Private Rentenversicherung gegen Einmalzahlung - Vorsorge ohne finanzielle Sicherheit?

Pressemitteilung von: orgenda Verlag für persönliche Weiterentwicklung
Die Versprechen der privaten Rentenversicherung klang verlockend: Der Kunde sollte einmal eine Summe X in eine private Rentenversicherung einzahlen und dafür seine private Vorsorge uverbessern: In Form einer lebenslangen Zahlung aus der privaten Rentenversicherung. Garantiert sollte diese Zahlung sein und als Bonus sollten noch die erwirtschafteten Überschüsse der privaten Rentenversicherung an die Versicherten ausgezahlt werden.

Die meisten Verbraucehr fragen sich da natürlich: Lohnt sich das? Das Internetportal www.simplify.de hat solche Modelle unter die Lupe genommen - mit einem erschreckenden Ergebnis. Bezogen auf die garantierten Renten erzielen die Sparer oft renditen unter 2 %! Und das, obwohl das Geld bei einer Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung jahrzehntelang angelegt ist und der Kunde das Geld nur mit finanziellen Einbußen zurückbekommt. Sinnvoller ist es oft, das Geld selbst anzulegen und deutlich höhere Renditen zu erzielen. Dann kann im Alter in vielen Fällen eine vergleichbare Rente wie bei der Rentenversicherung nur aus den erwirtschafteten Zinsen gezahlt werden. Das heißt: Das Geld bleibt unangetastet, während es bei der Rentenversicherung gegen Einmalzahlung in aller Regel verloren ist, wenn der Sparer früh stirbt und keinen entsprechenden Hinterbliebenenschutz vereinbart hat.

Grundsätzlich gilt für Verbraucher: Auf jeden Fall erst vergleichen! Vor allem Bestandskunden von Lebensversicherern, die in den nächsten Jahren Policen ausgezahlt bekommen, werden jetzt verstärkt angesprochen und auf das Modell der Rente gegen Einmalzahlung hingewiesen. Deshalb gilt: Erst nachrechnen und Alternativen prüfen, dann einen neuen Vertrag unterschreiben! Eine Rentenversicherung gegen Einmalzahlungen sind oft ein Geschäft ohne Ausweg. Denn eine Kündigung ist nicht ohne Weiteres möglich. So mancher Versicherer schließt das Kündigungsrecht aus und hat dafür jetzt zum Beispiel vom Oberlandesgericht Hamm (AZ: 20 U 284/06) grünes Licht bekommen. Die Richter erklärten die „Nichtkündigungs-Klausel“ für rechtmäßig und sahen in der Regelung auch keine überraschende Klausel, die den Vertrag hätte unwirksam werden lassen. Denn der Kündigungsausschluss, so die Richter, sei im Antrag klar und deutlich herausgestellt worden. Da hilft Verbrauchern nur, solche Verträge vor der Unterschrift von einem Experten prüfen zu lassen. Eine sichere Rente ist das Modell also vor allem für die Versicherer.

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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Link des Portals: www.simplify.de

Der Orgenda-Verlag für pesönliche Weiterentwicklung gehört zur Verlagsgruppe des Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, zu der insgesamt 10 Fachverlage zählen. Die Loseblattzeitschriften, Informationsdienste und Online-Portale des Verlages ergänzen und flankieren individuelle Beratung und Seminarangebote. Gemeinsam mit dem Schwesterunternehmen, dem FID Verlag GmbH Fachverlag für Informationsdienste, belegte der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG laut Ranking des Buchreportes vom April 2006 "Die 100 größten deutschen Verlage" mit Rang 9 wieder einen Platz unter den Top 10 der Fachverlage und Rang 15 unter allen deutschen Verlagen.

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