08.10.2007 - 17:00 - Politik, Recht & Gesellschaft
Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht: Was sind Minijobs?
Pressemitteilung von: Hotze Rechtsanwälte – Arbeitsrecht & Strafrecht - Frankfurt am Main / PR Agentur: Bergmeier Public Relations
Hotze Rechtsanwälte - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht - Frankfurt am Main - http://www.hotze-rechtsanwaelte.de
Als Minijob werden sowohl geringfügige Beschäftigungen als auch Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die sich in der Gleitzone von einem monatlichen Einkommen von 400,01 Euro bis 800 Euro bewegen.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt 400 EUR im Monat nicht übersteigt. Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung; oder wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage befristet ist, also eine kurzfristige Beschäftigung. Eine weitere Form der geringfügigen Beschäftigung ist eine Beschäftigung, die in einem Privathaushalt stattfindet.
Die Eigenschaft des Minijobs ergibt sich aus den
sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Arbeitnehmer haben bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen, der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine einheitliche Pauschalsteuer. In der Gleitzone fallen für den Arbeitnehmer gegenüber den regulären Prozentsätzen verringerte Sozialversicherungsbeiträge an.
Der Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten. Der Arbeitnehmer hat wie jeder andere Arbeitnehmer auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung, betriebliche Gratifikationen oder Sozialleistungen.
Es gilt: Befristungen und Kündigungen unterliegen denselben Vorschriften und Anforderungen wie ein ganz normales Arbeitsverhältnis.
Copyright © Frankfurter Rundschau 2007
Kontakt:
Hotze Rechtsanwälte
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht
Jahnstraße 49
60318 Frankfurt am Main
Tel.: 069 3085-1601
Fax: 069 3085-1602
www.hotze-rechtsanwaelte.de
Pressekontakt:
Bergmeier Public Relations
(PR-Agentur)
Heigenbrücker Weg 12
60599 Frankfurt am Main
www.bergmeier-pr.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter:
hotze-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht.html.
Die Kanzlei Hotze Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main bietet kompetente Rechtsberatung auf den Gebieten Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und OWi-Recht, Mietrecht, Strafverfahrensrecht, Familienrecht, Erbrecht, Kündigungsschutzrecht sowie Haftpflichtversicherungsrecht.
News-ID: 162855 • Views: 1011
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum

