26.09.2007 - 16:18 - Gesundheit & Medizin
O'zapft is – das traditionelle Oktoberfest und seine Folgen für eine Nebenkostenabrechnung
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal - nicht nur (!) zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Dennoch möchte wir Ihnen nicht das Urteil des Amtsgerichts München v. 08.01.2007 - Az. 424 C 22865/06 vorenthalten.
Was war passiert?
Im Jahr 2005 gaben die Kläger dem für sie tätigen Hausmeister einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier für das Oktoberfest. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 legten die Kläger diese Kosten auf die Mieter um. Die Beklagte bemängelte dies und weigerte sich, dies zu bezahlen.
Der Richter am Amtsgericht München sah dies zum Leidwesen des Beklagten anders. Er musste zahlen, wobei der Richter keinen Zweifel daran aufkommen ließ, dass der Kläger sogar besonders sparsam gehandelt habe, da insoweit der Hausmeister nur einen Gutschein für eine Maß Bier erhalten habe. Denn schließlich sei es bekannt, dass für die Reservierung eines Sitzplatzes in einem Wiesenzelt die Abnahme von einem Gutschein für ein halbes Hendl sowie zwei Gutscheinen für einen Liter Wiesenbier erforderlich sei. In der Regel könne also der in der freien Wirtschaft Tätige nicht nur ein halbes Wiesenhähnchen, sondern sogar mindestens zwei Liter Bier konsumieren.
Nun – wir gestehen, dass uns dies nicht bekannt war und der aus Norddeutschland stammende und in München Jura studierende Student hätte wohl seine Mühe in einer Zivilrechtsklausur gehabt, diesen Fall adäquat zu lösen.
Quelle: Kostenlose Urteile.de >>> www.kostenlose-urteile.de/newsview4890C.htm
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
News-ID: 160647 • Views: 1256
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum

