07.11.2007 - 10:32 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Private Haftpflichtversicherung: warum sie so wichtig ist und was sie beinhalten sollte
Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Oftmals reicht eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: man hat einen Schaden verursacht. Der versehentlich umgestoßene Kaffeebecher auf der Couch des Nachbars oder die Glasscheibe, die die eigenen Kinder unachtsam beim Ballspielen beschädigten – das alles zahlt doch die Haftpflicht. Oder etwa nicht? In vielen Fällen verweigert die private Haftpflichtversicherung die Regulierung – und zwar zu Recht! Bezahlt wird von der Versicherung nämlich nur genau das, was durch den Vertrag auch abgesichert ist. Wie immer bei Versicherungen kommt es auf die Tarifbestimmungen, also auf das „Kleingedruckte“ der Versicherungspolice an. Nachfolgend einige Bausteine, die unbedingt in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sein sollten, um eine böse Überraschung zu Vermeiden.
1. Adäquate, ausreichende Deckungssummen
Viele Verträge aus der DM-Zeit haben Deckungssummen von € 1.000.000 und weniger. Diese Summen sollten auf mindestens € 5.000.000 erhöht werden. Mit der richtigen Gesellschaft ist dies auch nicht teurer als die Prämie, die der Versicherte bisher geleistet hat. Je nachdem, ob es sich um einen Familien-, Single- oder Seniorenhaftpflichtvertrag handelt, kann es anbieterabhängig zusätzliche Rabatte geben. Hat Ihr Kind die Ausbildung beendet, muss es sich ab diesem Zeitpunkt selbst versichern, da es dann aus der Familienversicherung ausscheidet.
2. Einschluss der Ausfalldeckung und des Rechtsschutzes als Ergänzung
Der Einschluss dieser Klauseln dient vor allem dem Selbstschutz. Ist man nämlich selbst Geschädigter und der Schadenverursacher ist nicht versichert oder hat kein Geld, sieht es mit dem Schadenersatz schlecht aus. Diese Klauseln veranlassen Ihren eigenen Versicherer, Ihnen den Schaden selbst zu bezahlen und versucht gleichzeitig, das Geld beim Schuldner einzutreiben – notfalls vor Gericht. Auch hier gilt es ganz genau hinzusehen, da die Prämien hierfür von Versicherer zu Versicherer um bis zu 200% variieren können.
3. Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder geliehener Sachen
Besonders häufig werden Schadensfälle abgelehnt, die sich auf geliehene Gegenstände beziehen, da viele Versicherer dies kategorisch in den Vertragsbedingungen ausschließen. Pech für die Versicherten mit so einem Vertrag, da diese mögliche Schäden dann aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Deshalb sollten Sie in Ihrem Vertrag diesen Einschluss vereinbart haben.
4. Gefälligkeitsschäden bei einfacher Fahrlässigkeit
Häufig meint man es nur gut und hilft dem Kollegen bei Umzug. Leider rutscht Ihnen hierbei der Fernseher durch die Hände und geht zu Bruch. Da Sie diese Arbeit nicht beruflich zu verrichten hatten, hätten Sie es nicht machen müssen. Der Versicherer ist deshalb von der Leistung frei, sofern die Mitversicherung nicht bedacht wurde. Schätzungen zu Folge sind circa 90% der Bundesbürger bei Gefälligkeitshandlungen nicht versichert! Guter Schutz muss auch in diesem Bereich nicht teuer sein.
5. Absicherung weiterer, separater Risiken bedenken
Hunde sind grundsätzlich nicht in einer privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Daher empfehlenswert: den Vierbeiner extra absichern. Das Bauherrenrisiko ist vertragsabhängig bis zu gewissen Summen bei privaten Bauvorhaben oft schon standardgemäß mitversichert und verursacht so keine weiteren kosten. Gleiches gilt für nichtbetriebliche Gewässerschäden. Als Haus- und Grundbesitzer hingegen sollten Sie einen zusätzlichen Schutz beantragen. Tätigkeiten im Ehrenamt sind gesondert abzusichern.
