07.11.2007 - 08:48 - Politik, Recht & Gesellschaft
Grenzbereich zwischen Steuerrecht und Strafrecht
Pressemitteilung von: GDS Dr. Krieg & Kollegen
Nach dem FG Niedersachsen, 04.06.2002 - Az. 6 K 840/01, darf trotz eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eine Außenprüfung mitsamt der bestehenden steuerlichen Mitwirkungspflichten durchgeführt werden.
Die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft steht dann dem Beginn der Außenprüfung nicht entgegen.
Falls dann der Steuerpflichtige sein Schweigerecht aus dem steuerstrafrechtlichen Verfahren "nemo tenetur se ipsum accusare" ausübt, trifft ihn der Verstoß gegen die steuerliche Mitwirkungspflicht mit voller Härte, denn dann darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Die Begründung ist in diesen Fällen immer, dass der steuerunehrliche Bürger nicht besser gestellt werden darf als der steuerehrliche, nur weil ihm die Schutzrechte aus dem Strafverfahren zustehen.
Faktisch führt dies allerdings zu sog. Strafschätzung, d.h. Schätzungen am äußersten Rand des Möglichen, die der Steuerpflichtige nicht widerlegen kann ohne auszupacken. Damit wird natürlich ein Zwang zur an sich verbotenen strafrechtlichen Selbstbezichtigung erzeugt.
GDS Dr. Krieg & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Maternusstraße 44
50996 Köln

www.krieg-rechtsanwalt.de
GDS Rechtsanwälte - Lösungen von Mensch zu Mensch
Vom ersten Tag an sind wir nah bei Ihnen: Beratung auf Augenhöhe, genau zu den für Sie wichtigen Themen. In der Umsetzung erleben Sie mit uns absolute Transparenz bei allen Aktivitäten: klare Kommunikation statt juristischem Fachchinesich. Und im Umgang mit dem Streitgegner suchen wir zuerst unkomplizierte menschliche Lösungen, bevor wir die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Sinne voll ausschöpfen.
Kompetenz in Sachfragen ist bei uns selbstverständlich.
Bei uns finden Sie aber darüber hinaus die umfassende Beratung, die zu einer wirklichen Lösung Ihres Problems führt. Im Idealfall präventiv - schon lange, bevor es wirklich zu Krise und Konflikt kommt.
Vollständige Begleitung mit Tempo
Als unsere zentrale Aufgabe sehen wir die Entlastung unseres Mandanten. Geben Sie uns Ihr Problem, wir bearbeiten es vollständig bis zur Lösung. Und wir sind schnell, ohne Umwege und endlose Wiedervorlagen. So haben Sie den Kopf frei für Ihre erfolgreiche Arbeit.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
GDS: Kompetente Kooperation
Ein wichtiger Ansatz des GDS-Verbundes: Kein Stückwerk. Eine zielgerichtete Lösung hat viele Facetten, und deswegen kooperieren in unserem Netzwerk Juristen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. So sind Sie von Anfang an auf alles vorbereitet.
Gerne stellen wir uns auch in den direkten Dialog mit Ihnen.
Besuchen Sie uns im Internet unter: www.krieg-rechtsanwalt.de
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