12.10.2007 - 14:38 - Politik, Recht & Gesellschaft
EECH Gruppe: Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Geschäftsräume der EECH Group AG durchsucht und gegen den Vorstand Tarik Yoleri einen Haftbefehl beantragt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmen Kapitalanlagebetrug vor. Anleger haben über Solar- und Windkraftanleihen (Schuldverschreibungen) bei Tochterunternehmen der EECH Group AG rund € 61 Millionen eingezahlt, von denen lediglich rund € 5,5 Millionen in Sonnenenergie und Windkraftprojekte investiert worden sein sollen.
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wird für die geschädigten Anleger die EECH Gruppe zur Stellungnahme über den Verbleib der Gelder auffordern. Sollten die Gelder zweckwidrig verwendet worden sein, bestehen auch aus diesem Grund Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Unternehmen und die Initiatoren.
Resch Rechtsanwälte
Anlegerschutz
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Fon:030 / 885977 - 0
Fax:030 / 885977 - 30
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.
Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wird für die geschädigten Anleger die EECH Gruppe zur Stellungnahme über den Verbleib der Gelder auffordern. Sollten die Gelder zweckwidrig verwendet worden sein, bestehen auch aus diesem Grund Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Unternehmen und die Initiatoren.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.
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