Weiterführeunde Informationen rund um das Thema Haftpflichtversicherung finden Sie unter www.hempel-partner.de/haftpflichtversicherung.html. Ergänzend sei gesagt, dass jeder der einen Schaden verursacht, welcher vorsätzlich oder fahrlässig die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen betrifft, diesen auch wieder gut zumachen hat (§823 BGB). Hierbei spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden ist und was der Verursacher monatlich an Einkommen hat. Die private Haftpflichtversicherung ist somit die wichtigste aller Versicherungsarten. Wer den Schaden hat, braucht sich bekanntlich um den Spott nicht zu sorgen. Damit Sie künftig im Schadensfall gut lachen haben, stehen Ihnen die Experten von www.hempel-partner.de bei Fragen gerne zur Verfügung.
Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Fasoltstr. 3
80639 München
Tel.: 089/12 59 46 59
Fax: 089/12 59 46 60
E-Mail:
Web: www.hempel-partner.de
Maklereinzelunternehmen nach § 93 HGB mit Erlaubnis nach §34d GewO.
Behörde für die Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 (0)89 / 5116-0
Telefax: +49 (0)89 / 5116-306
E-mail:
Registrierungsnummer: D-PDUW-F46O6-32
Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 11
80466 München
Telefon:. +49 (0)89 / 233-44670
Telefax: +49 (0)89 / 233-44681
E-mail:
Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Versicherungsombudsmann e. V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Helmut Müller
Kronenstraße 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
1. Adäquate, ausreichende Deckungssummen
Viele Verträge aus der DM-Zeit haben Deckungssummen von € 1.000.000 und weniger. Diese Summen sollten auf mindestens € 5.000.000 erhöht werden. Mit der richtigen Gesellschaft ist dies auch nicht teurer als die Prämie, die der Versicherte bisher geleistet hat. Je nachdem, ob es sich um einen Familien-, Single- oder Seniorenhaftpflichtvertrag handelt, kann es anbieterabhängig zusätzliche Rabatte geben. Hat Ihr Kind die Ausbildung beendet, muss es sich ab diesem Zeitpunkt selbst versichern, da es dann aus der Familienversicherung ausscheidet.
2. Einschluss der Ausfalldeckung und des Rechtsschutzes als Ergänzung
Der Einschluss dieser Klauseln dient vor allem dem Selbstschutz. Ist man nämlich selbst Geschädigter und der Schadenverursacher ist nicht versichert oder hat kein Geld, sieht es mit dem Schadenersatz schlecht aus. Diese Klauseln veranlassen Ihren eigenen Versicherer, Ihnen den Schaden selbst zu bezahlen und versucht gleichzeitig, das Geld beim Schuldner einzutreiben – notfalls vor Gericht. Auch hier gilt es ganz genau hinzusehen, da die Prämien hierfür von Versicherer zu Versicherer um bis zu 200% variieren können.
3. Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder geliehener Sachen
Besonders häufig werden Schadensfälle abgelehnt, die sich auf geliehene Gegenstände beziehen, da viele Versicherer dies kategorisch in den Vertragsbedingungen ausschließen. Pech für die Versicherten mit so einem Vertrag, da diese mögliche Schäden dann aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Deshalb sollten Sie in Ihrem Vertrag diesen Einschluss vereinbart haben.
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5. Absicherung weiterer, separater Risiken bedenken
Hunde sind grundsätzlich nicht in einer privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Daher empfehlenswert: den Vierbeiner extra absichern. Das Bauherrenrisiko ist vertragsabhängig bis zu gewissen Summen bei privaten Bauvorhaben oft schon standardgemäß mitversichert und verursacht so keine weiteren kosten. Gleiches gilt für nichtbetriebliche Gewässerschäden. Als Haus- und Grundbesitzer hingegen sollten Sie einen zusätzlichen Schutz beantragen. Tätigkeiten im Ehrenamt sind gesondert abzusichern.
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