Arbeitsrecht: Streichung des Weihnachtsgeldes durch Änderungskündigung

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Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Die Streichung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Jahreszuwendung (Weihnachtsgeld) kann bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer in Form einer außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage befindet und die Maßnahme zur Vermeidung einer Insolvenz unumgänglich ist (BAG, Urteil vom 01.03.2007, 2 AZR 580/05).

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