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Geplante Vorrats-Datenspeicherung gefährdet Online-Beratung der Aidshilfen

03.11.200712:55 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Berlin. Voraussichtlich am 8. oder 9. November 2007 soll der Bundestag den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschieden, den Bundesjustizministerin Zypries vorgelegt hat. Bislang hatten alle Bürger/innen die Möglichkeit, die unverzügliche Löschung der eigenen Telefonnummer nach Beendigung eines Gespräches zu verlangen. Dem Entwurf zufolge sollen zukünftig nicht nur die Daten der Telefongespräche für sechs Monate "auf Vorrat" gespeichert werden, sondern auch alle E-Mails und alle Internetaktivitäten.

Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert diesen Gesetzentwurf, da sich über die Speicherung von Daten faktisch das gesamte elektronische Kommunikationsverhalten des Einzelnen analysieren lässt. Auch wenn der Inhalt der Gespräche oder der Chats geschützt bleibt, wirkt das Wissen um die Protokollierung abschreckend auf Ratsuchende - gerade dann, wenn es um sehr persönliche Themen wie Sexualität, Gesundheit oder Drogengebrauch geht. Für der Aidshilfen bedeutet dies eine konkrete Gefährdung ihrer Arbeit im Online-Bereich: Die individuelle Beratung zu sensiblen Themen ist nur dann effektiv, wenn die Ratsuchenden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Online-Beratung vertrauen und sich darauf verlassen können, dass ihre Kontakte zu den Beraterinnen und Beratern anonym bleiben. Dies ist jedoch gefährdet, wenn die Speicherung der Kommunikationsumstände Rückschlüsse auf persönliche Problemlagen der Ratsuchenden zulässt.

"Aus Sicht der Deutschen AIDS-Hilfe brauchen Themen wie Sexualität, Gesundheit und Drogen einen besonders geschützten Raum. Gerade für Menschen, die sich um ihre Gesundheit sorgen oder befürchten, sich infiziert zu haben, ist es wichtig, dass ihr Kontakt zur Aidshilfe ihre ganz persönliche Angelegenheit bleibt", betont DAH-Bundesgeschäftsführer Dr. Luis Carlos Escobar Pinzón. Auch Karl Lemmen, DAH-Referent für Psychosoziales und Qualitätsentwicklung, fordert: "Hier müssen nicht nur Inhalte geschützt werden, sondern allein schon die Information, wer mit welcher Organisation in Kontakt tritt."

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. schließt sich deshalb dem Aufruf des Arbeitkreises Vorratsdatenspeicherung zu dezentralen Kundgebungen am 6. November 2007 an und fordert eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens, bis alle rechtlichen Fragen im Sinne der informationellen Selbstbestimmung geklärt sind.

Carmen Vallero, Öffentlichkeitsarbeit,
Tel.: 030 / 690087-16, Fax: 030 / 690087-42,
E-Mail: E-Mail

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