28.09.2007 - 10:55 - Energie & Umwelt
Kartellamt mit Rückzieher
Pressemitteilung von: VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. / PR Agentur: PR Partner Societät für Öffentlichkeitsarbeit
Energie-Abnehmerverband VEA enttäuscht über Einstellung des Missbrauchsverfahrens gegen RWE
Hannover – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) hat große Vorbehalte gegen die Einigung zwischen dem Bundeskartellamt und RWE wegen der missbräuchlichen Einpreisung von kostenlosen Emissionsrechten. Die Wettbewerbshüter hatten am Donnerstag die Einstellung des Verfahrens durch einen Vergleich mit dem Stromkonzern bekannt gegeben. „Auch wenn das Kartellamt inzwischen ökonomische und juristische Vorbehalte gegen ihr ursprüngliches Vorgehen hat, wäre eine deutlicher ausgesprochene Kritik an der Marktmacht von RWE angebracht gewesen“, erklärte Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Die Behörde habe „einen Rückzieher gemacht“ und die ungerechtfertigten Sondergewinne des Konzerns durch Überwälzung der Kosten für die CO2-Zertifikate mit keinem Wort missbilligt. Ähnlich werde es wohl im Verfahren gegen E.on laufen.
„Die Einigung hat trotz der angekündigten ‚Entschädigung’ für Industriekunden einen faden Beigeschmack“, so Panitz weiter. Die von RWE vorgeschlagenen Stromauktionen werden wahrscheinlich zu Preisen in Höhe des üblichen, ohnehin nicht wettbewerbsfähigen Großhandelsniveaus führen. Der VEA-Vorstand forderte das Kartellamt auf, sich nun auf ihre Eingriffsmöglichkeiten gegen Preismissbrauch zu besinnen. Das angekündigte Einschreiten gegen die überhöhten Strompreise und deren strukturellen Ursachen dürfte daher keine leere Worthülse sein. „Das Kartellamt muss nun Taten Folgen lassen“, sagte der Energie-Experte.
Rückfragen bitte an:
Manfred Panitz
Bundesverband der Energie-
Abnehmer e. V. (VEA)
Zeißstraße 72
30519 Hannover
Tel.: (0511) 98 48-110
Fax: (0511) 98 48-188
E-Mail:
Internet: www.vea.de
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) ist der größte Zusammenschluss von Energiekunden aus mittelständischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland.
Sein Ziel ist mehr Wirtschaftlichkeit durch konsequente Senkung der Energiekosten. Weitere Ziele sind eine sachkundige wie preiswerte Energieberatung und eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Mitglieder.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der VEA macht die Preise am Markt transparent und fördert aktiv den Wettbewerb. Der Verband versteht sich auch als Lobby des Wettbewerbs, gerade wenn er als Energieagentur am Markt auftritt.
Ebenfalls im Mittelpunkt der Services für die Mitglieder des VEA steht die Beratung über und die Umsetzung von Einsparmöglichkeiten auf tariflichem, vertraglichem und betrieblich-technischem Gebiet.
Hannover – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) hat große Vorbehalte gegen die Einigung zwischen dem Bundeskartellamt und RWE wegen der missbräuchlichen Einpreisung von kostenlosen Emissionsrechten. Die Wettbewerbshüter hatten am Donnerstag die Einstellung des Verfahrens durch einen Vergleich mit dem Stromkonzern bekannt gegeben. „Auch wenn das Kartellamt inzwischen ökonomische und juristische Vorbehalte gegen ihr ursprüngliches Vorgehen hat, wäre eine deutlicher ausgesprochene Kritik an der Marktmacht von RWE angebracht gewesen“, erklärte Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Die Behörde habe „einen Rückzieher gemacht“ und die ungerechtfertigten Sondergewinne des Konzerns durch Überwälzung der Kosten für die CO2-Zertifikate mit keinem Wort missbilligt. Ähnlich werde es wohl im Verfahren gegen E.on laufen.
„Die Einigung hat trotz der angekündigten ‚Entschädigung’ für Industriekunden einen faden Beigeschmack“, so Panitz weiter. Die von RWE vorgeschlagenen Stromauktionen werden wahrscheinlich zu Preisen in Höhe des üblichen, ohnehin nicht wettbewerbsfähigen Großhandelsniveaus führen. Der VEA-Vorstand forderte das Kartellamt auf, sich nun auf ihre Eingriffsmöglichkeiten gegen Preismissbrauch zu besinnen. Das angekündigte Einschreiten gegen die überhöhten Strompreise und deren strukturellen Ursachen dürfte daher keine leere Worthülse sein. „Das Kartellamt muss nun Taten Folgen lassen“, sagte der Energie-Experte.
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