21.09.2007 - 16:17 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Neues Versicherungsvertragsgesetz ab 2008
Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Am 5. Juli 2007 hat der Bundestag das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verabschiedet, welches nach Zustimmung durch den Bundesrat voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Es ersetzt das noch gültige VVG aus dem Jahr 1908.
Verbraucher haben dann verbesserte Widerrufsfristen und können dann bei Lebensversicherungen 30 Tage und bei den restlichen Versicherungsverträgen 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Lebensversicherer sind dann verpflichtet, Modellrechnungen zum Vertrag darzustellen und aufgrund der Verteilung der Abschlusskosten einen höheren Rückkaufswert als bisher auszuweisen, welcher auf die gesamte Vertragslaufzeit zu garantieren ist. Ab dem Stichtag sollen die Versicherten dann endlich an den stillen Reserven der Lebensversicherungen beteiligt sein und somit mehr Sicherheiten erhalten. Auch soll ein sogenanntes Produktinformationsblatt eingeführt werden, welches dem Kunden die wichtigsten Informationen zu dem jeweiligen Vertrag darlegt und verständlicher macht. Die Aushändigung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden ebenfalls vor Erhalt der Police Pflicht. Die Regeln der private Krankenversicherung werden ebenfalls erneuert: die Versicherer müssen den Versicherten bei Zahlungsverzug eine Frist von mindestens zwei Monaten setzen und den Versicherungsschutz bis dahin unvermindert aufrechterhalten.
Für den Endverbraucher also eine bessere Regelung wie bisher und eine längst fällige Reformierung. Die Maklersozietät Hempel & Partner ( www.hempel-partner.de ) schreibt Kundenaufklärung seit Beginn groß. Unter www.hempel-partner.de/downloads.html können Sie sich neutrale Informationen des GDV e.V. rund um die verschiedener Versicherungsarten herunterladen. Hier finden Sie auch nützliche Downloads hinsichtlich Autoversicherung und sowie Vorschläge zu Kündigungsschreiben an den Versicherer.
Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
Fasoltstr. 3
80639 München
Tel.: 089/12 59 46 59
Fax: 089/12 59 46 60
E-Mail:
Web: www.hempel-partner.de
Maklereinzelunternehmen nach § 93 HGB mit Erlaubnis nach §34d GewO.
Behörde für die Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 (0)89 / 5116-0
Telefax: +49 (0)89 / 5116-306
E-mail:
Registrierungsnummer: D-PDUW-F46O6-32
Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 11
80466 München
Telefon:. +49 (0)89 / 233-44670
Telefax: +49 (0)89 / 233-44681
E-mail:
Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Versicherungsombudsmann e. V.
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Arno Surminski
Kronenstraße 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Verbraucher haben dann verbesserte Widerrufsfristen und können dann bei Lebensversicherungen 30 Tage und bei den restlichen Versicherungsverträgen 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Lebensversicherer sind dann verpflichtet, Modellrechnungen zum Vertrag darzustellen und aufgrund der Verteilung der Abschlusskosten einen höheren Rückkaufswert als bisher auszuweisen, welcher auf die gesamte Vertragslaufzeit zu garantieren ist. Ab dem Stichtag sollen die Versicherten dann endlich an den stillen Reserven der Lebensversicherungen beteiligt sein und somit mehr Sicherheiten erhalten. Auch soll ein sogenanntes Produktinformationsblatt eingeführt werden, welches dem Kunden die wichtigsten Informationen zu dem jeweiligen Vertrag darlegt und verständlicher macht. Die Aushändigung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden ebenfalls vor Erhalt der Police Pflicht. Die Regeln der private Krankenversicherung werden ebenfalls erneuert: die Versicherer müssen den Versicherten bei Zahlungsverzug eine Frist von mindestens zwei Monaten setzen und den Versicherungsschutz bis dahin unvermindert aufrechterhalten.
Für den Endverbraucher also eine bessere Regelung wie bisher und eine längst fällige Reformierung. Die Maklersozietät Hempel & Partner ( www.hempel-partner.de ) schreibt Kundenaufklärung seit Beginn groß. Unter www.hempel-partner.de/downloads.html können Sie sich neutrale Informationen des GDV e.V. rund um die verschiedener Versicherungsarten herunterladen. Hier finden Sie auch nützliche Downloads hinsichtlich Autoversicherung und sowie Vorschläge zu Kündigungsschreiben an den Versicherer.
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