01.10.2007 - 10:56 - Politik, Recht & Gesellschaft

Meisterzwang - Zwölf Verfassungs Beschwerden gegen Durchsuchungen stattgegeben

Pressemitteilung von: Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. - BUH e.V.
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Nach der zwölften stattgegebenen Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungen wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang kritisiert der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker solche Durchsuchungen als systematische Grundrechtsverletzung.

Verden, den 1.10.2007 - Mit der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung 2 BvR 620/02 vom 07.09.07 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Jahr insgesamt zwölf Hausdurchsuchungsbeschlüsse aufgehoben. Den Beschwerdeführern war vorgeworfen worden, Handwerk ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen wurden ihre Wohnungen von Ordnungsämtern durchsucht.

Der Anwalt eines der Betroffenen, RA Walter Ratzke (Nabburg), fasst die Entscheidungen zusammen: „Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden aufgehoben, weil die Fachgerichte keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen hatten oder keine ausreichende Verdachtsgrundlage bestand. Es war nicht geprüft worden, ob die Betroffenen ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung rechtmäßig in Anspruch genommen hatten.“

Nach Schätzungen des Berufsverbandes unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker sind jährlich mehrere Tausend Unternehmer im handwerklichen Umfeld von solchen Durchsuchungen betroffenen. BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk weiß, dass nur wenige Betroffene die finanziellen Mittel und den Mut haben, sich gegen solche Durchsuchungen zu wehren.

„Die hohe Zahle von gewonnenen Verfassungsbeschwerden wegen solcher Durchsuchungen zeigt, dass Ordnungsbehörden und Gerichte systematisch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung missachten“, so Kuckuk. Und weiter: „Ingesamt haben etwa 100 Verfassungsbeschwerden pro Jahr Erfolg. Jetzt sind allein 12 Verfassungsbeschwerden zu Durchsuchungen bei Handwerkern erfolgreich gewesen. Hier sieht das Verfassungsgericht also ganz offensichtlich Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung der Fachgerichte. Dies sollten auch die Landesregierungen zur Kenntnis nehmen, die wie z.B. Bayern die Verfassungsbeschwerden als unbegründet abgelehnt haben wollten“.

Rechtsanwalt Ratzke stellt fest: „Die Dimension der Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und seiner Entscheidungen kann man nur erahnen. Ich habe Fälle, in denen ich den Durchsuchungsrichtern komplette Kopie-Sätze mehrer der in diesem Jahr ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt habe, und diese Richter ignorieren selbst dann noch die Verfassungsrechtsprechung.“

Erfreut ist Kuckuk über die – für die sonst zurückhaltenden Karlsruher Richter – deutliche Kritik des Verfassungsgerichts an der Praxis von Behörden und Gerichten. So heißt es in der Entscheidung 2 BvR 1006/01 vom 26.03.2007 „Darüber hinaus lassen die angegriffenen Beschlüsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht einmal ansatzweise erkennen, obwohl sich Ausführungen hierzu im vorliegenden Fall aufdrängen mussten.“ und in 2 BvR 947/03 vom 25.07.2007: „Es ist schlechthin unverständlich“ warum das Landratsamt dem Gericht entlastende Erkenntnisse vorenthielt. „

Nach Informationen des BUH werden zumindest einige der Betroffenen Schadensersatz wegen der rechtswidrigen Durchsuchungen verlangen.

Bei Interesse vermitteln wir ihnen gerne Kontakt zu einem der erfolgreichen Beschwerdeführer.

=Anhang=
Zitate aus den Verfassungsbeschwerden:
Mit deutlichen Worten kritisiert das Bundesverfassungsgericht die Behörden und Gerichte:

o „Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil der empfindliche Eingriff einer Durchsuchung vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage angeordnet wurde.“ (2 BvR 1331/01 vom 28.04.2007)

o „Darüber hinaus lassen die angegriffenen Beschlüsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht einmal ansatzweise erkennen, obwohl sich Ausführungen hierzu im vorliegenden Fall aufdrängen mussten.“ (2 BvR 1006/01 vom 26.03.2007)

o "Die pauschale Wiedergabe des verfassungsrechtlichen Obersatzes zur Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme lässt eine konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung durch das Amtsgericht nicht erkennen, obwohl sich Ausführungen hierzu aufdrängen mussten.“ (2 BvR 361/02 vom 28.04.2007)

o „Es ist schlechthin unverständlich“ warum das Landratsamt dem Gericht entlastende Erkenntnisse vorenthielt. (2 BvR 947/03 vom 25.07.2007)

o „Schließlich enthält der Durchsuchungsbeschluss keinerlei Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Zwischen dem Verdacht eines "Verstoßes gegen die Handwerksordnung" - gemeint ist wohl § 117 Abs. 1 HwO - und eines "Verstoßes gegen das SchwarzArbG" differenzieren weder das Amts- noch das Landgericht hinreichend. Vielmehr werden beide Vorschriften nebeneinander genannt und die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts pauschal behauptet.“ (2 BvR 1994/02 vom 27.07.2007)

Aktenzeichen der bisher entschiedenen Verfassungsbeschwerden zu Durchsuchung wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang:
o 2 BvR 260/03 vom 07.09.07 (siehe www.buhev.de - in Kürze verlinkt)
o 2 BvR 620/02 vom 07.09.07 (siehe www.buhev.de - in Kürze verlinkt)
o 2 BvR 946/03 vom 06.09.2007 (siehe www.buhev.de - in Kürze verlinkt)
o 2 BvR 1994/02 vom 27.07.2007 (siehe www.buhev.de)
o 2 BvR 947/03 vom 25.07.2007 (siehe www.buhev.de)
o 2 BvR 2088/03 vom 25.07.07 (siehe www.buhev.de)
o 2 BvR 1545/02 vom 24.07.07 (siehe www.buhev.de)
o 2 BvR 532/02 vom 29.04.2007 (siehe www.bverfg.de)
o 2 BvR 1331/02 vom 28.04.2007 (siehe www.bverfg.de)
o 2 BvR 361/02 vom 28.04.2007 (siehe www.bverfg.de)
o 2 BvR 449/02 vom 27.04.2007 (siehe www.bverfg.de)
o 2 BvR 1006/01 vom 26.03.2007 (siehe www.bverfg.de)

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. vertritt bundesweit Unternehmer im handwerklichen Umfeld - häufig Handwerker ohne Meisterbrief.
Der BUH tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk mit und ohne Meisterbrief.

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