16.11.2007 - 11:39 - Politik, Recht & Gesellschaft

Abmahnwelle durch RA Rasch wegen Internettauschbörsen geht unvermindert weiter

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Nach wie vor versendet die Kanzlei Rasch im Auftrag der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), dies ist der Weltverband der Phonoindustrie, nach eigenen Angaben pro Monat zwischen 3000 und 5000 (!) Abmahnschreiben, bei denen die angeblichen „Täter“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine„Vergleichssumme“ von nicht selten bis zu 5.000 € bezahlen sollen.

Insgesamt wird in den Medien bereits von über 40.000 Abmahnungen gesprochen, die bereits versandt wurden. Doch Hilfe naht!

Das Amtsgericht Offenburg hat zwischenzeitlich die Rückverfolgung von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern wegen Unverhältnismäßigkeit untersagt. Die Anfragen der Staatsanwaltschaft seien nicht zulässig, da der Tausch von einigen wenigen Musikdateien der Bagatellkriminialität zuzuordnen sei.

In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenes Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.

Es stehen, wie Sie sehen, im Rahmen der anwaltlichen Interessenvertretung über den BSZ® e.V. etliche Einwendungen zur Verfügung, mit deren Hilfe sowohl das Straf- als auch ein Zivilverfahren gegen Betroffene vermieden werden kann. Die konkrete Beurteilung hängt jedoch immer auch vom Einzelfall ab.

Der BSZ® e.V. hat in Absprache mit Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Fischer Witteck in Aschaffenburg, welcher eine Vielzahl von Betroffenen anwaltlich gegen die Kanzlei Rasch aus Hamburg vertritt auf der Webseite www.fachanwalt-hotline.de ein Online-Anmeldeformular eingestellt, um schnelle Hilfe für Betroffene bereit zu stellen.
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Der BSZ® e.V. Anti-Abmahn-Service hilft sofort in folgenden Fällen:

Wettbewerbsrecht:
Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (Unterlassungs-, Auskunfts-, Kosten- und Schadensersatzansprüchen),
Abmahnungen,
einstweilige Verfügungen,
Klagen.

Urheberrecht:
Beratung und Vertretung bei Lizenzverträgen und bei der Auseinandersetzung um Lizenzen,

Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen (Unterlassungsansprüche, Auskunfts-ansprüche, Kosten- und Schadensersatzansprüche), z.B. in Folge von Musik- und Filmdownloads,

Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen und deren Abwehr

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Es spricht vieles dafür, gerade im gewerblichen Rechtsschutz einen Spezialisten hinzuzuziehen, Es lauern nämlich zahlreiche Gefahren in den besonderen (vielfach nicht einmal gesetzlich geregelten) Instituten des gewerblichen Rechtsschutzes wie z.B. Abmahnung, Unterlassungs / Verpflichtungserklärung, Abschlußerklärung und Anschlußabmahnung sowie im Verfügungsverfahren. Hinzu kommen ausgeprägte regionale Unterschiede in der diesbezüglichen Rechtsprechung.

Anwaltliche Hilfe gerade in Abmahnungsfällen ist dringend geraten und auch ihr Geld wert. Sogar wenn Sie das abgemahnte Verhalten gar nicht fortsetzen wollen, Sie sich also in der Sache nicht mit dem Abmahner streiten möchten, steht immer noch die Frage, wieviel Sie Ihr Nachgeben kosten wird (Höhe der gegnerischen Anwaltskosten, Schadensersatz usw.). Anwaltliche Beratung hilft, solche Folgekosten gering zu halten, so dass dadurch die Kosten der anwaltlichen Beratung oftmals mehr als aufgewogen werden

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