17.10.2007 - 19:06 - Energie & Umwelt

Wirtschaftsminister Bartenstein und Finanzprokuratur, eine Allianz gegen erneuerbare Energien in Österreich

Pressemitteilung von: Wohnblog Eigentümergemeinschaft Neumarkt IIC / PR Agentur: dispoTech.info
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Wohnanlage Neumarkt IIC "Wohnen morgen"
Salzburg/Wien, 16. Oktober 2007 - In den 1980er Jahren wurde im Rahmen des Forschungsprojekts „Wohnen morgen“ des österreichischen Wirtschaftsministeriums in einer Wohnanlage in Neumarkt am Wallersee eine Solaranlage eingebaut. Diese grundsätzlich gute und zukunftsweisende Idee wurde durch die Art und Weise der Umsetzung allerdings zu einem riesigen Ärger für die Bewohner.

Der gemeinnützige Bauträger Salzburger Siedlungswerk, das Wirtschaftsministerium und das Land Salzburg haben bei der Errichtung gegen mehrere Gesetze verstoßen, Schutzpflichten zugunsten der späteren Wohnungseigentümer vernachlässigt und selbst einfachste wirtschaftliche Grundregeln nicht beachtet.

Jetzt klagt die Finanzprokuratur im Auftrag des Wirtschaftsministers bei einer Gruppe widerspenstiger Wohnungseigentümer die Kosten des ministeriellen Forschungsprojektes ein.

Fachleute beklagen großen Imageschaden für Erneuerbare Energien in Österreich

Juristen und Energieexperten schlagen die Hände über dem Kopf zusammen wegen der Uneinsichtigkeit von Wirtschaftsminister Bartenstein: Anstatt den Wohnungseigentümern die vom Bauträger Salzburger Siedlungswerk, dem Wirtschaftsministerium und dem Land Salzburg verursachten Schäden schnell und ohne großes Aufsehen zu ersetzen, verrennen sie sich in vollkommen abwegige Rechtfertigungsversuche.

Den Gipfel der Ignoranz erklimmt das Wirtschaftsministerium mit seiner Klage gegen die Bewohner der ehemaligen Vorzeigesiedlung; der Rechnungshof der Republik Österreich liefert eine wahrscheinliche Erklärung dafür.

Bundesrechnungshof kritisiert die Finanzprokuratur in beispielloser Art und Weise

Als „Rechtsanwalt“ der Republik Österreich berät die Finanzprokuratur ihre Klienten in Rechtsfragen und vertritt sie vor Gerichten – sie ist also auch im Verfahren gegen die wehrhaften Siedler aus Neumarkt am Wallersee Beraterin des Wirtschaftsministeriums.

Im August veröffentlichte der Bundesrechnungshof einen Endbericht zur Prüfung der Finanzprokuratur. Darin finden sich zahlreiche Beanstandungen: Es gibt in der Finanzprokuratur keine Kosten- und Leistungsrechnung, keine Weiterbildungspläne für Mitarbeiter und so fort.

Ein ganz wesentlicher Kritikpunkt war, dass die vertretenen Klienten nicht einmal erfahren, wieviel eine Rechtsstreitigkeit kostet. So wird verständlich, warum Behörden gegen Bürger Prozesse ohne Rücksicht auf die verursachten Kosten führen, ohne vorherige Abwägung der Wirtschaftlichkeit – sie erfahren nicht einmal die Kosten solcher Prozesse!

Verliert eine Behörde ein Gerichtsverfahren bezahlt ohnehin die Finanzprokuratur – also der Steuerzahler

Wie es den geklagten Bürgern mit solch leichtfertig geführten Verfahren geht, gegen welche sie sich mit hohen Kosten und Risiken wehren müssen, interessiert niemanden. Weder die verantwortlichen Politiker noch die Beamtenschaft machen sich viele Gedanken darüber, sie haben ohnehin keine Folgen zu tragen.

Volksanwalt kritisierte Bartenstein: „... und der Minister rührt kein Ohrwaschl ...“

In bisher sieben TV-Sendungen und zahlreichen Zeitungsberichten wurde bereits über die Misstände bei der Errichtung der Skandal-Solaranlage Neumarkt am Wallersee berichtet. Vor zwei Jahren kritisierte der Volksanwalt in seiner ORF-Sendung den Wirtschaftsminister wegen mehrerer Versäumnisse heftig. Unter anderem warf er dem Wirtschaftsminister Ungleichbehandlung vor.

Zwei gleichartige österreichische Forschungsprojekte: Neumarkt am Wallersee und Gartenstadt Puchenau bei Linz

In den 1990er Jahren hat der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel in Puchenau gemäß Forschungsförderungsgesetz 10 Millionen Schilling Forschungskosten übernommen, weil natürlich nicht Aufgabe von Siedlern aus dem sozialen Wohnbau sein kann, die Kosten für Wohnbauforschung der Republik Österreich zu bezahlen.

Den Bewohnern aus Neumarkt wurde dieser Erlass aber verheimlicht. Wirtschaftsministerium und Salzburger Siedlungswerk haben den Neumarkter Bewohnern aber auch verheimlicht, dass bereits 1989 eine 5 Millionen Schilling-Studie der Technischen Universität Graz die absolute Unwirtschaftlichkeit der Solaranlage feststellte – und dass das für Fachleute bereits von Anfang an erkennbar war.

Links:
ÖVP Sommertour 2007: Österreich erfahren
www.wohnblog.at/wbg/content/view/98/2/

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Wohnblog, Eigentümergemeinschaft Neumarkt II C
Ansprechperson:
Gerhard Zdanovec
A-5202 Neumarkt am Wallersee, Salzburger Straße 35/16
Tel. +43(650)3744214, Fax +43(662)23466 1631
E-Mail: ,
Web: www.wohnblog.at

Die Eigentümergemeinschaft Neumarkt II C kämpft seit ca. 2000 um ihre Rechte. In allen mehr als zehn Gerichtsverfahren bis hin zum Obersten Gerichtshof der Republik Österreich hat sie obsiegt und teilweise bereits Schadenersatz vom Bauträger erhalten. Nun steht noch der Schadenersatz für den nach heutigen Wissen illegalen Bau der Solaranlage an. Wegen der dubiosen Ereignisse um die Errichtung dieser Solaranlage prüft gerade der Rechnungshof im Bundesland Salzburg die Vergabe von Förderungsgeldern im Ausmaß von 120 Millionen Euro.

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