07.10.2007 - 17:48 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: gefährlicher Trugschluss
Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Nicht erwerbsfähig und trotzdem versorgt. So tituliert es die in diesem Staat verantwortliche Institution, die Deutsche Rentenversicherung Bund. Klingt beruhigend und sicher. Bürger, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, haben noch Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Für alle anderen gibt es nur noch die volle und halbe Erwerbsminderungsrente. Diese wurde im Zuge der Rentenreform mit dem 01.01.2001 eingeführt. Als grobe Rechenregel gilt: die volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 34% und die halbe 17% des letzten Bruttogehalts. Halb erwerbsgemindert ist man, wenn man zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die volle Rente bezieht derjenige, der nur noch maximal drei Stunden arbeitsfähig ist. Der Rentenversicherungsträger behält sich aber das Recht der abstrakten Verweisung vor, was bedeutet, dass man eine Umschulung für einen gänzlich anderen Beruf vom Versicherten verlangen kann.
Somit wird klar, dass die volle Rente nur schwer zu erreichen ist. Grundsätzlich werden diese Rentenleistungen nur befristet bezahlt. Die Bezugsberechtigung kann jederzeit überprüft und die Rente unter Umständen wieder aberkannt werden. Nur in Ausnahmefällen wird eine unbefristete Rente genehmigt. Bei weitem nicht jeder hat ein Anrecht auf die Leistung des Staates: die medizinischen Voraussetzungen sind gegeben, wenn wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs Stunden gearbeitet werden kann. Berechtigt zum Bezug ist man jedoch nur, wenn man in den letzten fünf Jahren versichert war und gleichzeitig drei Jahre lang mindestens die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Genauso wenig wie beispielsweise ein Student Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, hat er Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Ähnlich schlimm betroffen sind auch Hausfrauen oder nicht sozialversicherungspflichtige Selbständige, welche die Wartezeiten, also die Pflichtbeitragszahlungen, nicht erfüllt haben. Ungünstig sieht es auch mit einem Nebenjob aus: nur knapp € 350,-- dürfen hinzuverdient werden, da die Rente sonst gekürzt oder gar eingestellt wird. Wer glaubt, sich auf der schönen Trauminsel dann ein ruhiges Leben machen zu können, muss ebenfalls enttäuscht werden. Zieht der Rentenempfänger nämlich in einen Nicht-EU-Mitgliedsstaat, wird Ihnen die Rente meist ersatzlos gestrichen.
Einzig verlässlich sind folglich also private Absicherungsmöglichkeiten wie Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung oder eine schwere Krankheiten-Vorsorge, bei welcher man sich gegen die häufigsten Krankheitsbilder mit einer hohen Summe absichern kann. Weitere Informationen hierzu sind unter www.hempel-partner.de/berufsunfaehigkeit.html zu finden.
Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Fasoltstr. 3
80639 München
Tel.: 089/12 59 46 59
Fax: 089/12 59 46 60
E-Mail:
Web: www.hempel-partner.de
Maklereinzelunternehmen nach § 93 HGB mit Erlaubnis nach §34d GewO.
Behörde für die Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 (0)89 / 5116-0
Telefax: +49 (0)89 / 5116-306
E-mail:
Registrierungsnummer: D-PDUW-F46O6-32
Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 11
80466 München
Telefon:. +49 (0)89 / 233-44670
Telefax: +49 (0)89 / 233-44681
E-mail:
Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Versicherungsombudsmann e. V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Kronenstraße 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Somit wird klar, dass die volle Rente nur schwer zu erreichen ist. Grundsätzlich werden diese Rentenleistungen nur befristet bezahlt. Die Bezugsberechtigung kann jederzeit überprüft und die Rente unter Umständen wieder aberkannt werden. Nur in Ausnahmefällen wird eine unbefristete Rente genehmigt. Bei weitem nicht jeder hat ein Anrecht auf die Leistung des Staates: die medizinischen Voraussetzungen sind gegeben, wenn wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs Stunden gearbeitet werden kann. Berechtigt zum Bezug ist man jedoch nur, wenn man in den letzten fünf Jahren versichert war und gleichzeitig drei Jahre lang mindestens die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Genauso wenig wie beispielsweise ein Student Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, hat er Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Ähnlich schlimm betroffen sind auch Hausfrauen oder nicht sozialversicherungspflichtige Selbständige, welche die Wartezeiten, also die Pflichtbeitragszahlungen, nicht erfüllt haben. Ungünstig sieht es auch mit einem Nebenjob aus: nur knapp € 350,-- dürfen hinzuverdient werden, da die Rente sonst gekürzt oder gar eingestellt wird. Wer glaubt, sich auf der schönen Trauminsel dann ein ruhiges Leben machen zu können, muss ebenfalls enttäuscht werden. Zieht der Rentenempfänger nämlich in einen Nicht-EU-Mitgliedsstaat, wird Ihnen die Rente meist ersatzlos gestrichen.
Einzig verlässlich sind folglich also private Absicherungsmöglichkeiten wie Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung oder eine schwere Krankheiten-Vorsorge, bei welcher man sich gegen die häufigsten Krankheitsbilder mit einer hohen Summe absichern kann. Weitere Informationen hierzu sind unter www.hempel-partner.de/berufsunfaehigkeit.html zu finden.
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