27.11.2007 - 15:33 - Politik, Recht & Gesellschaft
Volksverhetzung eine jugendtypische Verfehlung?
Pressemitteilung von: DIE LINKE im Bundestag
Thema: Rechtsextremismus / Amtsgericht Oschatz / Mügeln
Datum: 27. 11. 2007
Das Amtsgericht Oschatz hat einen 18-Jährigen zu 600 Euro verurteilt, der am 19. August in Mügeln bei der Hatz auf Inder beteiligt war. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:
Der 18-Jährige wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Beim Strafmaß ließ das Gericht Milde walten. Man ging davon aus, dass es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelte.
Wenn Volksverhetzung eine jugendtypische Verfehlung ist, dann muss es schlimm stehen um die Jugend. Noch wirrer aber muss es in den Köpfen der Richter zu gehen, die das ernsthaft meinen.
* * *
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Petra Pau
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretende Vorsitzende
der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227 – 710 95
Fax: (030) 227 – 700 95
Mail:
www.petrapau.de
Deutscher Bundestag
Datum: 27. 11. 2007
Das Amtsgericht Oschatz hat einen 18-Jährigen zu 600 Euro verurteilt, der am 19. August in Mügeln bei der Hatz auf Inder beteiligt war. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:
Der 18-Jährige wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Beim Strafmaß ließ das Gericht Milde walten. Man ging davon aus, dass es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelte.
Wenn Volksverhetzung eine jugendtypische Verfehlung ist, dann muss es schlimm stehen um die Jugend. Noch wirrer aber muss es in den Köpfen der Richter zu gehen, die das ernsthaft meinen.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Petra Pau
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretende Vorsitzende
der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227 – 710 95
Fax: (030) 227 – 700 95
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