11.10.2007 - 14:08 - Gesundheit & Medizin
Eilantrag des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Gründung des MVZ Reinheim abgelehnt
Pressemitteilung von: Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH) / PR Agentur: FuP Kommunikations-Management GmbH
Landesverband ambulantes Operieren Land Hessen e.V. fordert den 1. Kreisbeigeordneten Schellhaas zu konstruktiven Gesprächen auf
Der Vorsitzende des Landesverbandes ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH) Dr. Thomas Wiederspahn–Wilz begrüßt die durch die Presse verbreitete Entscheidung des zuständigen Sozialgerichtes Marburg, einen auf die Zulassung des MVZ gerichteten Eilantrages des Landkreises Darmstadt – Dieburg abzuweisen.
Wie in der Presse gemeldet, hatte der 1. Kreisbeigeordnete des Landkreises Darmstadt Dieburg, Klaus – Peter Schellhaas, noch am 08.10.2007 erklärt, dass er an einem Prozesserfolg „keinen Zweifel“ habe. „Um weiteren Schaden vom Kreiskrankenhaus Groß- Umstadt abzuwenden und um die weitere Verunsicherung von Patienten und Ärzten, auch denjenigen des Kreiskrankenhauses, zu vermeiden, werde ich den 1. Kreisbeigeodneten Klaus-Peter Schellhaas morgen in einem offenen Brief auffordern, sich mit dem LAOH und der Ärzteschaft an einen Runden Tisch zu setzten, um geeignete Maßnahmen zur Rettung des bedrohten Kreiskrankenhauses zu besprechen“ erkärt der Vorsitzende des LAOH Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.
„Selbst wenn der Versuch des 1. Kreisbeigeordneten gelingt, mit dem Kopf durch die Wand zu gelangen, kann ein unter derart dubiosen Umständen in einem Überversorgungsgebiet installiertes MVZ dem Kreiskrankenhaus allenfalls schaden und nicht nutzen“, so Wieserspahn-Wilz weiter.
Nur die Steigerung der Leistungsfähikeit des Kreiskrankenhauses und damit die Rückgewinnung seit Jahren verlorenen Vertrauens bei Patienten und Ärzten kann dem Kreiskrankenhaus helfen. Dabei mitzuhelfen, ist die Ärzteschaft bereit. „Das MVZ Projekt aber werden wir nachdrücklich bekämpfen“ erklärt der Vorsitzende des LAOH Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz zum Ausgang des gerichtlichen Eilverfahrens.
Der Anwalt des LAOH Harald Nickel, Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte Hanau/Frankfurt, kommentiert die gerichtliche Entscheidung mit den Worten: „ Trifft die, mir durch die Presse vermittelte Information über die vom Sozialgericht Marburg angegebenen Gründe der Ablehnung des Eilantrages des Landkreises Darmstadt Dieburg zu, handelt es sich um eines der Argumente, welches wir von Anfang an angeführt hatten. Weitere von uns erhobene Einwendungen spitzen diese Auffassung, wie nicht zuletzt die Aufnahme von Ermittlungen der Europäischen Kommission wegen des Verdachts eines Subventionsverstosses, zu. Das Projekt des Kreises stellt exemplarisch den mühsam von der Bundesregierung erwirkten Kompromiss des EU-Monty-Papiers in Frage“.
Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH):
Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim,
Tel.: 06251-68 08 80, Fax: 06251-68 08 81.
Erster Vorsitzender:
Dr. med. Thomas Wiederspahn-Wilz, Emma Klinik – Operative Medizin in Seligenstadt, Frankfurter Straße 51, 63500 Seligenstadt,
Tel.:06182-960-0, Fax:06182-960 251.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt: Detlef Hans Franke,
Tel.: 069 / 95 43 16 0, mobil 0171 / 41 42 811
eMail:
Der Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH) ist ein Zusammenschluss von mehr als 265 operativ tätigen Anästhesisten und Operateuren in Hessen. Pro Jahr operieren diese Fachleute mehr als 150.000 Patienten. Der LAOH vertritt die Interessen dieser Ärzte und ihrer Patienten im Sinne einer bestmöglichen und gleichzeitig wirtschaftlichen medizinischen Versorgung.
Der Vorsitzende des Landesverbandes ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH) Dr. Thomas Wiederspahn–Wilz begrüßt die durch die Presse verbreitete Entscheidung des zuständigen Sozialgerichtes Marburg, einen auf die Zulassung des MVZ gerichteten Eilantrages des Landkreises Darmstadt – Dieburg abzuweisen.
Wie in der Presse gemeldet, hatte der 1. Kreisbeigeordnete des Landkreises Darmstadt Dieburg, Klaus – Peter Schellhaas, noch am 08.10.2007 erklärt, dass er an einem Prozesserfolg „keinen Zweifel“ habe. „Um weiteren Schaden vom Kreiskrankenhaus Groß- Umstadt abzuwenden und um die weitere Verunsicherung von Patienten und Ärzten, auch denjenigen des Kreiskrankenhauses, zu vermeiden, werde ich den 1. Kreisbeigeodneten Klaus-Peter Schellhaas morgen in einem offenen Brief auffordern, sich mit dem LAOH und der Ärzteschaft an einen Runden Tisch zu setzten, um geeignete Maßnahmen zur Rettung des bedrohten Kreiskrankenhauses zu besprechen“ erkärt der Vorsitzende des LAOH Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.
„Selbst wenn der Versuch des 1. Kreisbeigeordneten gelingt, mit dem Kopf durch die Wand zu gelangen, kann ein unter derart dubiosen Umständen in einem Überversorgungsgebiet installiertes MVZ dem Kreiskrankenhaus allenfalls schaden und nicht nutzen“, so Wieserspahn-Wilz weiter.
Nur die Steigerung der Leistungsfähikeit des Kreiskrankenhauses und damit die Rückgewinnung seit Jahren verlorenen Vertrauens bei Patienten und Ärzten kann dem Kreiskrankenhaus helfen. Dabei mitzuhelfen, ist die Ärzteschaft bereit. „Das MVZ Projekt aber werden wir nachdrücklich bekämpfen“ erklärt der Vorsitzende des LAOH Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz zum Ausgang des gerichtlichen Eilverfahrens.
Der Anwalt des LAOH Harald Nickel, Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte Hanau/Frankfurt, kommentiert die gerichtliche Entscheidung mit den Worten: „ Trifft die, mir durch die Presse vermittelte Information über die vom Sozialgericht Marburg angegebenen Gründe der Ablehnung des Eilantrages des Landkreises Darmstadt Dieburg zu, handelt es sich um eines der Argumente, welches wir von Anfang an angeführt hatten. Weitere von uns erhobene Einwendungen spitzen diese Auffassung, wie nicht zuletzt die Aufnahme von Ermittlungen der Europäischen Kommission wegen des Verdachts eines Subventionsverstosses, zu. Das Projekt des Kreises stellt exemplarisch den mühsam von der Bundesregierung erwirkten Kompromiss des EU-Monty-Papiers in Frage“.
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