(openPR) Die Einrichtung einer Wachkomastation außerhalb von Kliniken oder Krankenhäusern führt immer wieder zu Missverständnissen. Hinsichtlich der Notwendigkeit und Auslegung der Sicherheitsstromversorgung wird nicht selten die VDE 0100-718 bemüht.
Schließlich, so die langläufige Meinung, handelt es sich bei einem Alten- u. Pflegeheim oder einem Seniorenzentrum um eine Beherbergungsstätte, um einen Hotelbetrieb. Grundsätzlich ist diese Betrachtungsweise auch gut so, nur so wird sich die Qualität unserer Altenheime merklich verbessern. Also ein großer Schritt in die richtige Richtung, dem unmittelbar zwei Rückwärtsschritte folgen. Geht es um die Sicherheitseinrichtung, insbesondere die der Wachkomastationen, werden die erforderlichen Geldmittel schnell zum Problem. Sicherheitstechnik ist unsichtbar, ein visueller Effekt scheidet gänzlich aus, Neukunden lassen damit nur schwer gewinnen.
Drei entscheidende Aspekte die unmissverständlich für den Einsatz entsprechender Sicherheitsstromversorgungsanlagen sprechen.
1. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die dem Wohl der Patienten dienen
2. Die in einem Seniorenheim(o.ä.) untergebrachten Personen bedürfen einer ganz besonderen Obhut.
3. Vermeidung negativer Schlagzeilen weil ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig ist.
Da wir keine Juristen sind, haben wir uns ausschließlich mit den gesetzlichen Forderungen befasst. Die Basis für den Betrieb einer Wachkomastation bildet ohne jeden Zweifel die VDE 0100-710. Die nachstehend abgebildeten Auszüge dienen lediglich als Argument für die Einrichtung einer zusätzlichen Sicherheitsstromversorgung.
Für die Errichtung dieser Anlagen ist grundsätzlich die vollständige Vorschrift zu berücksichtigen.
Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche VDE 0100-710.
710.1.11 Anwendungsbereich
Die besonderen Anforderungen der DIN VDE 0100-710 (VDE 0100 Teil 710) sind anzuwenden für elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen, um die Sicherheit für die Patienten und das medizinische Personal sicherzustellen. Diese Anforderungen beziehen sich auf stationäre und ambulante medizinisch genutzte Bereiche und zweckbestimmte medizinisch genutzte Räume in Arbeitsstätten.
Die Festlegungen dieser Norm sind zusätzlich zu den Anforderungen nach den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) zu erfüllen.
ANMERKUNG 4
Die Anforderungen in dieser Norm können zusätzlich zu den Anforderungen nach den Normen der Reihe DIN VDE 0101 (VDE 0101) angewendet werden, um dadurch sinngemäß die gleiche Sicherheit zu erfüllen.
Diese Anforderungen betreffen elektrische Anlagen für medizinisch genutzte Bereiche in:
- Krankenhäusern und Kliniken (auch in Container-Bauweise);
- Sanatorien und Kurkliniken;
- Senioren- und Pflegeheimen;
- Ärztehäusern, Polikliniken und Ambulatorien;
- Arztpraxen und Dentalpraxen;
- sonstigen ambulanten Einrichtungen (Betriebs-, Sport- u. a. Ärzte).
Diese Anforderungen sind auch auf die elektrischen Anlagen anzuwenden, die mittelbar für den sicheren Betrieb der medizinisch genutzten Bereiche notwendig sind.
710.13 Grundsätze
ANMERKUNG
Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen stellen Mindestanforderungen für entsprechende medizinische Nutzung dar. Bei darüber hinausgehenden Anforderungen sollte geprüft werden, ob diesen gegebenenfalls auch gerätebezogen entsprochen werden kann.
710.2.1 medizinisch genutzter Bereich
Bereich (Raum oder Raumgruppe), der für Zwecke der Diagnose, Behandlung (einschließlich kosmetischer Behandlung), Überwachung und Pflege von Patienten vorgesehen ist.
710.2.2 Patient
Lebewesen (Mensch oder Tier), das medizinisch oder zahnmedizinisch untersucht oder behandelt wird [DIN EN 60601-1 (VDE 0750 Teil 1):1996-03, Definition 2.12.4]
710.2.3 medizinisches elektrisches Gerät
Elektrisches Gerät mit nur einem Anschluss an ein bestimmtes Versorgungsnetz, das zur Diagnose, Behandlung oder Beobachtung des Patienten unter medizinischer Aufsicht bestimmt ist und das in körperlichem oder elektrischem Kontakt mit dem Patienten steht und/oder Energie zum oder vom Patienten überträgt und/oder eine solche Energieübertragung zum oder vom Patienten anzeigt.
Zum Gerät gehört das Zubehör, das durch den Hersteller bestimmt wird und erforderlich ist, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Geräts zu ermöglichen.
[DIN EN 60601-1 (VDE 0750 Teil 1):1996-03, Definition 2.2.15]
710.2.5 Gruppe0
Medizinisch genutzter Bereich, in dem die elektrische Anlage bei Auftreten eines ersten Körper- oder Erdschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes abgeschaltet werden kann. Untersuchungen und Behandlungen von Patienten können abgebrochen und wiederholt werden. In diesem medizinisch genutzten Bereich werden keine Anwendungsteile angewendet.
Anmerkung Schorisch: Gruppe 0 kann nicht angewendet werden!
710.2.6 Gruppe1
Medizinisch genutzter Bereich, in dem die elektrische Anlage bei Auftreten eines ersten
Körper- oder Erdschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes abgeschaltet werden kann. Untersuchungen und Behandlungen von Patienten können abgebrochen und wiederholt werden. Die Untersuchungs- und/oder Behandlungsmethoden erfordern zusätzliche Maßnahmen. In diesem medizinisch genutzten Bereich sollen die Anwendungsteile wie
folgt eingesetzt werden:
- äußerlich,
- invasiv zu jedem beliebigen Teil des Körpers, ausgenommen bei Anwendungen
nach 710.2.7.
Anmerkung Schorisch: Gruppe 1 beschreibt auch die Gegebenheiten auf einer Wachkomastation
710.2.7 Gruppe2
Medizinisch genutzter Bereich, in dem die elektrische Anlage bei Auftreten eines ersten Körper- oder Erdschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes nicht abgeschaltet werden darf. Die Untersuchung und Behandlung ist für den Patienten gefährlich, eine Wiederholung unzumutbar oder die Beschaffung von Untersuchungsergebnissen nicht erneut möglich. In diesem medizinisch genutzten Bereich werden die Anwendungsteile für Anwendungen wie intrakardiale Verfahren in Operationssälen und lebenswichtige Behandlungen eingesetzt, wo eine Unregelmäßigkeit (ein Fehler) in der Stromversorgung Lebensgefahr verursachen kann.
Eine medizinisch genutzte Einrichtung, die gelegentlich für Anwendungen entsprechend 710.2.7 genutzt wird, ist der Gruppe 2 zuzuordnen.
Anmerkung Schorisch: Gruppe 2 siehe 710.3
710.2.11 medizinisches IT-System
Elektrisches IT-System, welches die spezifischen Anforderungen für medizinische Anwendungen erfüllt.
710.2.13 stationärer medizinischer Bereich
Bauliche Anlage oder Teil einer baulichen Anlage, in der durch ärztliche oder pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in der die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
ANMERKUNG
Dieser Begriff soll die stationäre Betreuung abdecken.
710.2.16 Raumgruppe
Medizinische Bereiche (Räume), die durch die medizinische Zweckbestimmung oder gemeinsame medizinische elektrische Geräte in ihrer Funktion miteinander verbunden sind. Dies kann z. B. zutreffen für den OP-Raum und die unmittelbar zugeordneten Funktionsräume, wie OP-Gipsraum, Vorbereitung und Ausleitung sowie Überwachung.
