Bausparen: Wichtige Tipps zu Konditionen

Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Seit Jahrzehnten ist er nun ein Volksprodukt: der Bausparer. Beinahe jeder Bundesbürger, vom jungen Schüler bis zum alternden Greis kennt ihn namentlich und Werbebotschaften wie „unsere Kunden bauen“ und „wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause“ vermitteln Sicherheit und Garantie. Glaubt man dem statistischen Bundesamt, so existieren bereits über 32 Millionen Verträge.

Bausparen ist in Deutschland sehr beliebt und hat eine lange Tradition. Oftmals wird das ach so verlässliche Produkt als gute Geldanlage gesehen und fleißig von Personen bespart, die nie in ihrem Leben ein Haus bauen wollen. Die Verzinsung ist derzeit mehr als mau und wird sich in den nächsten Jahren nicht zu einem befriedigenden Ergebnis wenden. Bei einem Bausparvertrag bekommt man einen günstigen Darlehenszins bereits bei Vertragsabschluss garantiert. Als Gegenleistung zu einem günstigen Darlehenszins muss man bei der Guthabenverzinsung deutliche Abstriche machen. Die Erträge während der Ansparphase liegen derzeit bei mickrigen 1-1,5%. Es ist deshalb in der Gesamtbetrachtung fraglich, ob sich das Sparvorhaben oder die Art des Tilgungsträgers für einen bestehenden Kredit auch wirklich lohnt. Nachfolgend erfahren Sie, worauf zu achten ist, wenn Sie sich dennoch zum Bausparen entscheiden sollten.

Generell ist es wichtig, die Funktionsweise eines solchen Instruments zu kennen. Viele Einzahler in einer Gemeinschaft ermöglichen durch vorhandene Gelder einen Anspruch auf günstige Bauzinsen zu erwerben. Deshalb sollte man mindestens sechs Jahre im Voraus planen, in welcher Höhe der Kredit zur Finanzierung benötigt wird. Wer sofort Geld für einen Immobilenkauf benötigt, fährt mit einem Hypothekendarlehen oftmals besser. Neben dem Kreditvolumen spielen die Kosten und Zinsen eine erhebliche Rolle. Dabei sollten in den Angeboten nicht nur die Effektivzinsen verglichen werden, sondern auch die restlichen Kosten nach PangV (Preisangabenverordnung) wie beispielsweise Abschlussgebühr, Bereitstellungszinsen und Aufwendungen zur Vorfinanzierung. Achten Sie darauf, dass Sie die Bausparsumme nicht zu hoch ansetzen, da es gerade beim Immobilienerwerb durch Bauspardarlehen passieren kann, dass die zu zurückzahlenden Raten höher als Ihr persönlicher Spielraum ist. Eine Mischfinanzierung aus Bauspar- und Hypothekendarlehen macht hier mehr Sinn! Wer in der Vergangenheit einen Bausparvertrag abgeschlossen, sich aber in der Summe verschätzt hat, für den kann ein Verzicht auf Darlehensanspruch richtig sein. Höhere Zinsen und eine hälftige Rückerstattung der Abschlussgebühr bringen dann etwas mehr Rendite.

Sollte zum Beispiel ein Bankberater dazu raten, einen Bausparvertrag zur späteren Ablösung eines Darlehens abzuschließen, so ist dieser gewöhnlich auf die Abschlussgebühr - also seine Provision - aus. Dies ist neben der teilweise mangelhaften Beratung das Hauptproblem. Holen Sie sich deshalb immer mehrere Angebote ein und überlegen Sie gründlich, wem Sie Ihr Vertrauen schenken.

Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Fasoltstr. 3
80639 München

Tel.: 089/12 59 46 59
Fax: 089/12 59 46 60

E-Mail:
Web: www.hempel-partner.de

Maklereinzelunternehmen nach § 93 HGB mit Erlaubnis nach §34d GewO.

Behörde für die Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 (0)89 / 5116-0
Telefax: +49 (0)89 / 5116-306
E-mail:
Registrierungsnummer: D-PDUW-F46O6-32

Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 11
80466 München
Telefon:. +49 (0)89 / 233-44670
Telefax: +49 (0)89 / 233-44681
E-mail:

Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens:

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Versicherungsombudsmann e. V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Kronenstraße 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

News-ID: 160957 • Views: 856

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr