20.09.2007 - 07:33 - Gesundheit & Medizin

„Heimärzte“ – Sächsische Landesärztekammer prinzipiell aufgeschlossen

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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„Den jüngsten Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, durch gesetzlich verankerte Heimärzte die medizinische Versorgung in Pflegeheimen wesentlich zu verbessern, bewertet die Sächsische Landesärztekammer grundsätzlich positiv. „Wichtig ist aber die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Initiative, damit nicht lediglich ein Problem der Heimbetreuung durch ein neues ersetzt wird”, so Erik Bodendieck, Vizepräsident der Kammer.“
Allerdings lehnt die Sächsische Landesärztekammer Mediziner in persönlicher Anstellung in Pflegeheimen generell ab. Hierbei vertritt sie die Auffassung, dass eine Weisungsbefugnis durch die Heimleitung mit Blick auf die freie Berufsausübung des Arztes zum Wohl der Patienten nicht tragbar sei.

Quelle: Sächsische LÄK , Mitteilung (14.09.07) >>> zur Mitteilung im Volltext >>> www.slaek.de/aktuell/heimarzt.html

Kurze Anmerkung (L. Barth):
In der Tat muss die Weisungsfreiheit durch die Heimleitung in fachlichen Fragen gewährleistet sein. Dies dürfte allerdings keine nennenswerten Probleme bereiten, wie uns u.a. das Belegarztmodell im Krankenhauswesen lehrt, dass aber mit Blick auf die stationäre Versorgung von multimorbiden Alterspatienten in Pflegeeinrichtung zu modifizieren wäre. Sofern also die pflegerische Versorgungsqualität auch in den Händen des Arztes liegen soll, muss das Verhältnis zwischen den beteiligten Ärzten und dem Pflegepersonal hinreichend klar geregelt werden und letztlich dem Arzt über die reine Anordnung hinaus auch die Befugnis zur konkreten Weisung einräumen, um von vornherein möglichen Missverständnissen vorbeugen zu können.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
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