07.10.2007 - 14:12 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Risikolebensversicherung: der Hinterbliebenenschutz
Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Mit dem Ableben einer nahestehenden Person setzt man sich nur sehr ungern auseinander. Wer jedoch andere zu versorgen hat, seien es nun Kinder, Partner oder Angehörige, sollte sich über die finanziellen Folgen im Klaren sein. Finanziellen Schutz für dem schlimmsten Fall bietet eine sogenannte Risikolebensversicherung.
Diese bezahlt bei Ableben den vereinbarten Betrag aus. Im Gegensatz zur Lebens- oder Rentenversicherung wird hier kein Sparanteil gebildet, sondern nur der Tod der versicherten Person abgesichert. Somit ist diese Variante günstiger als mit angeschlossenem Sparvertrag. Bei der Auswahl des Anbieters können Kunden deutliche Preisunterscheide feststellen. Die Prämie wird nicht nur von Eintrittsalter und Laufzeit bestimmt, sondern vor allem von berufsspezifischen Faktoren, dem gesundheitlichen Zustand und den Hobbys des Interessenten. Weiterhin können die Überschüsse der Assekuranzen alternativ für die Beitragsverrechnung verwendet werden, um einen überschaubaren Zahlbeitrag zu erhalten. Manchmal kann die Vereinbarung mit dem Versicherungskonzern, die Risikolebensversicherung während der Laufzeit wandeln oder umtauschen zu können, von Vorteil sein.
Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Absicherung nicht mehr benötigt und statt dessen am Laufzeitende lieber einen kleineren Auszahlungsbetrag im Überlebensfalle erhalten möchte. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung wird hier dann verzichtet. Eine "verbundene Risikoleben" sichert beide Ehepartner gegenseitig ab. Grundsätzlich sollten Risikoabsicherung von Kapitalaufbau immer von einander getrennt werden, da der Kunde andernfalls keinen Überblick über die tatsächlichen Kosten des Risikoanteils hat und nur den monatlichen Beitrag sieht. Die oftmals falsch oder zu gering angenommene Todesfallsumme kann zum finanziellen Desaster werden. Kunden sollten deshalb ihren Berater hierbei genau auf die Finger sehen. Es ist zu berechnen, wie lange der Versicherte voraussichtlich noch Einkommen generieren wird und in welchem Umfang dies seiner Familie zur Verfügung zu stehen hat. In diesem festgelegten Barwert sollten sowohl Einkommenssteigerungen, welche im Laufe mehrerer Jahrzehnte erreicht werden, als auch die Inflation kalkulatorisch miteinbezogen werden. Als grobe Faustregel wird oft das 12-fache des Jahresnettoverdienstes als Versicherungssumme herangezogen werden. Dies ist jedoch nur bedingt richtig, da dann auch ein dementsprechend hoher Zinssatz in der Wiederanlage für den Auszahlungsbetrag erreicht werden muss, um eine dauerhafte Versorgung auf Jahre zu gewährleisten. Neben der Möglichkeit, einen konstanten oder gleichmäßig fallenden Auszahlbeitrag zu vereinbaren, gibt es auch die Option bei einigen Versicherern, den Hinterbliebenen eine Rente im Todesfall ausbezahlen zu lassen. Letztere macht vor allem dann Sinn, wenn es sich bei dem Versicherten um den Hauptverdiener handelt. Auch zur Absicherungen von Krediten kann eine Risikolebensversicherung ratsam sein, um seine Lieben nicht auf einem Schuldenberg sitzen zu lassen. Weitere Informationen und Preisvergleiche zu diesem Thema erhalten Sie unter www.hempel-partner.de/risiko-lebensversicherung.html
Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Fasoltstr. 3
80639 München
Tel.: 089/12 59 46 59
Fax: 089/12 59 46 60
E-Mail:
Web: www.hempel-partner.de
Maklereinzelunternehmen nach § 93 HGB mit Erlaubnis nach §34d GewO.
Behörde für die Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 (0)89 / 5116-0
Telefax: +49 (0)89 / 5116-306
E-mail:
Registrierungsnummer: D-PDUW-F46O6-32
Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 11
80466 München
Telefon:. +49 (0)89 / 233-44670
Telefax: +49 (0)89 / 233-44681
E-mail:
Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Versicherungsombudsmann e. V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Kronenstraße 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
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Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Absicherung nicht mehr benötigt und statt dessen am Laufzeitende lieber einen kleineren Auszahlungsbetrag im Überlebensfalle erhalten möchte. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung wird hier dann verzichtet. Eine "verbundene Risikoleben" sichert beide Ehepartner gegenseitig ab. Grundsätzlich sollten Risikoabsicherung von Kapitalaufbau immer von einander getrennt werden, da der Kunde andernfalls keinen Überblick über die tatsächlichen Kosten des Risikoanteils hat und nur den monatlichen Beitrag sieht. Die oftmals falsch oder zu gering angenommene Todesfallsumme kann zum finanziellen Desaster werden. Kunden sollten deshalb ihren Berater hierbei genau auf die Finger sehen. Es ist zu berechnen, wie lange der Versicherte voraussichtlich noch Einkommen generieren wird und in welchem Umfang dies seiner Familie zur Verfügung zu stehen hat. In diesem festgelegten Barwert sollten sowohl Einkommenssteigerungen, welche im Laufe mehrerer Jahrzehnte erreicht werden, als auch die Inflation kalkulatorisch miteinbezogen werden. Als grobe Faustregel wird oft das 12-fache des Jahresnettoverdienstes als Versicherungssumme herangezogen werden. Dies ist jedoch nur bedingt richtig, da dann auch ein dementsprechend hoher Zinssatz in der Wiederanlage für den Auszahlungsbetrag erreicht werden muss, um eine dauerhafte Versorgung auf Jahre zu gewährleisten. Neben der Möglichkeit, einen konstanten oder gleichmäßig fallenden Auszahlbeitrag zu vereinbaren, gibt es auch die Option bei einigen Versicherern, den Hinterbliebenen eine Rente im Todesfall ausbezahlen zu lassen. Letztere macht vor allem dann Sinn, wenn es sich bei dem Versicherten um den Hauptverdiener handelt. Auch zur Absicherungen von Krediten kann eine Risikolebensversicherung ratsam sein, um seine Lieben nicht auf einem Schuldenberg sitzen zu lassen. Weitere Informationen und Preisvergleiche zu diesem Thema erhalten Sie unter www.hempel-partner.de/risiko-lebensversicherung.html
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