27.09.2007 - 13:26 - Medien & Telekommunikation
Information zu DSL, Flatrate, Telefonanschluss, Handyvertrag und Kabelanschluss
Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietaet
Als Neukunde umworben, als Bestandskunde alleingelassen und ignoriert - Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert: In den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden frustrierter Kunden, die als Bestandskunden von Telefon- und Kabelanbietern ignoriert werden.
Ob falsche Rechnungen, Nichtleistung seitens des Anbieters, falsche Tarife oder technische Probleme, der Bestandskunde erhält keine Hilfe. Stattdessen wird er in nervenzermürbende und kostenpflichtige Hotlinewarteschleifen geparkt oder bekommt auf schriftliche Eingaben, wenn denn überhaupt, vorgefertigte automatisierte Antwortschreiben, die in keiner Weise auf das Problem oder deren Schilderung des Kunden eingehen.
Wenn das der Fall ist, sollte der Kunde seinem Anbieter schriftlich eine Frist setzen und ihn zur vertragsmäßigen Leistung auffordern. Läuft die Frist ab, ohne dass der Anbieter sich meldet, hilft oft nur der Gang zum Rechtsanwalt. Dem antworten die Anbieter in der Regel auch nicht sofort. Aber nach einigen Wochen setzt sich dann doch ein Sachbearbeiter namentlich mit der Angelegenheit auseinander.
Hiernach ist in der Regel schnell das Problem gelöst.
www.anwaelte-giessen.de
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany
Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0
Hotline: +49 (0)900 1 20 21 21
(für € 2,00/Min. a.d.dt. Festnetz)

Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
Ob falsche Rechnungen, Nichtleistung seitens des Anbieters, falsche Tarife oder technische Probleme, der Bestandskunde erhält keine Hilfe. Stattdessen wird er in nervenzermürbende und kostenpflichtige Hotlinewarteschleifen geparkt oder bekommt auf schriftliche Eingaben, wenn denn überhaupt, vorgefertigte automatisierte Antwortschreiben, die in keiner Weise auf das Problem oder deren Schilderung des Kunden eingehen.
Wenn das der Fall ist, sollte der Kunde seinem Anbieter schriftlich eine Frist setzen und ihn zur vertragsmäßigen Leistung auffordern. Läuft die Frist ab, ohne dass der Anbieter sich meldet, hilft oft nur der Gang zum Rechtsanwalt. Dem antworten die Anbieter in der Regel auch nicht sofort. Aber nach einigen Wochen setzt sich dann doch ein Sachbearbeiter namentlich mit der Angelegenheit auseinander.
www.anwaelte-giessen.de
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany
Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0
Hotline: +49 (0)900 1 20 21 21
(für € 2,00/Min. a.d.dt. Festnetz)
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
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