12.09.2007 - 13:16 - Politik, Recht & Gesellschaft
Ägypten: Hoffnung für Konvertiten?
Pressemitteilung von: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) / PR Agentur: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
IGFM: Gericht verschiebt Urteil für 12 Konvertiten auf November
Kairo / Frankfurt am Main, 12. September 2007 – Das ägyptische Oberverwaltungsgericht in Kairo hat die Urteilsverkündung für 12 Christen, die zum Islam übertraten und daraufhin zurück zum Christentum konvertieren wollten, auf den 17. November verschoben, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Im April hatte ein erstinstanzliches Gericht gegen die 12 Konvertiten entschieden und ihnen verboten, wieder Christen zu sein. Daraufhin legten diese Berufung ein. Ägyptens Innenminister Habib Ibrahim al-Adly stimmte dem Urteil öffentlich zu und forderte die Tötung jeder Person, die vom Islam abfalle. Dennoch besteht Hoffnung für die Angeklagten, da "Re-Konversion" von manchen muslimischen Rechtsgelehrten anders bewertet wird, so die IGFM.
Viele Rechtsfragen, wie das Erbrecht oder das Sorgerecht, werden durch den ägyptischen Staat von der Religionszugehörigkeit abgeleitet. Die Scharia besagt, dass Apostaten vom Islam mit dem Tod bestraft werden müssen. Dieser Auffassung schließen sich die meisten muslimischen Religionswissenschaftler Ägyptens an. Mehrere konservative Religionswissenschaftler zählen sogenannte Re-Konvertiten allerdings nicht zu Apostaten im engeren Sinn.
Der ägyptische Menschenrechtler Hossam Bahgat sieht darin ein Zeichen, um auf ein positives Urteil hoffen zu können. In den letzten Jahren erlaubten ägyptische Gerichte vermehrt Christen, die zum Islam konvertierten, danach zum Christentum zurückzukehren. Auch in dem Fall Mohammed Hegazy, ein Muslim, der zum Christentum konvertierte, könne das Urteil über die 12 Re-Konvertiten positiv wirken. Hegazy versuchte die offizielle Anerkennung seines Religionswechsels beim Staat einzuklagen, woraufhin mehrere islamische Religionswissenschaftler die Todesstrafe für ihn forderten.
Die IGFM weist den ägyptischen Staat daraufhin, dass er Mitglied im UN – Menschenrechtsrat ist und die Religions- und Meinungsfreiheit für jeden Ägypter gewährleisten und schützen muss. Die Menschenrechtsorganisation appelliert an die Regierung Hosni Mubarak, sich demonstrativ für Konvertiten in seinem Land einzusetzen und sie, wie auch ihre Rechtsvertreter und Ehepartner zu schützen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
IGFM - Deutsche Sektion e.V.
Borsigallee 9, D - 60388 Frankfurt/Main
Tel.: 069-420108-0, Fax: 069-420108-33
eMail:
www.igfm.de
www.menschenrechte.de
Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
Kairo / Frankfurt am Main, 12. September 2007 – Das ägyptische Oberverwaltungsgericht in Kairo hat die Urteilsverkündung für 12 Christen, die zum Islam übertraten und daraufhin zurück zum Christentum konvertieren wollten, auf den 17. November verschoben, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Im April hatte ein erstinstanzliches Gericht gegen die 12 Konvertiten entschieden und ihnen verboten, wieder Christen zu sein. Daraufhin legten diese Berufung ein. Ägyptens Innenminister Habib Ibrahim al-Adly stimmte dem Urteil öffentlich zu und forderte die Tötung jeder Person, die vom Islam abfalle. Dennoch besteht Hoffnung für die Angeklagten, da "Re-Konversion" von manchen muslimischen Rechtsgelehrten anders bewertet wird, so die IGFM.
Viele Rechtsfragen, wie das Erbrecht oder das Sorgerecht, werden durch den ägyptischen Staat von der Religionszugehörigkeit abgeleitet. Die Scharia besagt, dass Apostaten vom Islam mit dem Tod bestraft werden müssen. Dieser Auffassung schließen sich die meisten muslimischen Religionswissenschaftler Ägyptens an. Mehrere konservative Religionswissenschaftler zählen sogenannte Re-Konvertiten allerdings nicht zu Apostaten im engeren Sinn.
Der ägyptische Menschenrechtler Hossam Bahgat sieht darin ein Zeichen, um auf ein positives Urteil hoffen zu können. In den letzten Jahren erlaubten ägyptische Gerichte vermehrt Christen, die zum Islam konvertierten, danach zum Christentum zurückzukehren. Auch in dem Fall Mohammed Hegazy, ein Muslim, der zum Christentum konvertierte, könne das Urteil über die 12 Re-Konvertiten positiv wirken. Hegazy versuchte die offizielle Anerkennung seines Religionswechsels beim Staat einzuklagen, woraufhin mehrere islamische Religionswissenschaftler die Todesstrafe für ihn forderten.
Die IGFM weist den ägyptischen Staat daraufhin, dass er Mitglied im UN – Menschenrechtsrat ist und die Religions- und Meinungsfreiheit für jeden Ägypter gewährleisten und schützen muss. Die Menschenrechtsorganisation appelliert an die Regierung Hosni Mubarak, sich demonstrativ für Konvertiten in seinem Land einzusetzen und sie, wie auch ihre Rechtsvertreter und Ehepartner zu schützen.
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