06.11.2007 - 17:19 - Gesundheit & Medizin
Kritische Ereignisse in der Altenpflege – Bewohner müssen sich vom Nachtdienst waschen lassen
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Was ist passiert? Mehrere Bewohner müssen sich vom Nachdienst waschen lassen. Obwohl ausreichend Personal im Frühdienst ist, wird darauf bestanden, dass die Nachtwachen die Bewohner waschen. Die PDL sowie die Heimleitung billigen diese Vorgehen.
Seit einiger Zeit verweigert die Nachtwache das nächtliche Waschen. "Ich bin dafür bei den anderen Mitarbeitern unten durch."
Quelle: KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> Bericht des Monats >>> www.kritische-ereignisse.de/
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Stellungnahme der KDA - Pflegeexperten kann vollumfänglich beigetreten werden. Insbesondere der Hinweis darauf, dass routinemäßige Waschungen in der Nacht sowohl gegen aktuelle (pflege-)wissenschaftliche Erkenntnisse als auch gegen einen Umgang verstoßen, der an Normalität und Individualität ausgerichtet ist, findet nachhaltige Zustimmung. Es obliegt hier der PDL, auf eine fachgerechte Organisation auch der grundpflegerischen Tätigkeiten zu drängen, denn es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, weshalb die Bewohner des Nachts gewaschen werden sollen, es sei denn, der Bewohner wünscht eine diesbezügliche Pflege (z.B. bei einer Inkontinenz). Hierbei wird freilich nicht verkannt, dass nicht selten der Nachtdienst in grundpflegerische Tätigkeiten, wie etwa dem Waschen resp. der Körperpflege im Allgemeinen eingebunden wird, weil dies ggf. die Personalsituation auf den Stationen gebietet. Es ist evident, dass diese „Kostenüberlegungen“ nicht durchgreifen, wenn und soweit es in erster Linie darauf ankommt, den individuellen Bedürfnissen des Bewohners nachzukommen und so jedenfalls auch für eine ausreichende Nachtruhe Sorge zu tragen. Regelmäßig dürfte es also dem Standard entsprechen, den Nachtschlaf nicht zu unterbrechen, der im Zweifel zu einer Erhöhung der physischen und psychischen Belastung beim Bewohner führen kann.
Die Stellungnahme der KDA – Pflegeexperten darf also zum weiteren Lesestudium empfohlen werden und auch dieser Fall zeigt, dass das Berichts- und Lernsystem in der Altenpflege keineswegs ein „Jammerportal“ ist, wie von einigen Kritikern (in erster Linie aber immer dieselben) stereotyp behauptet wird.
Lassen Sie sich nicht davon irritieren, zumal den Kritikern es bis dato nicht gelungen ist, ansatzweise vernünftige Argumente vorzutragen, die gegen ein anonymes Berichts- und Lernsystem in der Altenpflege sprechen. Den Kritikern scheint die damit verbundene Fehlerkultur nicht gegenwärtig zu sein, denn es geht nicht um ein Whistleblowing, sondern um kritische Ereignisse, aus denen die Praxis durchaus „lernen“ und so einen weiteren Beitrag zur Bewohnersicherheit und –zufriedenheit leisten kann. Nicht immer ist es hilfreich, sofort den „Staatsanwalt“ zu rufen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Seit einiger Zeit verweigert die Nachtwache das nächtliche Waschen. "Ich bin dafür bei den anderen Mitarbeitern unten durch."
Quelle: KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> Bericht des Monats >>> www.kritische-ereignisse.de/
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Stellungnahme der KDA - Pflegeexperten kann vollumfänglich beigetreten werden. Insbesondere der Hinweis darauf, dass routinemäßige Waschungen in der Nacht sowohl gegen aktuelle (pflege-)wissenschaftliche Erkenntnisse als auch gegen einen Umgang verstoßen, der an Normalität und Individualität ausgerichtet ist, findet nachhaltige Zustimmung. Es obliegt hier der PDL, auf eine fachgerechte Organisation auch der grundpflegerischen Tätigkeiten zu drängen, denn es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, weshalb die Bewohner des Nachts gewaschen werden sollen, es sei denn, der Bewohner wünscht eine diesbezügliche Pflege (z.B. bei einer Inkontinenz). Hierbei wird freilich nicht verkannt, dass nicht selten der Nachtdienst in grundpflegerische Tätigkeiten, wie etwa dem Waschen resp. der Körperpflege im Allgemeinen eingebunden wird, weil dies ggf. die Personalsituation auf den Stationen gebietet. Es ist evident, dass diese „Kostenüberlegungen“ nicht durchgreifen, wenn und soweit es in erster Linie darauf ankommt, den individuellen Bedürfnissen des Bewohners nachzukommen und so jedenfalls auch für eine ausreichende Nachtruhe Sorge zu tragen. Regelmäßig dürfte es also dem Standard entsprechen, den Nachtschlaf nicht zu unterbrechen, der im Zweifel zu einer Erhöhung der physischen und psychischen Belastung beim Bewohner führen kann.
Die Stellungnahme der KDA – Pflegeexperten darf also zum weiteren Lesestudium empfohlen werden und auch dieser Fall zeigt, dass das Berichts- und Lernsystem in der Altenpflege keineswegs ein „Jammerportal“ ist, wie von einigen Kritikern (in erster Linie aber immer dieselben) stereotyp behauptet wird.
Lassen Sie sich nicht davon irritieren, zumal den Kritikern es bis dato nicht gelungen ist, ansatzweise vernünftige Argumente vorzutragen, die gegen ein anonymes Berichts- und Lernsystem in der Altenpflege sprechen. Den Kritikern scheint die damit verbundene Fehlerkultur nicht gegenwärtig zu sein, denn es geht nicht um ein Whistleblowing, sondern um kritische Ereignisse, aus denen die Praxis durchaus „lernen“ und so einen weiteren Beitrag zur Bewohnersicherheit und –zufriedenheit leisten kann. Nicht immer ist es hilfreich, sofort den „Staatsanwalt“ zu rufen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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