07.09.2007 - 16:13 - Politik, Recht & Gesellschaft

Kindergeldzahlung direkt an das unterhaltsberechtigte Kind

Pressemitteilung von: Michaela Muth

Eltern, die Ihren volljährigen Kindern gegenüber noch die Unterhaltspflicht haben, aber dennoch keinen Unterhalt zahlen können oder leisten wollen, kann auf Antrag das Kindergeld gestrichen werden. Verlangt das erwachsende Kind gegenüber seinen Eltern, den für sich gesetzlich zustehenden Unterhalt und die Eltern kommen Ihrer Verpflichtung nicht nach, kann das Kindergeldberechtigte Kind einen Antrag bei der für sich zuständigen Familienkasse stellen. Hier spricht man denn von einem Abzweigungsauftrag. Anträge finden Sie hier unter www.kindergeld24.com/Formulare.html

Bewilligt wird dieser Antrag wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Der Unterhaltspflichtige kann keinen Unterhalt leisten oder kommt seiner Pflicht nicht in vollem Umfange nach und zahlt nur sporadisch oder nur einen minimalen Anteil des an ihn gezahlten Kindergeldes an das volljährige Kind aus.

Bevor jedoch die weitere Kindergeldzahlung an den Kindergeldberechtigten gestrichen wird erhält dieser die Gelegenheit innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Stellungnahme hierzu abzugeben oder aber zu belegen, daß Unterhalt an das unterhaltsberechtigte Kind ausgezahlt wird.

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Kindergeld informieren Sie sich hier www.kindergeld24.com oder downloaden Sie sich am besten gleich den kostenlosen „Kindergeld Ratgeber Wer,Wie,Was?, damit wirklich keine Frage mehr offen bleibt!

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Michaela Muth
St.-Johann-Str. 32
88662 Überlingen
Tel. 07551 94 81 07
www.kindergeld24.com


Ich selbst bin alleinerziehende Mutter von vier Kindern und befand mich in einer beruflichen Findungsphase.
Von außen wurde mir die Problematik zum Thema Kindergeld durch Bekannte und Verwandte desöfteren angetragen, diesen ich auch dadurch eine geldwerte Hilfe bot. Dadurch habe ich mich diesem Thema verschrieben und wollte somit mein Wissen im Internet weitergeben. Durch die Einarbeitung in diese Thematik und den Tipps und Ratschlägen an meine User, haben schon sehr viele größere auch vierstellige Summen durch die Kindergeld- bzw. Familienkassen erhalten. Hier befaßte ich mich schwerpunktmäßig mit dem Thema "Kindergeld- und Nachzahlung für Volljährige Kinder erhalten.." und wie erreichen dies meine Besucher.

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