710.3 Bestimmung allgemeiner Merkmale [710.510]
Die Einteilung der medizinisch genutzten Bereiche in die Gruppen 0, 1 oder 2 (Klassifikation) muss mit dem medizinischen Personal, der zuständigen Gesundheits-organisation oder dem Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit vereinbart werden und mit den geltenden Vorschriften sowie gesetzlichen Regelungen übereinstimmen.
Bei der Festlegung der Klassifikation eines medizinisch genutzten Bereichs ist es notwendig, dass das medizinische Personal aufzeigt, welche medizinischen Verfahren innerhalb des jeweiligen Bereichs durchgeführt werden sollen. Basierend auf der beabsichtigten Nutzung ist die geeignete Klassifizierung der Bereiche zu ermitteln und festzulegen. Die Möglichkeit, dass bestimmte medizinisch genutzte Bereiche für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, welche eine höhere Gruppe erfordern, sollte geklärt werden.
710.35 Stromquellen für Sicherheitszwecke [710.100]
Sicherheitsstromquellen für medizinisch genutzte Bereiche müssen den Forderungen nach 710.562 entsprechen.
710.562 Stromquellen [710.556.5.1]
Primärelemente sind als Sicherheitsstromquellen im Sinne dieser Norm nicht zulässig.
ANMERKUNG 1
Siehe DIN EN 50272-2 (VDE 0510 Teil 2).
Eine zusätzliche Einspeisung aus der Allgemeinen Stromversorgung, die von der normalen Einspeisung aus dem Netz unabhängig ist, ist als Sicherheitsstromquelle nicht zulässig.
Werden als Sicherheitsstromquellen Hubkolben-Verbrennungsmotoren verwendet,
gilt DIN 6280-13. Werden als Sicherheitsstromquellen Blockheizkraftwerke mit Hubkolben-Verbrennungsmotoren verwendet, gilt DIN 6280-14:1997-08, Abschnitt 16.
Für batteriegestützte zentrale Sicherheits-Stromversorgungs-Systeme sind Anforderungen
in Beratung.
710.562.5 Kapazität und Versorgungsdauer der Sicherheitsstromquellen
Werden aus Stromquellen für Sicherheitszwecke auch andere Anlagen versorgt, ist sicherzustellen, dass der Betrieb und die Umschaltzeit zur Versorgung der Anlagen für Sicherheitszwecke durch entsprechende Bemessung nicht beeinträchtigt werden.
Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen eine Versorgung von mindestens 24 Stunden sicherstellen können.
ANMERKUNG 1
Die Betriebsdauer von 24 Stunden kann bis auf 3 Stunden verringert werden, wenn die medizinischen Anforderungen erfüllt, die Verwendung des Bereichs für die Behandlung / Untersuchung sichergestellt und jegliche Evakuierung des Gebäudes komplett innerhalb
von 3 Stunden realisiert sind.
Anmerkung Schorisch:
Grundsätzlich sollten neben dem verantwortlichen Personal, Behördenvertreter und/oder Sachverständige der DEKRA, des TÜV o.ä. zu Rate gezogen werden.
In Fällen wo wir in die Planung involviert sind, suchen wir gemeinsam mit unseren Partnern nach Lösungen, die kommerziell und sicherheitstechnisch verantwortlich sind.
SCHORISCH Systems GmbH
Rainer Brela
Siemensstr 12
21465 Reinbek
www.schorisch-systems.de
SCHORISCH Systems ist seit Jahrzehnten national und international als Garant für maßgeschneiderte Lösungen bekannt. Hierbei sind Komplettlösungen für Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungen die besondere Stärke. Produkte und Dienstleistungen gliedern sich in die folgenden vier Geschäftsbereiche:













