Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum sie oft nicht zahlt

Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
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Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Unter Berufsunfähigkeit versteht man Personen, die infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfalls über eine Dauer von mindestens sechs Monaten nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Dies gilt auch für Hausfrauen und Studenten. Nicht zu verwechseln sind hierbei die Ereignisse der Arbeitsunfähigkeit, welche sich auf einen vorübergehenden Zustand beschränkt und die Erwerbsunfähigkeit, die eine nicht berufsbezogene, generelle regelmäßige Einkommenserzielung unmöglich macht.

Soll man sich nun versichern oder besser selbst vorsorgen, wenn es um das Risiko der Berufsunfähigkeit geht? Viele Interessenten versuchen abzuwägen, ob eine Absicherung dieser Art für sie generell sinnvoll ist. Häufig wird allerdings vergessen, dass die finanzielle Hilfe durch Vater Staat nicht ausreichend gegeben ist (wir berichteten bereits ausführlich im Artikel "Erwerbsminderungsrente: gefährlicher Trugschluss"). Ferner sind Mehraufwand durch Hilfsmittel für Erkrankte oder Umbaumaßnahmen bei Behinderung einzubeziehen. Den Wegfall des Haupteinkommens kann sich kein Verdiener leisten. Von dem Gedankenspiel, selbst vorzusorgen, indem monatlich selbst Geld auf die Seite gelegt wird, kann nur abgeraten werden. Tritt die Berufsunfähigkeit nämlich wenige Jahren danach ein, ist der vorhandene Deckungsstock zu gering, um die Nachhaltigkeit eines regelmäßigen monatlichen Ersatzlohnes zu gewährleisten. Eine weit verbreitete Meinung ist, dass der Versicherer grundsätzlich nicht zahlen wird, wenn es darauf ankommt. Diese Aussage ist jedoch nur bedingt wahr. Richtig ist vielmehr, dass ein Versicherer dann zu zahlen hat, wenn die Bedingungen die Leistung klarstellen. Ein eine lückenhafte Definition des Umfangs von Seiten des Versicherers ist im Zweifel zum Nachteil des Kunden, wenn es um die dauerhafte Bezahlung der Berufsunfähigkeitsrente geht. Die Unterschiede beim Kleingedruckten sind riesig. Teilweise werden vom gleichen Versicherungskonzern bei gleichem Berufsbild, identischer Laufzeit und Rentenhöhe zwei völlig verschiedene Prämien ausgewiesen. Spätestens hier ist Vorsicht angeraten! Die Tücke steckt in Details, welche der Verbraucher oft nicht beachtet, da für ihn die Prämie maßgeblich ist. Ein fataler Fehler, der unter Umständen zur Leistungsfreiheit der Assekuranz führt! Bei der Auswahl der Absicherungsvariante raten wir deshalb, sich vorab über folgende Punkte gründlich zu informieren:

1. Verzicht auf abstrakte Verweisung
Ein Versicherer könnte, sofern er nicht von einer abstrakten Verweisung absieht, einen Kunden im Schadensfall dazu zwingen, einen völlig anderen, nicht mit der fachlichen Qualifikation übereinstimmenden Beruf anzunehmen, um so die Zahlung abzuwenden.

2. Rückwirkende Zahlung
Wird nach Beschwerdeeintritt ärztlich festgestellt, dass es sich um eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers handelt, sollte der Anbieter rückwirkend leisten, um die Kosten von Anfang an zu decken. Dies kann bis zu drei Jahre in die Vergangenheit sein.

3. Keine Arztanordnungsklausel
Eine freie Arztwahl im Schadensfall sollte vereinbart sein, um sich dem Mediziner seines Vertrauens zu wählen und nicht die Ärzte des Versicherers über Ihre Rente entscheiden zu lassen.

4. Nachversicherungsgarantie
Ändert sich Ihre persönliche Lebenssituation, z.B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes, sollte der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden können.

5. Verkürztes Rücktrittsrecht
Hat der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung in den Gesundheitsfragen unwissentlich eine falsche Angabe gemacht, sollte der Versicherer maximal fünf Jahre zurücktreten dürfen.

6. Überschüsse
Um einen dauerhaft stabilen Beitragsverlauf zu haben, sind unter anderem die Überschüsse der Gesellschaft maßgeblich. Achten Sie auf Bewertungen und die Nettoverzinsung vergangener Jahre.

Außerdem sollte eine Wiedereingliederungshilfe vereinbart werden, um bei Wegfall der Berufsunfähigkeit einfacher ins neue Arbeitsleben starten zu können. Um absolute Sicherheit zu erzielen, sollten Sie wert darauf legen, dass Ihnen Ihr Berater die genannten Punkte in den Versicherungsbedingungen aufzeigt und Ihre Wünsche eindeutig in einer Beratungsdokumentation schriftlich fixiert. Achten Sie außerdem auf die Unabhängigkeit des Vermittlers und auf einen genauen Versicherungsvergleich mehrerer Gesellschaften. Dann steht einer soliden Absicherung nichts mehr im Wege!

Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
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Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens:

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Versicherungsombudsmann e. V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Kronenstraße 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

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