Neues Steuerrecht: Abgeltungssteuer

Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
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Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Ab dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge. Die Gewinne und Erträge aus dem Verkauf von Fondsanteilen müssen dann von den Anlegern pauschal mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden. Hierunter fallen also sowohl thesaurierende als auch ausgeschüttete Dividenden. In Fällen, bei denen der Steuerpflichtige einen persönlichen Steuersatz hat, der kleiner als 25% ist, kann dieser die Differenz am Jahresende geltend machen. Vor allem Investmentdepots mit laufenden Einzahlungen könnten von der künftigen Regelung hart betroffen sein, da die Erträge nach einer Haltedauer über die Spekulationsfrist von 12 Monaten bisher steuerfrei waren.

Derzeit sieht es allerdings so aus, dass die Steuerfreiheit für diesen Fall der längeren Haltedauer - größer 12 Monate - bestehen bleiben wird. Der Fiskus macht übrigens in der Besteuerung von in- oder ausländischen Fonds keinen Unterschied. In beiden Fällen gilt dann die Pauschalsteuer von 25%, welche meist direkt von den depotführenden Instituten direkt abgeführt werden wird. Dennoch gibt es einige Produkte, welche ab dem Stichtag unter Berücksichtigung der Gesamtrendite möglicherweise für private Investoren vorteilhafter als bisher sein könnten, da diese steuerlich vorteilhafter gestellt werden. Steuerlich nicht erfasst sind Einmalanlagen und Ratensparer im Investmentbereich, die vor dem 31.12.2008 eingezahlt werden. Eine weitere Besonderheit stellt sich bei offenen Immobilienfonds dar: ausländische Mieterträge und Gewinne aus Immobilenverkäufen des ausländischen offenen Immobilienfonds unterliegen in der Regel ebenfalls nicht der Abgeltungssteuer, da diese meist schon im Ursprungsland versteuert werden müssen.

Gleiches gilt für inländische, offene Immobilenfonds. Allerdings nicht für die Mieterträge, sondern nur für Immobilenverkäufe innerhalb des Fonds, wenn diese länger als zehn Jahre gehalten wurden. Wir empfehlen deshalb, Depots zu überprüfen und Anlagestrategien unter Berücksichtigung der bald kommenden, neuen Steuer zu überdenken. Die Experten von www.hempel-partner.de stehen hierbei mit Rat und Tat zur Verfügung.

Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
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