23.11.2007 - 08:09 - Politik, Recht & Gesellschaft
Arbeitsrecht: Vertragsänderung nach Betriebsübergang
Pressemitteilung von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt Fachanwalt in Paderborn
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Die Klägerin war als Verkäuferin bei einer nicht tarifgebundenen Handelsgesellschaft beschäftigt. Sie bezog monatlich ein Grundgehalt von 1.099,28 Euro brutto sowie eine Funktionszulage in Höhe von 270,98 Euro brutto. Das Arbeitsverhältnis ging am 1. Juni 2004 im Wege des Betriebsübergangs auf die Beklagte über. Am 27. Juli 2004 vereinbarten die Parteien, das Entgelt unter Wegfall der Funktionszulage auf das bei der Beklagten tariflich geregelte Monatsentgelt von 1.041,40 Euro brutto abzusenken. Als Ausgleich erhielt die Klägerin eine Einmalzahlung in Höhe von 3.900,00 Euro. Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Unwirksamkeit der Änderungsvereinbarung geltend gemacht und Fortzahlung der mit dem Betriebsveräußerer vereinbarten Vergütung gefordert.
(Quelle: PM des BAG; BAG, Urteil vom 7.11.2007 - 5 AZR 1007/06; Vorinstanz: LAG Brandenburg, Urteil vom 05.09.2006 - 1 Sa 219/06)
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