19.11.2007 - 17:27 - Politik, Recht & Gesellschaft

Verkehrsrecht: Was tun bei einem Verkehrsunfall? Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt und nicht die Werkstatt

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte MÜLLER & WOHLLEBEN
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Rechtsanwalt Carsten Donauer
„Was tun, wenn es kracht?“

Mit dieser Frage beschäftigt sich zwangsläufig jeder, wenn er in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Am Wichtigsten ist dabei natürlich die Frage, wie der Geschädigte so schnell wie möglich sein Geld zur Reparatur des beschädigten Fahrzeuges und einen Ausgleich seiner sonstigen Schäden erhält.

Oft ist der Sachverhalt eindeutig und eine Regulierung der Schäden kann offenbar unproblematisch mit der gegnerischen Versicherung erfolgen. Den abzuwickelnden Schriftverkehr bieten die Reparaturwerkstätten daher nicht selten als vermeintlich uneigennützigen Service an.

Doch Vorsicht:

Gerade in den einfach gelagerten Fällen sind zahlreiche Feinheiten zu beachten, um nicht leichtfertig Schadensansprüche des Verunfallten zu verschenken. Als Beispiel seien hier nur die zahlreichen Pauschalabrechnungsmöglichkeiten für Telefon- und Fahrtkosten oder etwa Abmeldekosten genannt. Die Berechnung des eventuell bestehenden Haushaltsführungsschadens erfordert jedoch bereits ein hohes Maß an rechtlichem Spezialwissen, wie es in ausreichender Weise nur der spezialisierte Rechtsanwalt verfügt.
Des Weiteren können im Falle einer auch nur geringen Mithaftung rechtliche Laien – wie sie Reparaturwerkstätten wohl unzweifelhaft sind – erhebliche Fehler bei der Schadensabrechnung begangen werden. Nur der erfahrene Rechtsanwalt kann daher gewährleisten, dass der Verunfallte den vollen Umfang seiner Schäden ersetzt bekommt.
Hierzu kennt der Anwalt auch tagesaktuell die Rechtsprechung der deutschen und internationalen Gerichte und kann so für den Anspruchsinhaber zahlreiche Schadensbeträge einfordern, welche von laienhaften Regulierern oft vergessen werden.

Nicht zu vergessen ist auch, dass erfahrungsgemäß bei der Regulierung des Schmerzensgeldes ein eingeschalteter Rechtsanwalt für den Geschädigten höhere Beträge erreicht im Vergleich zu dem Fall, dass ein Verunfallter seinen Schaden selbst oder über einen beauftragten Laien reguliert.

Dass eine Schadensbearbeitung wegen der mitunter schwierigen Rechtsfragen in jedem Falle von einem Rechtsanwalt übernommen werden sollte, empfiehlt auch der ADAC als Ergebnis des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2006.

Fragen Sie sich doch einfach einmal selbst: Würden Sie bei gesundheitlichen Problemen auf den Rat eines medizinischen Laien vertrauen oder vertrauen Sie sich lieber einem Fachmann an? Sicherlich ist es im Zweifel der ärztliche Fachmann, der über Ihre Gesundheit entscheiden soll!
Warum sollte also, wenn es um Ihre rechtlich zustehenden Schadensersatzansprüche geht, ein rechtlich völlig ungeschulter Laie die Abwicklung Ihres bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schadens vornehmen? Überlassen Sie auch hier nichts dem Zufall und wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie keine Schadensbeträge verschenken.

Sofern eine Haftung Ihrerseits ausgeschlossen ist, muss außerdem der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts übernehmen. Ihnen entstehen also in diesem Falle keinerlei Kosten. Und der Rechtsanwalt übernimmt in kompetenter Weise mitunter lästigen Schreibkram für Sie.

Carsten Donauer
Rechtsanwalt

MÜLLER & WOHLLEBEN
Rechtsanwälte

Schlossstraße 7
56856 Zell/Mosel

Telefon: (0 65 42) 96 97 77 - 0
Telefax: (0 65 42) 96 97 77 - 11
E-Mail:
Internet: www.mueller-wohlleben.de

Rechtsanwaltskanzlei MÜLLER & WOHLLEBEN.

Wir sind eine auf allen Rechtsgebieten tätige Kanzlei mit Sitz in Zell an der Mosel.

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen sowie Privatpersonen. In unserer Tätigkeit verfolgen wir nachhaltig eine fachgebietsbezogene Spezialisierung unserer Partner und Mitarbeiter.

Bedingt durch die Größe unserer Kanzlei liegen unsere Stärken - neben der Qualität unserer Arbeit - in einer hohen Effizienz, hohen Flexibilität und hohem persönlichem Einsatz.

Wir vertreten unsere Mandanten vor allen nationalen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes).

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Prüfung und effizienten Durchsetzung einzelner Ansprüche über eine umfassende Vertragsgestaltung bis hin zu vollständigen Unternehmensveräußerungen einschließlich der in diesem Zusammenhang zu führenden Verhandlungen. Dies selbstverständlich auch in Englisch oder Französisch.

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