26.10.2007 - 14:32 - Politik, Recht & Gesellschaft
Ländliche Räume dürfen bei Bahnreform nicht auf dem Abstellgleis landen
Pressemitteilung von: Deutscher Landkreistag
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich seiner Jahrestagung den Bund aufgefordert, bei der geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsbedürfnisse der Menschen in ländlichen Gebieten auch zukünftig erfüllt werden. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz): „Das bedeutet, dass die Anbindung aller Regionen an das Schienennetz und eine Bedienung dieser Strecken sichergestellt werden müssen. Nach dem Grundgesetz ist es Aufgabe des Bundes, für eine flächendeckende Schieneninfrastruktur zu sorgen. Daher muss der Bund Herr über das Schienennetz bleiben, weil sonst ein Abbau von Strecken und die Schließung von Bahnhöfen droht. Auch mit Blick auf den Güterverkehr dürfen die wirtschaftlich schwächeren Regionen nicht vom Zugang zum Wirtschaftskreislauf abgekoppelt werden. Dies würde ihre Entwicklungschancen empfindlich beeinträchtigen. Diesen Forderungen wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.“
Duppré unterstrich die Notwendigkeit, auch die Menschen außerhalb der Ballungsgebiete zu angemessenen Preisen mit Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene zu versorgen. Gleichzeitig sei gerade in den Zeiten einer zunehmend vernetzten Wirtschaft der Zugang auch der wirtschaftlich schwächeren Regionen zum Transportnetz unverzichtbar, wenn man sie nicht weiter von der wirtschaftlichen Teilhabe abkoppeln wolle. „Der Bund ist nach dem Grundgesetz dazu verpflichtet, dem Wohl der Allgemeinheit bei der Erfüllung der Verkehrsbedürfnisse und beim Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur Vorrang vor privaten Wirtschaftsinteressen zu geben.“ Im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn sei aber mit Fug und Recht daran zu zweifeln, dass er sich an diesen Prinzipien orientiert hat. „Ich kann es daher gut verstehen, dass die beabsichtigte Bahnreform vielerorts bei den Menschen in den Landkreisen auf Unmut stößt und in der Bevölkerung nur wenig Zustimmung findet“, so Duppré.
Für ihn gelte als sicher, dass die beabsichtigte Teilprivatisierung zur Stilllegung von Streckenabschnitten gerade in der Fläche führen werde. „Mehrere Tausend Kilometer Schienenstrecken sind von der Stillegung bedroht. Dazu kommen steigende Trassen- und Stationsentgelte, weil die privatisierte Bahn zur Alleinherrscherin über Schienen und Bahnhöfe wird. Bisher ist ein jährlicher Zuschuss des Bundes von maximal 2,5 Mrd. Euro für den Erhalt und Ausbau des Bestandsnetzes veranschlagt. Dieser Betrag ist viel zu gering. Zudem wird ein großer Teil davon als Gewinn an die privaten Investoren ausgeschüttet werden. Bereits heute fordert die Bahn Millionenbeträge von Ländern und Kommunen, wenn es darum geht, Schienenstrecken und Bahnhöfe zu erhalten. Daher ist es nicht nur geboten sondern von Verfassungs wegen Pflicht, die Schieneninfrastruktur in der Hand des Bundes zu belassen.“
Die Schieneninfrastruktur in der Hand des Bundes böte zudem die Gewähr dafür, dass alle Transportunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Schiene erhielten und beförderte dadurch das Interesse der jeweiligen Betreibergesellschaft an einer hohen Auslastung. „Die Deutsche Bahn zeigt sich oftmals als zu starr und unflexibel, wenn es darum geht, Potenziale auszuschöpfen, sondern legt ihren Fokus mehr und mehr auf den Fernverkehr und eigene Interessen. Wettbewerber, die den Wünschen von Kommunen und Ländern entgegenkommen wollten, hat sie zum Teil massiv behindert. Die Privatisierung darf nicht dazu führen, dass der ländliche Raum wirtschaftlich und im Regionalverkehr den Kürzeren zieht.“
Der Bund dürfe sich keinesfalls selbst aus seiner Verantwortung für das Schienennetz entlassen. „Auch in Zukunft müssen alle Gebiete Deutschlands ausreichend an das Schienennetz angebunden sein und mit Verkehrsdienstleistungen versorgt werden. Nach derzeitigem Stand wird bei der Privatisierung zu wenig die dezentrale Struktur unseres Landes beachtet, in dem Menschen, Arbeitsplätze und Gewerbe zu einem Großteil nicht in den Ballungszentren beheimatet sind.“ Auch diese Standorte seien auf Erreichbarkeit mit der Schiene angewiesen, wenn sie ihren bisherigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik weiterhin leisten sollen. „Daher ist ein engmaschiges Eisenbahnnetz von immenser Bedeutung für die Menschen nicht nur in dünner besiedelten Gebieten, sondern in weiten Teilen Deutschlands außerhalb der Ballungsräume. Das sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, so Duppré abschließend.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Deutscher Landkreistag
Lennéstr. 11
10785 Berlin
Pressesprecher: Dr. Markus Mempel, Tel. 030/590097-312
Der Deutsche Landkreistag ist der kommunale Spitzenverband der 313 deutschen Landkreise auf Bundesebene.
