztekammer am 24. November in Stuttgart.

Quelle: LÄK-Baden-Württemb. (26.11.07) >>> http://www.laek-bw.de/05/2007_11/lage.html

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Hinweis v. U. Wahl, wonach dem Ärztemangel im hausärztlichen Bereich vor allem dadurch zu begegnen sei, in dem die entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten für die medizinischen Fachangestellten genutzt werden, ist durchaus beachtlich. Evident ist hierbei, dass die ärztlichen Primärpflichten, namentlich die der Anamnese, Diagnostik und Therapie, nur in Teilen einer Delegation unter strikter Wahrung der ärztlichen Verantwortung zulässig sein sollten, so dass ggf. die nichtärztlichen Mitarbeiter in der hausärztlichen Praxis intensiver in den (pflege)therapeutischen Prozess eingebunden werden. Dies entspricht im Übrigen auch der Forderung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., der zugleich darauf hinweist, dass keine Parallelstrukturen erforderlich seien.

Vgl. dazu die Stellungnahme des Verbandes v. 28.06.07 >>> http://www.vmf-online.de/download/00000503.pdf

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