Was Anleger der Securenta AG unbedingt beachten sollten

Pressemitteilung von: Deutsche Anlegerstiftung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG in Göttingen wird sich wegen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Insolvenzgericht verzögern. Anlegern ist dennoch zu raten, die aktuelle Entwicklung wachsam zu beobachten. Während der Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA zutreffend erkannt hat, dass den geschädigten Gesellschaftern in überwiegendem Maße ein Schadensersatzanspruch zusteht, möchte der Insolvenzverwalter der Securenta AG die betroffenen Gesellschafter lediglich als nachrangige Gläubiger betrachten.

Damit wären sie auch bei der Vermögensverteilung benachteiligt. Dieser Schachzug des Insolvenzverwalters wird jedoch von Experten kritisch betrachtet. Viele Gesellschafter machen als geschädigte Anleger Schadensersatzansprüche geltend und fordern nicht nur ein Auseinandersetzungsguthaben von der Gesellschaft. Diese Ansprüche auf Schadensersatz können die Anleger nach allgemeiner Meinung jedoch als Insolvenzgläubiger geltend machen. Anlegern ist daher unbedingt zu einer fachkundigen Beratung zu raten, damit sie in der Verteilung nicht bereits wegen eines formalen Begründungsfehlers leer ausgehen.

Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung

Deutsche Anleger Stiftung
Pettenkoferstraße 40

80336 München

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