Duppré unterstrich die Notwendigkeit, auch die Menschen außerhalb der Ballungsgebiete zu angemessenen Preisen mit Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene zu versorgen. Gleichzeitig sei gerade in den Zeiten einer zunehmend vernetzten Wirtschaft der Zugang auch der wirtschaftlich schwächeren Regionen zum Transportnetz unverzichtbar, wenn man sie nicht weiter von der wirtschaftlichen Teilhabe abkoppeln wolle. „Der Bund ist nach dem Grundgesetz dazu verpflichtet, dem Wohl der Allgemeinheit bei der Erfüllung der Verkehrsbedürfnisse und beim Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur Vorrang vor privaten Wirtschaftsinteressen zu geben.“ Im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn sei aber mit Fug und Recht daran zu zweifeln, dass er sich an diesen Prinzipien orientiert hat. „Ich kann es daher gut verstehen, dass die beabsichtigte Bahnreform vielerorts bei den Menschen in den Landkreisen auf Unmut stößt und in der Bevölkerung nur wenig Zustimmung findet“, so Duppré.
Für ihn gelte als sicher, dass die beabsichtigte Teilprivatisierung zur Stilllegung von Streckenabschnitten gerade in der Fläche führen werde. „Mehrere Tausend Kilometer Schienenstrecken sind von der Stillegung bedroht. Dazu kommen steigende Trassen- und Stationsentgelte, weil die privatisierte Bahn zur Alleinherrscherin über Schienen und Bahnhöfe wird. Bisher ist ein jährlicher Zuschuss des Bundes von maximal 2,5 Mrd. Euro für den Erhalt und Ausbau des Bestandsnetzes veranschlagt. Dieser Betrag ist viel zu gering. Zudem wird ein großer Teil davon als Gewinn an die privaten Investoren ausgeschüttet werden. Bereits heute fordert die Bahn Millionenbeträge von Ländern und Kommunen, wenn es darum geht, Schienenstrecken und Bahnhöfe zu erhalten. Daher ist es nicht nur geboten sondern von Verfassungs wegen Pflicht, die Schieneninfrastruktur in der Hand des Bundes zu belassen.“
Die Schieneninfrastruktur in der Hand des Bundes böte zudem die Gewähr dafür, dass alle Transportunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Schiene erhielten und beförderte dadurch das Interesse der jeweiligen Betreibergesellschaft an einer hohen Auslastung. „Die Deutsche Bahn zeigt sich oftmals als zu starr und unflexibel, wenn es darum geht, Potenziale auszuschöpfen, sondern legt ihren Fokus mehr und mehr auf den Fernverkehr und eigene Interessen. Wettbewerber, die den Wünschen von Kommunen und Ländern entgegenkommen wollten, hat sie zum Teil massiv behindert. Die Privatisierung darf nicht dazu führen, dass der ländliche Raum wirtschaftlich und im Regionalverkehr den Kürzeren zieht.“
Der Bund dürfe sich keinesfalls selbst aus seiner Verantwortung für das Schienennetz entlassen. „Auch in Zukunft müssen alle Gebiete Deutschlands ausreichend an das Schienennetz angebunden sein und mit Verkehrsdienstleistungen versorgt werden. Nach derzeitigem Stand wird bei der Privatisierung zu wenig die dezentrale Struktur unseres Landes beachtet, in dem Menschen, Arbeitsplätze und Gewerbe zu einem Großteil nicht in den Ballungszentren beheimatet sind.“ Auch diese Standorte seien auf Erreichbarkeit mit der Schiene angewiesen, wenn sie ihren bisherigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik weiterhin leisten sollen. „Daher ist ein engmaschiges Eisenbahnnetz von immenser Bedeutung für die Menschen nicht nur in dünner besiedelten Gebieten, sondern in weiten Teilen Deutschlands außerhalb der Ballungsräume. Das sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, so Duppré abschließend.
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