20.09.2007 - 08:04 - Gesundheit & Medizin
Bundestagsabgeordnete im Feldversuch: ein Tag „Windeln“ tragen
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Der Vorschlag des Pflegekritikers C. Fussek gestern in der Sendung bei Kerner wird bei zunehmender Überlegung immer sympathischer. Er hat vorgeschlagen, dass Abgeordnete einen Tag lang Windeln tragen müssten und zudem ihren Kaffe (bzw. Früchtetee) aus einer in Pflegeheimen immer noch weit verbreiteten Schnabeltasse trinken sollen. Dieser „Feldversuch“ könnte vielleicht dazu führen, dass sich die Politik endlich den Zuständen in der Pflege nachhaltiger als bisher annehmen würde.
Nun – dies wird leider nicht der Fall sein, auch wenn die Windeln gesponsert werden und so den Abgeordneten des Hohes Hauses keine gesonderten Kosten entstehen würden. Die Botschaft des Pflegekritikers ist aber im Kern überdeutlich: eigentlich verstehe er die „Debatte“ nicht, denn die Zustände sind seit langem hinreichend bekannt. Dem kann nur beigepflichtet werden und den Worten der politischen Sonntagsredner müssen jetzt insbesondere die Taten folgen. Nicht hilfreich ist es hierbei, wenn Pflegeberufsverbände inmitten der Diskussion über die defizitären Pflegezustände sich schwerpunktmäßig darauf beziehen, dass die Pflege auch Fortschritte erzielt hat. Dies zu betonen, ist legitim, wenngleich gerade in einer aktuelle Debatte es angeraten erscheinen dürfte, diesbezüglich leisere Töne anzuschlagen.
Freilich geht es nicht um die Kriminalisierung eines gesamten Berufsstandes und wenn es der berufspolitischen Seele der Pflegeberufsverbände gut tut, mag ihnen auch der aufrichtige Dank für die gute Arbeit ausgesprochen und der gehörige Respekt gezollt werden. Gleichwohl verbleibt es dabei, dass die Zustände nicht befriedigen können und es nunmehr gilt, vollbeherrschbare pflegerische Fehlschläge zu vermeiden, mag man dies auch als sog. „Optimierungsbedarf“ bezeichnen.
Der „Optimierungsbedarf“ erweist sich im Zweifel als Körperverletzung und ggf. als ein schadensträchtiges Ereignis, dass zur konkreten Haftung der Pflegenden und der Träger führen kann. Öffentliches Wehklagen nicht nur der Berufsverbände über die mangelnde Anerkennung der „Erfolge“ hilft einstweilen nicht weiter und dürfte in erster Linie nur zu weiteren Irritationen führen.
Die Pflege hat ein Problem und diesem sollte sie sich stellen!
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
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Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Nun – dies wird leider nicht der Fall sein, auch wenn die Windeln gesponsert werden und so den Abgeordneten des Hohes Hauses keine gesonderten Kosten entstehen würden. Die Botschaft des Pflegekritikers ist aber im Kern überdeutlich: eigentlich verstehe er die „Debatte“ nicht, denn die Zustände sind seit langem hinreichend bekannt. Dem kann nur beigepflichtet werden und den Worten der politischen Sonntagsredner müssen jetzt insbesondere die Taten folgen. Nicht hilfreich ist es hierbei, wenn Pflegeberufsverbände inmitten der Diskussion über die defizitären Pflegezustände sich schwerpunktmäßig darauf beziehen, dass die Pflege auch Fortschritte erzielt hat. Dies zu betonen, ist legitim, wenngleich gerade in einer aktuelle Debatte es angeraten erscheinen dürfte, diesbezüglich leisere Töne anzuschlagen.
Freilich geht es nicht um die Kriminalisierung eines gesamten Berufsstandes und wenn es der berufspolitischen Seele der Pflegeberufsverbände gut tut, mag ihnen auch der aufrichtige Dank für die gute Arbeit ausgesprochen und der gehörige Respekt gezollt werden. Gleichwohl verbleibt es dabei, dass die Zustände nicht befriedigen können und es nunmehr gilt, vollbeherrschbare pflegerische Fehlschläge zu vermeiden, mag man dies auch als sog. „Optimierungsbedarf“ bezeichnen.
Der „Optimierungsbedarf“ erweist sich im Zweifel als Körperverletzung und ggf. als ein schadensträchtiges Ereignis, dass zur konkreten Haftung der Pflegenden und der Träger führen kann. Öffentliches Wehklagen nicht nur der Berufsverbände über die mangelnde Anerkennung der „Erfolge“ hilft einstweilen nicht weiter und dürfte in erster Linie nur zu weiteren Irritationen führen.
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