18.09.2007 - 14:50 - Gesundheit & Medizin
Europäische Kommission für Wettbewerb leitet Prüfverfahren gegen MVZ in Reinheim ein
Pressemitteilung von: Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH) / PR Agentur: FuP Kommunikations-Management GmbH
Die Europäische Kommission in Brüssel hat ein Prüfverfahren gegen das vom Landkreis Darmstadt-Dieburg geplante Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in Reinheim eingeleitet. Die Kommission prüft, ob das MVZ gegen EU-Subventions- und Wettbewerbsrecht verstößt. Das förmliche Prüfverfahren wurde auf Antrag des Landesverbandes Ambulantes Operieren Land Hessen (LAOH) sowie eines niedergelassenen Facharztes für Chirurgie aus Ober-Ramstadt bei der Europäischen Kommission für Wettbewerb, Registratur und Staatliche Beihilfen eingeleitet.
Die Beschwerde richtete sich gegen das Vorhaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg, mit dem Eigenbetrieb als Träger oder später mit einer von der kreiseigenen Klinik-GmbH als Gesellschafterin gegründeten weiteren Betriebs-GmbH ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in Reinheim zu installieren. „Mit seiner Beschwerde wendet sich der LAOH gegen das Vorhaben, weil nach allen unterschiedlichen Darstellungen des Kreises und dessen Repräsentanten, auf welche Weise der Kreis die durch Beschluß des Kreistags bewilligten EUR 360.000 in das MVZ investieren will, dies eine illegale Subvention darstellt. Das ist um so verwerflicher, als in der betreffenden Region im Bereich der ambulanten Versorgung mit chirurgischen ärztlichen Leistungen bereits eine Überversorgungssituation besteht und damit auf Staatskosten illegal der Ruin selbstständiger Ärzte ohne jedes medizinische Erfordernis betrieben wird“ so der LAOH – Vorsitzende Dr. Wiederspahn-Wilz.
Der Landkreis sei bereit, in dieses Projekt nicht unerhebliche Geldmittel zu investieren, ohne dass derartige Unterstützungsleistungen auch den in der Region niedergelassenen Fachärzten in gleicher Weise gewährt würden. „Durch diese Unterstützung erhält das MVZ einen rechtlich nicht gerechtfertigten und EU – rechtlich illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber den niedergelassenen Fachärzten, gleich ob die bewilligten Gelder als Einlage, wie beschlossen, oder als Darlehen, wie nunmehr behauptet, ausgegeben werden “, so der LAOH-Vorsitzende Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz weiter. In der Beschwerde habe man darüber hinaus dargelegt, dass nach der amtlichen Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die wesentliche Zielsetzung des Landkreises darin bestehe, Patientenschacher zu betreiben und Patienten aus dem MVZ in das wirtschaftlich Not leidende Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt umzuleiten, „Patientenströme zu steuern“, wie das verniedlichend genannt wird.
Entsprechend wendet sich die Beschwerde zugleich auch dagegen, dass in Deutschland Betriebsverluste von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft aus dem Haushalt der sie tragenden oder sie subventionierenden Kommune, Landkreise, Städte oder Länder ausgeglichen würden und jene öffentlichen Mittel außerdem dafür verwendet würden Medizinische Versorgungszentren zu errichten und zu unterhalten, erläuterte LAOH-Rechtsanwalt Harald Nickel von der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte Hanau/Frankfurt am Main. Diese Praxis habe jüngst auch das Bundesministerium für Gesundheit kritisiert.
„Der LAOH beabsichtigt nicht, die Art der Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland oder die Existenz von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft als solches in Frage zu stellen“, stellte der LAOH-Vorsitzende Wiederspahn-Wilz fest. Die Beschwerde richte sich ausschließlich gegen die seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossene und gegen Gemeinschaftsrecht verstoßende Beihilfe in Form der Errichtung eines MVZ in einer Region, die bereits überversorgt ist, mit dem Ziel, Patienten in ein nicht ausgelastetes Krankenhaus zu schaffen, dessen Träger ebenfalls der Landkreis sei. „Die Beschwerde richtet sich weiterhin dagegen, dass der Bundesgesetzgeber in Deutschland staatlich subventionierten Krankenhausträgern die Möglichkeit zur Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren eröffnet hat“, so Dr. Wiederspahn-Wilz weiter. Niedergelassene Fachärzte würden so einem subventionierten Wettbewerb ausgesetzt. Dies verschlechtere auf Dauer die medizinische Versorgung in solchen Regionen, worunter auch die Patienten zu leiden hätten.
Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH):
Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim,
Tel.: 06251-68 08 80, Fax: 06251-68 08 81.
Erster Vorsitzender:
Dr. med. Thomas Wiederspahn-Wilz, Emma Klinik – Operative Medizin in Seligenstadt, Frankfurter Straße 51, 63500 Seligenstadt,
Tel.:06182-960-0, Fax:06182-960 251.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt: Detlef Hans Franke,
Tel.: 069 / 95 43 16 0, mobil 0171 / 41 42 811
eMail:
Der Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH) ist ein Zusammenschluss von mehr als 265 operativ tätigen Anästhesisten und Operateuren in Hessen. Pro Jahr operie-ren diese Fachleute mehr als 150.000 Patienten. Der LAOH vertritt die Interessen dieser Ärzte und ihrer Patienten im Sinne einer bestmöglichen und gleichzeitig wirtschaftlichen medizini-schen Versorgung.
