Änderungen in der Künstlersozialabgabe - Verstärkte Prüfung der Abgabepflicht durch Deutsche Rentenversicherung

Pressemitteilung von: VDNORD / PR Agentur: B2B-PR
Im Juni 2007 sind die Änderungen in der Künstlersozialversicherung in Kraft getreten, die für die betriebliche Praxis von entscheidender Bedeutung sind. Insbesondere Werbeagenturen, Verlage und Druckereien können abgabepflichtig sein, wenn sie selbständige Künstler (wie z.B. freiberufliche Grafiker, Designer, Layouter, Fotografen, Redakteure, Journalisten und ähnliche Personengruppen) beauftragen. Nahezu lückenlos prüft derzeit die Deutsche Rentenversicherung. Der Verband Druck und Medien Nord e.V. lädt daher alle Interessierten zu einer Informations-veranstaltung ein. Die Veranstaltung soll eine gewisse Sicherheit im Umgang mit der Künstlersozialkasse vermitteln und so die Risiken minimieren.

Mittwoch, den 05. Dezember 2007

Referent: RA Prof. Alexander Unverzagt
Rechtsanwälte Unverzagt – von Have
Hamburg/Berlin/Köln

Zeit: 16.00 – 18.00 Uhr
Ort: Kompetenzzentrum Medien des VDM Nord e.V.
Gaußstraße 190, 22765 Hamburg-Ottensen

Für Verbandsmitglieder ist die Veranstaltung kostenlos, Nichtmitglieder zahlen € 80,- zzgl. 19% MwSt.
Um Fax-Anmeldung wird gebeten: 040 / 39 92 83-22.
Weitere Informationen unter www.vdnord.de. VDMNord e.V. Gaußstraße 190, 22765 Hamburg, Tel. 040 39 92 83 0, E-Mail .

VDMNord e.V.
Gaußstraße 190
22765 Hamburg
Tel. 040 39 92 83 0
E-Mail

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Tel 040 81 99 13 76
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Gegründet wurde der Verband 1824 und ist damit der älteste Arbeitgeberverband Deutschlands. Die rund 250 Mitgliedsunternehmen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern berät der Verband rund um die wichtigsten Fragen der Druck- und Medienindustrie: Interessenvertretung, Sozialpolitik einschl. Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche und technische Fragestellungen, Umweltschutz und die Aus- und Weiterbildung sind die Hauptkompetenzen des Verbandes.

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