05.11.2007 - 11:08 - Politik, Recht & Gesellschaft

Inhaftiert – und keine Chance auf einen Anwalt? Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge nun auch in Bayern

Pressemitteilung von: Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS)
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Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge
München, 5. November 2007. Der in Berlin und Brandenburg seit zwei Jahren erfolgreich arbeitende Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge hat nun auch sein Pendant in Bayern. Nachdem eine entsprechende Initiative im März d. J. beim 14. Studientag für Mitarbeiter in der Flüchtlingsarbeit vorgestellt worden war, haben mittlerweile dreizehn Organisationen und kirchliche Stellen den Aufruf unterzeichnet und sich bereit erklärt, für Spenden zu werben. Ein entsprechendes Faltblatt soll nun in Umlauf gebracht werden.

Abschiebungshaft ist keine Straf- oder Untersuchungshaft, sondern lediglich eine Verwaltungsmaßnahme zur Sicherstellung der Ausreise. Dennoch kann sie bis zu 18 Monate dauern. Während Untersuchungshäftlingen ab einer Haftdauer von drei Monaten ein Pflichtanwalt beigeordnet wird, haben Abschiebungshäftlinge lediglich die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen – was allerdings als Verfahren sehr langsam ist und zur Folge hat, dass der Anwalt bereits umfangreich tätig werden müsste, bevor seine Bezahlung geklärt ist. Ohne Anwalt sind Abschiebungshäftlinge aber nur schwer in der Lage, Haftanträge und gerichtliche Entscheidungen zu kontrollieren. Überdies können sie keine Rechtsmittel in höheren Instanzen einlegen, da dort Anwaltszwang herrscht. „Wir wollen Chancengleichheit vor Gericht herstellen“, begründet Dieter Müller vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst die Einrichtung des Fonds.

Die Unterzeichner hoffen, zukünftig wenigstens für einen kleinen Teil der Abschiebungshäftlinge in Bayern anwaltliche Hilfe sicherstellen zu können. „Geht man von jährlich 1.500 Inhaftierten und durchschnittlichen Anwaltskosten in Höhe von 300 Euro aus, so bräuchten wir 45.000 Euro an Spenden, um wenigstens zehn Prozent der Betroffenen zu helfen“, so Müller.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

P. Martin Stark SJ
Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS)
Witzlebenstr. 30a
D-14057 Berlin
Fon +49 / 30 / 32 60-25 90
Fax +49 / 30 / 32 60-25 92
Spendenkonto 6000 401 020
Pax-Bank BLZ 370 601 93

www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst - Jesuit Refugee Service - (JRS) ist als internationale Hilfsorganisation heute mit etwa 1.200 Mitarbeitern weltweit in über 50 Ländern vertreten. Der Jesuitenorden gründete den JRS 1980 angesichts des Elends der vietnamesischen Bootsflüchtlinge. Unserem Auftrag entsprechend begleiten und unterstützen wir Flüchtlinge und Migranten und treten für ihre Rechte ein.
In Deutschland engagieren wir uns für Abschiebungshäftlinge und so genannte Geduldete in Berlin, Eisenhüttenstadt und München. Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Seelsorge in Abschiebungshaftanstalten, Härtefallberatung sowie Verfahrensberatung bei Aufenthaltsproblemen und die Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für weltweite Einsätze. Außerdem ist der JRS Mitglied im Katholischen Forum „Leben in der Illegalität“, das sich für die für die sozialen Rechte von Menschen ohne Aufenthaltsstatus einsetzt. Wir setzen uns in der Öffentlichkeit für die Situation von Flüchtlingen und Migranten ein und nehmen Stellung zu Entwicklungen im Ausländerrecht und in der Ausländerpolitik.

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