15.10.2007 - 15:47 - Politik, Recht & Gesellschaft

Bundesgerichtshof lockert Anforderungen bei der Preisauszeichnung

Pressemitteilung von: legalershop.de / PR Agentur: Duchstein & Partner Kommunikationsagentur
Bild im Großformat
legalershop.de
Mainz, 15. Oktober 2007 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.10.2007 gleich zwei Urteile verkündet, die Internethändlern das Leben erleichtern. Zum einen muss der Mehrwert-steuer- und Versandkostenhinweis nicht mehr auf jeder Seite mit Preisangabe angezeigt werden (Az. I ZR 143/04). Zum anderen darf der Mehrwertsteuerhinweis jetzt per Sternchenverweis erfolgen (Az. I ZR 22/05). Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Expertin für E-Commerce-Recht, informiert über die Lockerungen bei der Auszeichnung von Preisen in Internetshops, die sich aus den Entscheidungen ergeben.

Gesetzliche Grundlage für den Mehrwertsteuer- und Versandkostenhinweis ist Paragraph 1 Absatz 2 der Preisangabenverordnung (PAngV). Nach der bisherigen Rechtsprechung mussten die Hinweise auf allen Seiten erfolgen, auf denen sich eine Preisangabe befand. „Das betraf insbesondere Übersichtsseiten in Onlineshops oder die Galerie- und Listenansicht in eBay-Onlineauktionen“, erklärt Heukrodt-Bauer. Dem hat der BGH jetzt widersprochen. Internetnutzer wüssten, dass neben dem Endpreis meist auch Versandkosten anfielen und dass die Preise die Umsatzsteuer enthielten. Es genüge daher, wenn die Hinweise angezeigt würden, bevor der Nutzer die Ware in den Warenkorb lege. Im Übrigen könne der Mehrwertsteuerhinweis – entgegen dem Urteil OLG Hamburg vom 23.12.2004 (Az. 5 U 17/04) – über einen deutlichen Sternchenhinweis erfolgen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen zwar noch nicht vor. Unter www.bundesgerichtshof.de können jedoch die Pressemeldungen zu den Urteilen (Nr. 139/07 und 140/07) abgerufen werden. Daraus ergibt sich, dass der Mehrwertsteuer- und Versandkostenhinweis ab sofort nur noch bei jedem Artikel mit Link zum Warenkorb zu platzieren ist, damit der Kunde vor Erreichen des Bestellvorgangs informiert wird. Dabei darf der Mehrwertsteuerhinweis auch über einen Sternchenverweis erfolgen. Auf den Versandkostenhinweis per Sternchenverweis bezieht sich das Urteil aber nicht, so dass dieser vorerst direkt neben dem Endpreis verbleiben sollte.

Abdruck frei/Bitte um Belegexemplar an Kontakt/Bildmaterial auf Anfrage

Pressekontakt
Birgit Krause . Duchstein & Partner .
Tel: (06131) 90622-44 . E-Mail:

Quelle
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. . Fischtorplatz 21 . 55116 Mainz

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Über legalershop.de
Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de im Abonnement online genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können „live“ durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Ergänzt wird das Angebot durch die Funktion des „Assistenten“, der den Nutzer schrittweise durch ein Rechtsproblem führt. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

News-ID: 164304 • Views: 911

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr