04.09.2007 - 12:05 - Tourismus, Auto & Verkehr
Sichere Bezahloptionen beim Kfz-Verkauf unter Privatpersonen
Pressemitteilung von: Ämtergänger
Angesichts der Berichterstattung in den Medien über Betrugsfälle bei Kfz-Verkäufen (im speziellen im Rahmen der Bezahloptionen durch ausländische Erwerber), möchten wir im folgenden die gängigen Bezahloptionen aufzeigen.
Diesbezüglich sollte sich der Kfz-Verkäufer bereits vorab über die Bezahl-und Abwicklungsmodalitäten informieren und dementsprechende Vorbereitungen treffen. Diese Verkaufsvorbereitungen beginnen bereits damit, den bevorstehenden Kfz-Verkauf dem Kfz-Zulassungsamt und der jeweiligen Versicherung anzuzeigen. Forumlare für die Bekundung dieser Verkaufsabsicht ("Veräußerungsanzeige") gegenüber dem Zulassungsamt finden Sie auf unserer Homepage: www.aemtergaenger.de->Formular-Center. Grundsätzlich sollte das Kfz bereits vor dem Verkauf durch den Eigentümer abgemeldet werden. Denn sobald der Kfz-Brief/Zulassunsgbescheinigung II und/oder Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung I an den Erwerber übergeben wurden, kann der ehemalige Eigentümer kein Recht mehr am Fahrzeug ausüben. Dies bedeutet, dass keine Statusänderung (sprich Ummelden oder Abmelden des Kfz oder auch etwaige Eintragungen) mehr vorgenommen werden können. Sollten Sie folglich keine Zeit für die Abmeldung des Kfz aufbringen können oder wollen, wickeln die Mitarbeiter der Ämtergänger KG gerne die Kfz-Abmeldung für Sie ab. Denn erst nach der Abmeldung kann die risikolose Übertragung an den Erwerber erfolgen.
Bereits in der Zeitungsanzeige oder dem Online-Verkauf sollte auf die Bezahlmöglichkeiten hingewiesen werden und ggf. auch Optionen ausgeschlossen werden ("kein Scheck", "Nur per Überweisungsgutschrift", u.ä). Denn gerade im europaweiten oder auch internationalen Zahlungsverkehr gelten andere Regeln, als im innerdeutschen Zahlungsverkehr. Speziell diese Abweichungen werden durch Betrüger ausgenützt.
Als sicherste Bezahloptionen gelten die Bezahlung durch Bargeld oder die Überweisungsgutschrift zu Gunsten des Verkäufers.
Die Bezahlung durch Bargeld beinhaltet allerdings das Risiko, ggf. Falschgeld zu erhalten oder auch durch Handlanger des Erwerbers überfallen zu werden. Der Gefahr des Falschgelderhaltes kann der Verkäufer durch die Prüfung der Sicherheitsmerkmale der Scheine entgegengewirken und ebenfalls zusätzlich auch die Prüfung durch UV-Licht hinzuziehen (hierzu bei der ortsanssäigen Bank oder im Handel bezüglich Geräte nachfragen). Dem Überfallrisiko kann leider nur bedingt begegnet werden. Einzig durch die Wahl des Übergabepunktes könnte für eine gewisse Sicherheit erreicht werden; beispielsweise durch die Wahl eines Parkplatzes in der Nähe einer Polizeistation. Auf jeden Fall sollte der Kfz-Verkäufer stutzig werden, wenn vom Erwerber der Übergabepunkt auf einem Autobahnparktplatz gewünscht wird. In diesem Fall sollte die Vernunft siegen, auch wenn hierdurch vielleicht ein Geschäft nicht zu Stande kommt. Falls Sie in dieser Situation vorab das Kfz haben abmelden lassen, können Sie argumentieren, dass Ihr Kfz abgemeldet ist und Sie somit nicht mehr am regulären Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ein Käufer mit einem wirkliches Kaufinteresse wird dies akzeptieren und durch die Beantragung von 5-Tage-Kennzeichen oder dem Transport des Kfz auf einem Anhänger, dieses Problem lösen.
Die Überweisungsgutschrift beinhaltet das geringste Risiko für den Kfz-Verkäufer, da nur aufgrund einer andersartigen Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen der ausländischen, überweisenden Bank, das überwiesene Geld wieder zurückgefordert werden könnte. Grundsätzlich gilt aber im Rahmen des deutschen Banken-und Überweisungsverkehrs (dementsprechend auch bei Gutschriften zu Gunsten deutscher Bankkonten), dass eingehende Gelder nur nach Rücksprache mit dem Kontoinhaber zurückgebucht werden dürfen. Also demzufolge auch bei eingehenden Gutschriften aus dem europäischen- oder internatonalen Zahlungsverkehrs. Die Problematik der Überweisungsoption liegt allerdings darin begründet, dass am Wochende die Banken nicht geöffnet sind und somit Kontoumsätze nicht verbucht oder erfragt werden können. Der Kfz-Verkäufer sollte dementsprechend den Abwicklungszeitpunkt während der Arbeitstage organisieren, um den Zahlungseingang kontrollieren zu können.
Die Begleichung des Kfz-Verkaufs durch einen ausgestellten Scheck ist die unsicherste Art für den Kfz-Verkäufer, da selbst innerhalb des deutschen Bankensystems ein Scheck innerhalb von zwei Tagen wieder zurückgegeben oder besser "platzen" kann. Im europaweiten oder auch internationalen Scheckverkehr kann diese Frist sich um ein vielfaches verlängern. Während im europaweiten Scheckverkehr sich die Frist zwischen vier und sechs Wochen oder auch länger bewegen kann, können im internationalen Zahlungsverkehr die Fristen acht Wochen und mehr überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraumes kann ein vom Käufer ausgestellter Scheck demzufolge noch jederzeit nicht eingelöst werden und somit das bereits unter Vorbehalt gutgeschriebene Geld (Kennzeichen: e.V.) wieder abgezogen werden. Auch eine vorherige Prüfung des Schecks durch eine Bank oder Sparkasse (wie im bekannten Betrugsfall erfolgt), gewährt keine Einlösesicherheit bzw. Geldgarantie, da die befragte Bank nur die ordnungsgemäße Ausstellung des Schecks überprüfen kann. Eine etwaige Bonitätsprüfung, welche die Einlösung des Schecks garantiert, kann nicht erfolgen. Hierfür müßte das Bankennetz europaweit und international soweit vernetzt sein, dass jeder Bankangestellte auf jedes existierende Konto zugreifen können müßte. Dies ist aber bisher nicht möglich. Eine Bezahlung durch einen ausgestellten Scheck sollte demzufolge nicht akzeptiert werden.
Allenfalls könnte innerhalb Deutschlands ein sogenannter Zentralbankscheck durch den Verkäufer akzeptiert werden, da diese Art von Scheck nur an den jeweiligen Antragsteller ausgehändigt wird, wenn das bezogene Geld bereits hinterlegt und auf ein separates Konto gebucht wurde. Aber auch in dieser Situation soll auf mögliche Fälschungen der Schecks hingewiesen werden. Aufgrund der entstehenden Kosten ist ein derartiger Zentralbankscheck nur eine Option für den Verkauf von gehobeneren Kfz.
Eine Bezahlung per Karte oder Kreditkarte sollte ebenfalls abgelehnt werden, da die wenigsten Privatkunden die hierfür technischen Erfordernisse besitzen und die Möglichkeit der Nichteinlösung weiterhin bestehen bleibt.
Abschließend läßt sich zusammenfassen, dass die für die Abwicklung von privaten Kfz-Verkäufen beste Zahlungsoption, die der Überweisung des Geldbetrages ist. Die Bezahlung per Bargeld ist natürlich weiterhin möglich, allerdings sollten die bereits og. Risiken beachtet und einkalkuliert werden. Keinstenfalls sollte der Verkäufer aufgrund der og. Risiken die Begleichung des ausstehenden Betrages durch einen Scheck akzeptieren. Sollten Ihnen andere Bezahlungsoptionen angeboten werden, kontaktieren Sie lieber vorab Ihren Bankberater und informieren Sie Ihn über Ihr Vorhaben. Zumindest kann Ihnen dieser Auskunft über etwaige Risiken geben oder bei der Minimierung helfen. Ein gesundes Misstrauen ist auf jeden Fall bei jeder Transaktion angebracht.
Lesen Sie auch unsere weiteren Artikel auf www.openPR.de bezüglich der Kfz-Ummeldung und Kfz-Abmeldung.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Ämtergänger KG
Ovelgönner Weg 23
21335 Lüneburg
Tel.: 01520-9005658
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
URL: www.aemtergaenger.de
URL: www.kfz-Ummeldeservice.de
E-Mail:
Die Firma Ämtergänger KG übernimmt Behördengänge im Auftrag von Dritten. Im speziellen für Neuhinzugezoge werden die zeitintensiven Gänge der Kfz-Ummeldung zum Zulassungsamt oder der Adressänderung übernommen. Auch für Privatpersonen wird die Kfz-Abmeldung übernommen, falls das jeweilige Kfz verkauft werden soll.
