24.09.2007 - 09:46 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Neues Versicherungsvertragsrecht passiert auch den Bundesrat
Pressemitteilung von: Cover - Die Coaching-Agentur für Finanzen & Versicherungen
Am 21. September 2007 hat die Reform des Versicherungsvertragsrechts nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert und tritt somit am 01. Januar 2008 in Kraft. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt noch aus dem Jahre 1908 und wird den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht. Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer künftig vor Abschluss eines Vertrages besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren.
Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss nur noch solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer gefragt hat. Das Gesetz wird am 01. Januar 2008 in Kraft treten. Es gilt dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Ab 01. Januar 2009 gilt es dann auch für alle Altverträge. Einzelheiten und das Gesetz im Ganzen können Sie unter www.cover-web.de/tipps/gesetze herunterladen. Hier finden Sie auch weitere interessante Informationen rund um das Thema Finanzen & Versicherungen.
Werner Moehrke
CoVer - Die Coaching-Agentur für Finanzen & Versicherungen
Im Alten Hof 25
D-50169 Kerpen
Telefon: 0 22 73 - 59 59 37
Telefax: 0 22 73 - 59 59 36
E-Mail:
Internet: www.cover-web.de
Status:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Gemeinsame Stelle i.S. § 11 Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0-180-500585-0, Internet-Adresse: www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer:
D-2IW8-WLGZD-94
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Beteiligungen:
Der Versicherungsmakler verzeichnet keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Versicherungs- oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen verfügen nicht über Beteiigungen von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Schlichtungsstellen gem. § 42k VVG:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de;
Für private Kranken- und Pflegeversicherungen: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss nur noch solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer gefragt hat. Das Gesetz wird am 01. Januar 2008 in Kraft treten. Es gilt dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Ab 01. Januar 2009 gilt es dann auch für alle Altverträge. Einzelheiten und das Gesetz im Ganzen können Sie unter www.cover-web.de/tipps/gesetze herunterladen. Hier finden Sie auch weitere interessante Informationen rund um das Thema Finanzen & Versicherungen.
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Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de;
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