20.09.2007 - 11:52 - Politik, Recht & Gesellschaft
Skandal - Verfassungsbruch zu Lasten der Menschenrechte in der Arbeitswelt - Exekutive wird aufgelöst.
Pressemitteilung von: workwatch
Guten Tag,
zu der Auflösung der Exekutive in Schleswig-Holstein habe ich den Abgeordneten des Landtages die folgende Beschwerde überreicht.
Freundliche Grüße
J. Hensel
Beschwerde wegen Angriffs auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland durch die Auflösung der Exekutive in S-H - und wegen offensichtlich fehlenden Arbeitsschutzes in den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel als ggfs. erhebliche Gefährdung für die Bevölkerung
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holstein,
in Schleswig-Holstein wird durch die Auflösung der Landesämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit als Exekutive i.S.d. Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Angriff auf die bundesdeutsche Verfassung betrieben, so dass die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in Arbeitswelt Schleswig-Holsteins zukünftig und in Anwendung des Artikel 1 (3) i.V.m. Artikel 2 (2) GG nicht mehr stattfindet.
Zur weiteren Information bitte ich Sie sich den Inhalt der nachfolgenden Seite durchzusehen und meiner heutigen Beschwerde zu entsprechen, so dass der verfassungsrechtliche Zustand durch Sie als Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holsteins wieder hergestellt werden möge.
workwatch.eu/grosse-und-kleine-skandale/
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie ebenfalls bitten, den Verfassungsschutz mit der Prüfung des Sachverhaltes zu beauftragen.
Ferner möchte ich Sie daruf hinweisen, daß in den Betriebsakten zu den AKW Krümmel und Brunsbüttel möglicherweise keine Dokumentationen gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz bei der Atomaufsicht im Sozialministerium Kiel vorhanden ist.
Über das Informationsfreiheitsgesetz S-H habe ich vom Sozialministerium einen entsprechenden Bescheid erhalten, dessen Inhalt befremdlich anmutet, wollte ich doch nur Einsichtnahme in vg. Betriebsakte bzw. Kopien hiervon zugesandt bekommen - vgl. IFG S-H.
Ist diese Gefährdungssituation zutreffend, bleibt aus sicherheitstechnischer Sicht eine dringende Warnung auszusprechen, da in Folge von Mängeln beim Arbeitsschutz, bei der Arbeitssicherheit in Atomkraftwerken die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten weiterer Schadensereignisse in den beiden Meilern erheblich zunimmt, so daß aus einem sich verdichtenden Gefährdungspotential eine Gefahrensitution unter den Bedingungen eines sehr wahrscheinlichen Kontrollverlustes einer möglicherweise vorhandenen Gefahrenabwehr erwachsen kann.
Den auf die möglicherweise defizitäre Lage hinweisenden Bescheid der Sozialministerin können Sie unter der nachfolgenden Adresse einsehen:
workwatch.eu/akw-krummel-und-brunsbuttel-sozialministerin...
Die Presse und die Medien möchte ich bitten, sich dieser Tatsachen investigativ anzunehmen.
Dies im Sinne einer wehrhaften Demokratie.
Freundliche Grüße
Sich.-Ing. Jörg Hensel
Beauftragte Person gem. § 22 (2) ArbSchG i.R.
www.workwatch.eu
Bekstrasse 5a
24214 Gettorf
Sicherheitsingenieur am Klinikum der CAU zu Kiel
Überwachung gentechnischer Anlagen - Umweltministerium Kiel
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Beauftragte Person i.S.d. § 22 (2) ArbSchG - Gewerbeaufsicht Kiel
Erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem GdB von 60 wegen Mobbing
bei der Gewerbeaufsicht Kiel bzw. Landesamt für Gesundheit und
Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein, welches jetzt aufgelöst wurde.
zu der Auflösung der Exekutive in Schleswig-Holstein habe ich den Abgeordneten des Landtages die folgende Beschwerde überreicht.
Freundliche Grüße
J. Hensel
Beschwerde wegen Angriffs auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland durch die Auflösung der Exekutive in S-H - und wegen offensichtlich fehlenden Arbeitsschutzes in den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel als ggfs. erhebliche Gefährdung für die Bevölkerung
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holstein,
in Schleswig-Holstein wird durch die Auflösung der Landesämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit als Exekutive i.S.d. Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Angriff auf die bundesdeutsche Verfassung betrieben, so dass die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in Arbeitswelt Schleswig-Holsteins zukünftig und in Anwendung des Artikel 1 (3) i.V.m. Artikel 2 (2) GG nicht mehr stattfindet.
Zur weiteren Information bitte ich Sie sich den Inhalt der nachfolgenden Seite durchzusehen und meiner heutigen Beschwerde zu entsprechen, so dass der verfassungsrechtliche Zustand durch Sie als Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holsteins wieder hergestellt werden möge.
workwatch.eu/grosse-und-kleine-skandale/
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie ebenfalls bitten, den Verfassungsschutz mit der Prüfung des Sachverhaltes zu beauftragen.
Ferner möchte ich Sie daruf hinweisen, daß in den Betriebsakten zu den AKW Krümmel und Brunsbüttel möglicherweise keine Dokumentationen gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz bei der Atomaufsicht im Sozialministerium Kiel vorhanden ist.
Über das Informationsfreiheitsgesetz S-H habe ich vom Sozialministerium einen entsprechenden Bescheid erhalten, dessen Inhalt befremdlich anmutet, wollte ich doch nur Einsichtnahme in vg. Betriebsakte bzw. Kopien hiervon zugesandt bekommen - vgl. IFG S-H.
Ist diese Gefährdungssituation zutreffend, bleibt aus sicherheitstechnischer Sicht eine dringende Warnung auszusprechen, da in Folge von Mängeln beim Arbeitsschutz, bei der Arbeitssicherheit in Atomkraftwerken die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten weiterer Schadensereignisse in den beiden Meilern erheblich zunimmt, so daß aus einem sich verdichtenden Gefährdungspotential eine Gefahrensitution unter den Bedingungen eines sehr wahrscheinlichen Kontrollverlustes einer möglicherweise vorhandenen Gefahrenabwehr erwachsen kann.
Den auf die möglicherweise defizitäre Lage hinweisenden Bescheid der Sozialministerin können Sie unter der nachfolgenden Adresse einsehen:
workwatch.eu/akw-krummel-und-brunsbuttel-sozialministerin...
Die Presse und die Medien möchte ich bitten, sich dieser Tatsachen investigativ anzunehmen.
Dies im Sinne einer wehrhaften Demokratie.
Freundliche Grüße
Sich.-Ing. Jörg Hensel
Beauftragte Person gem. § 22 (2) ArbSchG i.R.
www.workwatch.eu
Bekstrasse 5a
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Sicherheitsingenieur am Klinikum der CAU zu Kiel
Überwachung gentechnischer Anlagen - Umweltministerium Kiel
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem GdB von 60 wegen Mobbing
bei der Gewerbeaufsicht Kiel bzw. Landesamt für Gesundheit und
Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein, welches jetzt aufgelöst wurde.
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