12.11.2007 - 12:18 - Energie & Umwelt

Verpackungsnovelle: Bundestag teilt Bedenken der Selbstentsorger – Bundesrat muss jetzt BMU-Mängel beheben

Pressemitteilung von: Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V.
Berlin, 12. November 2007 - Der Bundestag teilt die Kritik, die der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSvV) mehrfach an der missratenen 5. Novelle der Verpackungsverordnung geäußert hat. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat den Entwurf der Novelle zwar aus Gründen der Koalitionsräson durchgewinkt. Doch aus dem federführenden Umweltausschuss des Parlaments kamen Warnsignale der Koalitionsfraktionen: Es gebe „noch Bedenken bei der Rechtslage und bei Konzentrationsprozessen“. Außerdem sei es „rechtlich noch umstritten (…), ob private Hersteller zur Teilnahme an einem privaten System gezwungen werden könnten“, meldete der Pressedienst des Bundestages.

Erst kürzlich hat der namhafte Umweltrechtler Prof. Dr. Reinhard Hendler in einer rechtlichen Stellungnahme im Auftrag des BSvV festgestellt, die Bundesregierung habe bei der aktuellen Novellierung der Verpackungsverordnung schwerwiegende Verfahrensfehler begangen und die Beteiligungsrechte der betroffenen Unternehmen verletzt. Allein darum könne die Änderungsverordnung keinen Bestand haben.

Hinzu treten weitere gravierende Konstruktionsfehler der Novelle. Sie
• besitzt keine Ermächtigungsgrundlage für einen Zwangsanschluss an duale Systeme,
• verletzt das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, ohne eine Begründung für die angebliche Gefährdung der haushaltsnahen Sammlung durch Selbstentsorger vorweisen zu können,
• ignoriert die wirtschaftliche Unterminierung der haushaltsnahen Sammlung durch eine Vielzahl von Rabatt- und Splittingangeboten des marktbeherrschenden dualen Systems mit bis zu 80 Prozent Mengenabzügen,
• schränkt den Wettbewerb sowie die Wahlfreiheit der verpflichteten Wirtschaft ein,
• enthält einen Systembruch, indem das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis (Selbstentsorgung als Primärpflicht, Beteiligung an dualem System als Befreiungsoption von der Primärpflicht) zugunsten eines Zwangsanschlusses an dualen Systemen umgekehrt wird,
• entfernt sich vom Ausgangs- und Ursprungsgedanken der Produktverantwortung.
Die Novelle steht damit juristisch auf mehr als „wackeligen Füßen“. Die genannten Gründe können nämlich dazu führen, dass bei einer gerichtlichen Anfechtung ein Gericht die 5. Novelle für nichtig befindet und sie dem Bundesverfassungsgericht zur entsprechenden Feststellung vorlegt. Folge könnte sein, dass die VerpackV in der Fassung, die sie durch die 5. Novelle erhalten hat, insgesamt für nichtig erklärt wird.


Diese Rechtsunsicherheiten schmälern die Akzeptanz der bisherigen Verpackungsentsorgung bei den Wirtschaftsverpflichteten. Dadurch droht Gefahr für eine bezahlbare ordnungsgemäße Verpackungsentsorgung in privatwirtschaftlicher Verantwortung. Die 5. Novelle sollte deshalb auf das unbestritten erforderliche, rechtlich haltbare und umweltpolitisch sinnvolle Maß zurückgeführt werden, indem sie auf eine stringente Vollständigkeitserklärung zur Eindämmung der rechtswidrigen Trittbrettfahrerei konzentriert wird. Jetzt ist der Bundesrat gefordert, für alle Wirtschaftsverpflichteten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und die Mängel des BMU-Entwurfes zu beheben.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Ansprechpartner:
Hauptgeschäftsführer
RA Michael Webersinn
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. 030/27572212

Der in Berlin ansässige Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSvV) ist ein bundesweiter Verband von Selbstentsorgern. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder und führender Handelsketten, die ihre originäre Produktverantwortung als Selbstentsorger wahrnehmen und einen Gesamtumsatz von rund 40 Milliarden Euro aufwei-sen.

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