Die Beschwerde richtete sich gegen das Vorhaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg, mit dem Eigenbetrieb als Träger oder später mit einer von der kreiseigenen Klinik-GmbH als Gesellschafterin gegründeten weiteren Betriebs-GmbH ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in Reinheim zu installieren. „Mit seiner Beschwerde wendet sich der LAOH gegen das Vorhaben, weil nach allen unterschiedlichen Darstellungen des Kreises und dessen Repräsentanten, auf welche Weise der Kreis die durch Beschluß des Kreistags bewilligten EUR 360.000 in das MVZ investieren will, dies eine illegale Subvention darstellt. Das ist um so verwerflicher, als in der betreffenden Region im Bereich der ambulanten Versorgung mit chirurgischen ärztlichen Leistungen bereits eine Überversorgungssituation besteht und damit auf Staatskosten illegal der Ruin selbstständiger Ärzte ohne jedes medizinische Erfordernis betrieben wird“ so der LAOH – Vorsitzende Dr. Wiederspahn-Wilz.
Der Landkreis sei bereit, in dieses Projekt nicht unerhebliche Geldmittel zu investieren, ohne dass derartige Unterstützungsleistungen auch den in der Region niedergelassenen Fachärzten in gleicher Weise gewährt würden. „Durch diese Unterstützung erhält das MVZ einen rechtlich nicht gerechtfertigten und EU – rechtlich illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber den niedergelassenen Fachärzten, gleich ob die bewilligten Gelder als Einlage, wie beschlossen, oder als Darlehen, wie nunmehr behauptet, ausgegeben werden “, so der LAOH-Vorsitzende Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz weiter. In der Beschwerde habe man darüber hinaus dargelegt, dass nach der amtlichen Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung die wesentliche Zielsetzung des Landkreises darin bestehe, Patientenschacher zu betreiben und Patienten aus dem MVZ in das wirtschaftlich Not leidende Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt umzuleiten, „Patientenströme zu steuern“, wie das verniedlichend genannt wird.
Entsprechend wendet sich die Beschwerde zugleich auch dagegen, dass in Deutschland Betriebsverluste von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft aus dem Haushalt der sie tragenden oder sie subventionierenden Kommune, Landkreise, Städte oder Länder ausgeglichen würden und jene öffentlichen Mittel außerdem dafür verwendet würden Medizinische Versorgungszentren zu errichten und zu unterhalten, erläuterte LAOH-Rechtsanwalt Harald Nickel von der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte Hanau/Frankfurt am Main. Diese Praxis habe jüngst auch das Bundesministerium für Gesundheit kritisiert.
„Der LAOH beabsichtigt nicht, die Art der Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland oder die Existenz von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft als solches in Frage zu stellen“, stellte der LAOH-Vorsitzende Wiederspahn-Wilz fest. Die Beschwerde richte sich ausschließlich gegen die seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossene und gegen Gemeinschaftsrecht verstoßende Beihilfe in Form der Errichtung eines MVZ in einer Region, die bereits überversorgt ist, mit dem Ziel, Patienten in ein nicht ausgelastetes Krankenhaus zu schaffen, dessen Träger ebenfalls der Landkreis sei. „Die Beschwerde richtet sich weiterhin dagegen, dass der Bundesgesetzgeber in Deutschland staatlich subventionierten Krankenhausträgern die Möglichkeit zur Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren eröffnet hat“, so Dr. Wiederspahn-Wilz weiter. Niedergelassene Fachärzte würden so einem subventionierten Wettbewerb ausgesetzt. Dies verschlechtere auf Dauer die medizinische Versorgung in solchen Regionen, worunter auch die Patienten zu leiden hätten.
Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH):
Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim,
Tel.: 06251-68 08 80, Fax: 06251-68 08 81.
Erster Vorsitzender:
Dr. med. Thomas Wiederspahn-Wilz, Emma Klinik – Operative Medizin in Seligenstadt, Frankfurter Straße 51, 63500 Seligenstadt,
Tel.:06182-960-0, Fax:06182-960 251.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt: Detlef Hans Franke,
Tel.: 069 / 95 43 16 0, mobil 0171 / 41 42 811
eMail:
Der Landesverband Ambulantes Operieren Land Hessen e.V. (LAOH) ist ein Zusammenschluss von mehr als 265 operativ tätigen Anästhesisten und Operateuren in Hessen. Pro Jahr operie-ren diese Fachleute mehr als 150.000 Patienten. Der LAOH vertritt die Interessen dieser Ärzte und ihrer Patienten im Sinne einer bestmöglichen und gleichzeitig wirtschaftlichen medizini-schen Versorgung.
News-ID: 158858 • Views: 2230
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum


