Wohngebäudeversicherung: richtig versichert

Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Die eigenen vier Wände – sei es nun Wohnung oder Haus – sind oft ein elementarer Baustein für die Altersversorgung und den Ruhestand. Eine noch nicht abbezahlte Immobilie kann im Schadensfalle den persönlichen finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb ist es umso wichtiger, für eine sinnvolle, sichere und bezahlbare Absicherung zu sorgen. Bereits beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sollte der neue Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Sofern er vor hat zu bauen ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls ratsam.

Sollte jemand auf dem Flurstück zu schaden kommen haftet hierfür grundsätzlich der Eigentümer. Die normale Privathaftpflichtversicherung deckt den Schaden nicht. Auch beim Bauvorhaben selbst ist Vorsicht geboten. Die ausführenden Firmen und der Architekt sind grundsätzlich für die Sicherung der Baustelle verantwortlich. Allerdings kann ein Geschädigter im Schadensfalle Sie als Eigentümer haftbar machen. Selbst wenn Sie nachweislich nicht mitverantwortlich waren, drohen erhebliche Kosten und langwierige Prozesse. Für den Fall, dass Sie selbst Hand ans Eigenheim anlegen ist eine Bauleistungsversicherung ratsam, um auch hier die möglichen Schadenersatzansprüche abzusichern.

Sowohl Bauherrenhaftpflicht- als auch Bauleistungsversicherung werden nur bis zur Fertigstellung des Objekts benötigt. Das erbaute Häuschen dann tatsächlich abzusichern, erfordert noch ein paar weitere Maßnahmen. Am besten sichert man sich mit einer sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Optional sollte man auch über den Einschluß von Elementarschäden nachdenken. Je nach Anbieter kann man sich nach unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen versichern lassen. Die gängigste Methode ist die Versicherung zum „gleitenden Neuwert“, welcher auch „Wert 1914“ genannt wird. Dieser Wert wird vom Versicherer kalkuliert. In der Praxis stelle ich allerdings immer wieder fest, dass der Wert 1914 falsch beziffert wurde oder bei bestehenden Objekten mittlerweile aufgrund von Sanierungen, An- und Umbaumaßnahmen nicht mehr aktuell ist.

Eine solche Unterdeckung ist, ähnlich wie bei einer Hausratversicherung, gefährlich, da in diesem Fall zu wenig Prämie entrichtet wird und der Versicherte folglich auf einem Teil des Schadens sitzen bleibt. Den Wert 1914 für Ein- und Mehrfamilienhäuser können Sie auf der Seite www.hempel-partner.de/berechnungstools.html kostenlos selbst berechnen. Sofern Sie Eigentümer einer Wohnung geworden sind, können die Bausteine einer Absicherung innerhalb der Eigentümerversammlung bestimmt werden. Lediglich für die Feuerversicherung und die Grundbesitzer-Haftpflicht bestehen besondere Regeln.

Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
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Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens:

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Versicherungsombudsmann e. V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Kronenstraße 13
10117 Berlin
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