(openPR) Berlin, 5. Oktober 2007 - Verteidiger wie Angreifer der Schutz- und Trutzregeln des deutschen Apothekenrechts, namentlich des Fremd- und Mehrfachbesitzverbots, blicken mittlerweile gebannt gen Luxemburg. Dort, wo auf dem Kirchberg die obersten Gemeinschaftsrichter amtieren, sind inzwischen schon einige Fälle gelandet oder im Anflug, deren Ausgang dem deutschen Apothekerstand schwer zu schaffen machen könnte. Der hiesige DocMorris-Streit und Italiens Rechtslage werden auf dem Kirchberg bereits juristisch seziert. Österreich mit seinen den deutschen Vorschriften ähnelnden Bestimmungen muß diese entweder ändern oder sich gleichfalls demnächst vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiter streiten. Spanien und Frankreich sind die nächsten Kandidaten, denen Brüssel im Nacken sitzt und Luxemburg bevorsteht.
Neben einigen länderspezifischen Reibungspunkten ist es fast durchweg dieselbe Formel, die auf EU-Ebene Ärger bereitet: ein Apotheker und (s)eine Apotheke. Etliche Mitgliedstaaten haben sich bereits von diesem Junktim verabschiedet. Vom für das kommende Jahr erwarteten Richterspruch wird es also nicht nur für Deutschland davon abhängen, ob nationale Beschränkungen beibehalten werden können oder - wie in Lettland geplant - die Wiedereinführung von Fremd- und Mehrfachbesitzverbot auf zunächst liberalisierten Märkten möglich ist. Über den gesetzlichen Status quo in allen 27 Ländern der Gemeinschaft berichtet der Berliner Verlag Europa-Kontakt in seinem „Europäischen Informationsbrief Gesundheit“. Im soeben erschienenen dritten Teil der Beitragsreihe „Apotheken in der EU“ werden die Entwicklung und rechtliche Regelung des Sektors in Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg und Malta beleuchtet. Der Informationsbrief vermittelt alle zwei Monate das Neueste zur europäischen Gesundheits- und Sozialpolitik und nennt dazu Ansprechpartner in EU-Behörden, in Deutschland und Österreich. Kostenlose Leseexemplare im PDF-Format können über http://www.europa-kontakt.de bestellt werden.
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