18.10.2007 - 07:37 - Gesundheit & Medizin
Sollen Heimärzte im Pflegegesetz verankert werden?
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Auf der Homepage von Vincentz.net läuft noch bis zum 19.10.07 die aktuelle Umfrage, ob Heimärzte im Pflegegesetz zu verankern seien.
Nach dem Zweiten Bericht des MDS insbesondere mit Blick auf die stationäre Betreuung sind vereinzelt in der Fachliteratur und Presse Stimmen laut geworden, die ein verstärktes Engagement der Haus-, aber auch der Fachärzte in den Alteneinrichtungen fordern. Der Hinweis darauf, dass etwa mit den „Heimärzten“ zugleich das Recht auf freie Arztwahl des Bewohners eingeschränkt werde, verfängt nicht. Vielmehr wird in der Einbindung hausärztlicher Kompetenz in das geriatrische Assessment ein nachhaltiger Beitrag zur Patientensicherheit zu erblicken sein. Es geht primär darum, rund um die therapeutische Begleitung der Alterspatienten die nichtärztliche Pfleger-Bewohnerbeziehung durch den ärztlich fundierten anamnestischen, diagnostischen und freilich auch therapeutischen Blick nachhaltig zu ergänzen. Hierbei wird zugleich zu fordern sein, dass den Ärzten eine auskömmliche Vergütung zu zahlen ist. Ob das verstärkte Engagement der Ärzte im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder eines Kooperationsvertrages erbracht wird, ist von sekundärer Bedeutung, da in jedem Falle die Ärzte keinen Weisungen des Trägers in ihrem ärztlichen Betätigungsfeld unterworfen sind.
Nutzen Sie noch die verbleibende Zeit bis zum 19.10.07 und beteiligen Sie sich an der Umfrage auf der Homepage von Vincentz.net >>> www.vincentz.net/
Aktuell (7.37 Uhr) haben 173 Besucher ihre Stimme abgegeben.
Ihr Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Nach dem Zweiten Bericht des MDS insbesondere mit Blick auf die stationäre Betreuung sind vereinzelt in der Fachliteratur und Presse Stimmen laut geworden, die ein verstärktes Engagement der Haus-, aber auch der Fachärzte in den Alteneinrichtungen fordern. Der Hinweis darauf, dass etwa mit den „Heimärzten“ zugleich das Recht auf freie Arztwahl des Bewohners eingeschränkt werde, verfängt nicht. Vielmehr wird in der Einbindung hausärztlicher Kompetenz in das geriatrische Assessment ein nachhaltiger Beitrag zur Patientensicherheit zu erblicken sein. Es geht primär darum, rund um die therapeutische Begleitung der Alterspatienten die nichtärztliche Pfleger-Bewohnerbeziehung durch den ärztlich fundierten anamnestischen, diagnostischen und freilich auch therapeutischen Blick nachhaltig zu ergänzen. Hierbei wird zugleich zu fordern sein, dass den Ärzten eine auskömmliche Vergütung zu zahlen ist. Ob das verstärkte Engagement der Ärzte im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder eines Kooperationsvertrages erbracht wird, ist von sekundärer Bedeutung, da in jedem Falle die Ärzte keinen Weisungen des Trägers in ihrem ärztlichen Betätigungsfeld unterworfen sind.
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