27.09.2007 - 17:24 - Politik, Recht & Gesellschaft
Auch Selbständige können Erziehungsgeld erhalten
Pressemitteilung von: Michaela Muth
Auch Selbständige, die Kinder vor dem 31.12.2006 Kinder geboren haben können Erziehungsgeld und Landeserziehungsgeld auf Antrag erhalten. Sie profitieren davon, da die Hürden einfach zu bewältigen sind
Selbständige können in einem schriftlichen und unterschriebenen Eigen-Nachweis die Geringfügigkeit Ihrer Wochenstunden als Selbständige belegen. Vorausgesetzt Sie betreuen Ihr Baby oder Kleinkind selbst und können dadurch nur Teilzeit arbeiten.
Ebenso müssen Selbständige einen Einkommensnachweis erbringen. Dieser liegt bei Neu-Selbständigkeit noch nicht vor. Hier können Sie entsprechend vorgehen und erklären, daß Ihr Einkommen derzeit noch nicht kalkulierbar ist und eine Einnahmen- und Ausgabenvorausschau erstellen.
Als Grundlage, dient auf jeden Fall ein schriftlicher Nachweis, der erbracht werden muß. Dies ist eine auf ein Jahr bezogene monatliche Umsatz- und Ertragsvorausschau auf Nettoeinkommensbasis und ohne Umsatzsteueranteile.
Haben Sie diese Hürde genommen steht Ihrem Erziehungsgeld und Ihrem Landes-Erziehungsgeld nichts mehr im Wege. Sollten Sich allerdings Ihre Einkommensverhältnisse wesentlich verbessern und Sie hohe Umsätze tätigen müssen Sie dies trotz vorheriger Bewilligung von Erziehungsgeld oder Landeserziehungsgeld mitteilen. Mit der Antragsstellung bestätigen Sie die Mitteilungsverpflichtung an das Amt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Michaela Muth
St.-Johann-Str. 32
88662 Überlingen
Tel. 07551 94 81 07
www.geldvomstaat24.de

Als Einsteigerseite befaßte ich mich mit dem Thema Kindergeld www.kindergeld24.com. Hier entstanden einige Zusatzfragen durch Besucher, da noch viele staatliche Gelder ungenutzt sind und vielen Privatpersonen, Familien, als auch Existenzgründer nicht hinreichend über Ihre Möglichkeiten informiert. So entstand die Seite www.geldvomstaat24.de. Diese gibt Tipps zum Thema "Geld vom Staat - Nicht rückzahlbar" zeigt staatliche Mittel und Fördergelder auf und gibt viele geldwerte Tipps
Selbständige können in einem schriftlichen und unterschriebenen Eigen-Nachweis die Geringfügigkeit Ihrer Wochenstunden als Selbständige belegen. Vorausgesetzt Sie betreuen Ihr Baby oder Kleinkind selbst und können dadurch nur Teilzeit arbeiten.
Ebenso müssen Selbständige einen Einkommensnachweis erbringen. Dieser liegt bei Neu-Selbständigkeit noch nicht vor. Hier können Sie entsprechend vorgehen und erklären, daß Ihr Einkommen derzeit noch nicht kalkulierbar ist und eine Einnahmen- und Ausgabenvorausschau erstellen.
Als Grundlage, dient auf jeden Fall ein schriftlicher Nachweis, der erbracht werden muß. Dies ist eine auf ein Jahr bezogene monatliche Umsatz- und Ertragsvorausschau auf Nettoeinkommensbasis und ohne Umsatzsteueranteile.
Haben Sie diese Hürde genommen steht Ihrem Erziehungsgeld und Ihrem Landes-Erziehungsgeld nichts mehr im Wege. Sollten Sich allerdings Ihre Einkommensverhältnisse wesentlich verbessern und Sie hohe Umsätze tätigen müssen Sie dies trotz vorheriger Bewilligung von Erziehungsgeld oder Landeserziehungsgeld mitteilen. Mit der Antragsstellung bestätigen Sie die Mitteilungsverpflichtung an das Amt.
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