20.11.2007 - 06:44 - Gesundheit & Medizin

Ärztliche Leistungen müssen in Medizinerhänden bleiben

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Einer Pressemitteilung der LÄK Brandenburg v. 09.11.07 zufolge ist die Bundesärztekammer gerade dabei, einen Katalog delegierbarer Leistungen zu überarbeiten.

Laut Dr. Regina Klakow-Franck soll dieser möglichst zum nächsten Deutschen Ärztetag vorgelegt werden. "Die Bundesärztekammer lehnt ein Auseinanderdividieren der ärztlichen Verantwortung ab. Dies bedeutet aber nicht, dass wir nicht für Kooperationsmodelle sind. Gerade bei der Behandlung multimorbider Patienten begrüßen wir diese", so die stellvertretende BÄK-Hauptgeschäftsführerin.
Welche die ureigensten Aufgaben des Arztes sind, dazu äußerte sich Prof. Eckart Frantz, der Vorsitzende des Landesverbandes der Leitenden Krankenhausärzte Brandenburg: "Die Diagnose, die Therapie und die Beratung des Patienten in medizinischen Fragen - dies alles sind Monopole der Ärzte. Sollte sich daran etwas ändern, wird die Axt an den Berufsstand angesetzt."

Quelle: PM v. 09.11.07 der LÄK Brandenburg >>> www.laekb.de/20/05Pressemitteilungen/90029PM071109.html

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Mit Blick auf die Interessen des multimorbiden Alterspatienten sind in der Tat ausgewogene Kooperationsmodelle zwischen der Ärzteschaft und den nichtärztlichen Heilberufen nicht nur sinnvoll, sondern auch zwingend geboten. Hierzu wird im Zweifel der Gesetzgeber den Weg zu ebnen haben und in Teilen ist dies bereits mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geschehen. Ob allerdings der Ärzteschaft eine „Monopolstellung“ eingeräumt ist, wie dies E. Frantz zu bedenken gibt, bedarf jedenfalls in dem Maße einer Ergänzung, dass es dem Gesetzgeber durchaus möglich ist, über eine Änderung resp. Ergänzung des Heilpraktiker-Gesetzes hinaus auch andere nichtärztliche Heilberufe stärker als bisher in die Diagnose, Therapie und Beratung der Patienten einzubinden. Der Berufsstand der Ärzte dürfte insoweit nicht gefährdet sein, kommt ihm doch weiterhin das exklusive Recht der Heilbehandlung zu, so dass die „Axt“ nicht angelegt wird. Grundlage für eine verstärkte Einbindung nichtärztlicher Heilberufe in das therapeutische Gesamtkonzept ist aber stets eine umfassende formelle und materielle Qualifikation, die über den bisherigen Rahmen der einschlägigen Berufsausbildungsgesetze hinaus zu fordern ist. Allein der Wunsch nach mehr Verantwortung für die Pflege dürfte kein Garant dafür sein, dass die Pflege zugleich auch mit der Übertragung bestimmter eigenverantwortlicher Tätigkeiten die damit verbundene umfassende Fachkompetenz aufweist. Sofern also die Pflege meint, insbesondere mit Blick auf die Pharmakotherapie eines chronisch erkrankten Patienten ggf. ein Folgerezept ausstellen zu müssen, setzt dies freilich ein Höchstmaß an pharmakologischen Kenntnissen voraus, die derzeit von der Pflege nicht erfüllt werden, mal ganz abgesehen davon, dass insbesondere die Pharmakotherapie etwa des multimorbiden Alterspatienten höchst komplexer Natur ist. Die Pharmakotherapie wird von dem Prinzip der sog. Wechselwirkung beherrscht, wonach Einflüsse des Pharmakons auf den Organismus einschließlich der Dosierung, Toxikologie und der Interaktionen der Substanz (sog. Pharmakodynamik) und Einflüsse des Organismus und seiner altersbedingten Funktionsveränderungen auf das Pharmakon (sog. Pharmakokinetik)
gemeinsam die pharmakologische Wirkung des Arzneimittels bestimmen. Hieraus folgt, dass gerade bei einem multimorbiden Alterspatienten die Gefahren der Polypharmakotherapie besonders groß sind und einer ständigen Evaluation bedürfen. Ob zur therapeutischen Evaluierung einer Pharmakotherapie die Pflege derzeit formell und materiell qualifiziert ist, darf bezweifelt werden.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
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