Gesetzliche Krankenversicherung: Die neuen GKV Tarife mit Selbstbehalt

Pressemitteilung von: Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel / PR Agentur: Hempel & Partner
Seit einiger Zeit stellen die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten die Wahl zwischen dem bisherigen Modell und einer Selbstbehaltvariante. So können gesetzlich Versicherte, die Behandlungskosten innerhalb eines bestimmten Selbstbeteiligungsrahmens aus der eigenen Tasche bezahlen, seit dem 1. April bis zu 600 Euro pro Jahr einsparen. Wirklich rentiert sich das hinsichtlich der geringeren Beiträge vor allem für junge gesunde Patienten, die selten zum Arzt gehen. Allerdings sind die sogenannten Bonuszahlungen nur vorteilhaft für diejenigen, die während des Jahres selten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Bonuszahlungen sind daüber hinaus einkommensabhängig. Je mehr der Beitragszahler also verdient, desto höher fällt der Bonus aus. Die hat zur Folge, dass ein Durchschnittsverdiener bei der Wahl des neuen Tarifs im ungünstigen Fall richtig draufzahlt, wenn innerhalb eines Jahres größere Arztkosten anfallen. Mögliche finanzielle Engpässe und die Aussicht auf eine Rückerstattung könnten Patienten zwingen, medizinisch notwendige Behandlungen lieber ins nächste Jahr zu legen und ein gesundheitliches Risiko einzugehen. Die wenigsten der Interessenten wissen, dass man sich, sofern der neue Tarif gewählt wurde, auf eine Vertragsdauer von in der Regel drei Jahren festlegt. Ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch die Kassen existiert für den Kunden ebenfalls nicht. Diese Vertragsklauseln sind aus unserer Sicht deutlich zum Nachteil des Versicherten ausgelegt! Ein Wechsel zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung bereitet deshalb vermutlich weniger Bauchweh als die Umstellung auf einen Bonustarif. Derzeit reicht die Spannweite der Beitragssätze von circa 12 bis fast 16 Prozent des Bruttolohnes. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und einer um zwei Prozentpunkte günstigeren GKV spart der Versicherte und der Arbeitgeber jährlich je satte 360 Euro. Somit eine wirklich lukrative Alternative für beide. Ganz gleich ob Wechsel oder nicht: die ergänzende Absicherung über eine Zusatzversicherung sollte in jedem Fall gewählt werden, da sowohl die bisherigen als auch die neuen Tarife der gesetzlichen Krankenkassen die gewünschten Leistungen wie Massagen, Heilbäder, Brillen und Zahnersatzleistungen nicht mehr oder nur noch teilweise übernehmen.

Finanzfachwirt (FH) Felix Hempel
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