10.10.2007 - 10:33 - Politik, Recht & Gesellschaft

Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig - OVG Münster 15 A 1596/07

Pressemitteilung von: Baiker & Richter Rechtsanwälte
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 15 A 1596/07) hat am 09.10.2007 entschieden, dass die Erhebung von Studienbeiträgen, die in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2006/2007 auch für das Erststudium eingeführt worden sind, rechtmäßig ist. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verstoße nach Auffassung des Oberwaltungsgerichts nicht gegen den UN-Sozialpakt und auch nicht gegen sonstiges höherrangiges Recht, vor allem nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte. Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei. Die Revision wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Baiker & Richter Rechtsanwälte
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Ansprechpartner: Frau Rechtsanwältin Simone Baiker

Baiker & Richter ist eine Verwaltungsrechtskanzlei mit Standort in Düsseldorf. Derzeit sind 2 Rechtsanwälte in der Kanzlei tätig.Gegründet wurde Baiker & Richter Anfang des Jahres 2005. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Verwaltungsrecht. Ihr Dienstleistungsspektrum umfasst im Verwaltungsrecht u.a. die Vertretung im Ausgangsverfahren, die Einlegung von Widersprüchen sowie die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

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