Private Unfallversicherung: wann sie leistet und wann nicht...

Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Die private Unfallversicherung ist fast genauso wichtig wie Haftpflichtversicherung, da die staatliche Absicherung für Unfälle im privaten Bereich nicht oder nur in Einzelfällen vorhanden ist. Es handelt sich hier also um eine existenzielle Absicherung. Glaubt man der Werbung, vermitteln Botschaften wie "Glück ist planbar" und "Alles Gute für die Zukunft" ein rundum Sorglos-Wohlgefühl. So bunt und attraktiv die Hochglanzprospekte auch sein mögen: die Tücke liegt im Detail, nämlich im Kleingedruckten.

Ein Unfall definiert sich durch ein Ereignis, welches plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkt. Nur wenn alle soeben genanten Punkte erfüllt werden, liegt tatsächlich ein Unfall vor, bei welchem ein privater Versicherer leisten muss. Entsteht der Unfall aber infolge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls, ist der Versicherer nach der allgemeinen Definition von der Leistung frei, da dem Unfall eine Bewusstseinsstörung vorausgegangen ist. Ähnlich verhält sich dies bei Konsum von Alkohol, da die meisten Produktgeber einen Schaden, in welchem ein wohl verdientes Feierabendbierchen mitspielt, in den Bedingungswerken knallhart ausschließen und zwar auch dann, wenn das alkoholische Getränk nur wenig Blutalkoholgehalt verursacht. Der Einschluss der Alkoholklausel macht deshalb Sinn, da nach einem Glas Bier in der Regel noch keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, der Versicherer jedoch keinen Schaden in diesem Zusammenhang als Unfall anerkennt. Hierbei ist es übrigens unbedeutend, ob sich der Versicherungsnehmer zu Fuß, mit dem Rad, dem Kfz oder anderweitig fortbewegt hat.

Ebenfalls ratsam ist es, Unfälle in Folge von Bewusstseinsstörungen einzuschließen. Man spricht hier vom erweiterten Unfallbegriff, welcher auch Unfallfolgen durch Herzinfarkte und Schlaganfälle mitversichert. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich ebenfalls nach einer verbesserten Gliedertaxe erkundigen, da man mehr Geld bei Verlust eines Gliedmaßes bekommt. Die Option, die Police bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei zu stellen, sollte man sich ebenfalls offen lassen. Es sollte sowohl eine Invaliditätssumme mit Progressionsstaffel als auch eine Unfall-Rente vereinbart werden, da im Ernstfall Verdienstausfall und Mehrkosten durch eine Behinderung existenzgefährdend sind. Nicht jeder Produktgeber bietet diese zusätzlichen Leistungseinschlüsse an und die Prämien im Zusammenhang mit der jeweiligen Berufgruppe des Kunden sind oftmals überteuert. Daher sollte ein produktneutraler Berater gewählt werden, welcher dem Kunden die besten Absicherungsvarianten aufzeigen kann und für einen Marktüberblick sorgt. Wie bei allen Vertragsabschlüssen ist es sehr wichtig, die Fragen im Antrag gewissenhaft und vollständig zu beantworten. Sofern ein Versicherungsnehmer verschweigt, dass er beispielsweise eine weitere private Unfallversicherung abgeschlossen hat oder Krankheitsbilder verschweigt, ist dies eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Der Versicherer muss daher im Leistungsfalle nicht bezahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Nach § 62 VVG hat der Versicherte eine "Schadensminderungs- und Vermeidungspflicht". Der Kunde hat also darauf zu achten, alles zu tun, um seine Genesung nicht zu behindern. Sofern man alle diese Punkte beachtet, steht einer soliden Absicherung, welche einem im Schaden finanziell unter die Arme greift, nichts mehr im Wege.

Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
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