19.11.2007 - 15:26 - Politik, Recht & Gesellschaft
IBH Fonds können nicht halten, was sie versprechen
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Die Firma IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft ist Initiatorin zahlreicher geschlossener Immobilienfonds, an denen sich Anleger über die Firma CT Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH als mittelbare Gesellschafter bürgerlichen Rechts beteiligen können. Aufgrund vorheriger Absprache sind die Beteiligungen sämtlicher Anleger durch die Gallinat Bank AG in Essen finanziert worden. Ausnahmen ergeben sich nur für vereinzelte Fonds, in denen sämtliche Anleger von der Raiffeisenbank Oberschleißheim e. G. finanziert worden sind.
Bei allen von der IBH initiierten Immobilienfonds haben sich die in den Verkaufsprospekten dargestellten Prognosen hinsichtlich der erzielbaren Mieteinahmen als völlig fehlerhaft erwiesen. Aus den Geschäftsberichten der Folgejahre wird deutlich, dass bereits von Beginn an teilweise nur die Hälfte der prospektierten Mieten erzielbar waren.
Hieraus ergeben sich für die Gallinat Bank AG und die Raiffeisenbank Oberschleißheim e. G. erhebliche Konsequenzen. Nach der gegenwärtigen höchstrichterlichen Rechtsprechung haften Banken für derartige Fehlkalkulationen, wenn diese erheblich und vorhersehbar waren und die Bank eng mit dem Initiator und / oder mit dem Vertrieb zusammengearbeitet hat. Allein aufgrund der reinen Anzahl der Finanzierungen, wird das Vorliegen einer engen Zusammenarbeit nicht zu bestreiten sein. Die Abweichungen zwischen den prospektierten und den tatsächlichen Mieteinnahmen ist derart erheblich, dass die widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von dieser Fehlkalkulation von ihr nicht zu widerlegen sein wird. Rechtsfolge ist dann ein Schadenersatzanspruch in Form der Rückabwicklung der Verträge und Ersatz des weiteren Schadens. Dies wird die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte für ihre Mandanten tun.
Alle Anleger sollten prüfen lassen, ob auch in ihrem konkreten Fall sämtliche Voraussetzungen für den Schadenersatzanspruch gegeben sind.
Resch Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Fon: 030 885977 – 0
Fax: 030 885977 – 30
Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Jochen Resch
Fon: 030 885977 - 20
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.
Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Bei allen von der IBH initiierten Immobilienfonds haben sich die in den Verkaufsprospekten dargestellten Prognosen hinsichtlich der erzielbaren Mieteinahmen als völlig fehlerhaft erwiesen. Aus den Geschäftsberichten der Folgejahre wird deutlich, dass bereits von Beginn an teilweise nur die Hälfte der prospektierten Mieten erzielbar waren.
Hieraus ergeben sich für die Gallinat Bank AG und die Raiffeisenbank Oberschleißheim e. G. erhebliche Konsequenzen. Nach der gegenwärtigen höchstrichterlichen Rechtsprechung haften Banken für derartige Fehlkalkulationen, wenn diese erheblich und vorhersehbar waren und die Bank eng mit dem Initiator und / oder mit dem Vertrieb zusammengearbeitet hat. Allein aufgrund der reinen Anzahl der Finanzierungen, wird das Vorliegen einer engen Zusammenarbeit nicht zu bestreiten sein. Die Abweichungen zwischen den prospektierten und den tatsächlichen Mieteinnahmen ist derart erheblich, dass die widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von dieser Fehlkalkulation von ihr nicht zu widerlegen sein wird. Rechtsfolge ist dann ein Schadenersatzanspruch in Form der Rückabwicklung der Verträge und Ersatz des weiteren Schadens. Dies wird die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte für ihre Mandanten tun.
Alle Anleger sollten prüfen lassen, ob auch in ihrem konkreten Fall sämtliche Voraussetzungen für den Schadenersatzanspruch gegeben sind.
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Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
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