Der Ummeldeservice von Kfz und/oder Personalausweis wird bereits in den Städten Hamburg, Lüneburg, Paderborn, Bielefeld Mainz,Wiesbaden und Frankfurt a.Main angeboten
Diesbezüglich sollte sich der Kfz-Verkäufer bereits vorab über die Bezahl-und Abwicklungsmodalitäten informieren und dementsprechende Vorbereitungen treffen. Diese Verkaufsvorbereitungen beginnen bereits damit, den bevorstehenden Kfz-Verkauf dem Kfz-Zulassungsamt und der jeweiligen Versicherung anzuzeigen. Forumlare für die Bekundung dieser Verkaufsabsicht ("Veräußerungsanzeige") gegenüber dem Zulassungsamt finden Sie auf unserer Homepage: www.aemtergaenger.de->Formular-Center. Grundsätzlich sollte das Kfz bereits vor dem Verkauf durch den Eigentümer abgemeldet werden. Denn sobald der Kfz-Brief/Zulassunsgbescheinigung II und/oder Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung I an den Erwerber übergeben wurden, kann der ehemalige Eigentümer kein Recht mehr am Fahrzeug ausüben. Dies bedeutet, dass keine Statusänderung (sprich Ummelden oder Abmelden des Kfz oder auch etwaige Eintragungen) mehr vorgenommen werden können. Sollten Sie folglich keine Zeit für die Abmeldung des Kfz aufbringen können oder wollen, wickeln die Mitarbeiter der Ämtergänger KG gerne die Kfz-Abmeldung für Sie ab. Denn erst nach der Abmeldung kann die risikolose Übertragung an den Erwerber erfolgen.
Bereits in der Zeitungsanzeige oder dem Online-Verkauf sollte auf die Bezahlmöglichkeiten hingewiesen werden und ggf. auch Optionen ausgeschlossen werden ("kein Scheck", "Nur per Überweisungsgutschrift", u.ä). Denn gerade im europaweiten oder auch internationalen Zahlungsverkehr gelten andere Regeln, als im innerdeutschen Zahlungsverkehr. Speziell diese Abweichungen werden durch Betrüger ausgenützt.
Als sicherste Bezahloptionen gelten die Bezahlung durch Bargeld oder die Überweisungsgutschrift zu Gunsten des Verkäufers.
Die Bezahlung durch Bargeld beinhaltet allerdings das Risiko, ggf. Falschgeld zu erhalten oder auch durch Handlanger des Erwerbers überfallen zu werden. Der Gefahr des Falschgelderhaltes kann der Verkäufer durch die Prüfung der Sicherheitsmerkmale der Scheine entgegengewirken und ebenfalls zusätzlich auch die Prüfung durch UV-Licht hinzuziehen (hierzu bei der ortsanssäigen Bank oder im Handel bezüglich Geräte nachfragen). Dem Überfallrisiko kann leider nur bedingt begegnet werden. Einzig durch die Wahl des Übergabepunktes könnte für eine gewisse Sicherheit erreicht werden; beispielsweise durch die Wahl eines Parkplatzes in der Nähe einer Polizeistation. Auf jeden Fall sollte der Kfz-Verkäufer stutzig werden, wenn vom Erwerber der Übergabepunkt auf einem Autobahnparktplatz gewünscht wird. In diesem Fall sollte die Vernunft siegen, auch wenn hierdurch vielleicht ein Geschäft nicht zu Stande kommt. Falls Sie in dieser Situation vorab das Kfz haben abmelden lassen, können Sie argumentieren, dass Ihr Kfz abgemeldet ist und Sie somit nicht mehr am regulären Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ein Käufer mit einem wirkliches Kaufinteresse wird dies akzeptieren und durch die Beantragung von 5-Tage-Kennzeichen oder dem Transport des Kfz auf einem Anhänger, dieses Problem lösen.
Die Überweisungsgutschrift beinhaltet das geringste Risiko für den Kfz-Verkäufer, da nur aufgrund einer andersartigen Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen der ausländischen, überweisenden Bank, das überwiesene Geld wieder zurückgefordert werden könnte. Grundsätzlich gilt aber im Rahmen des deutschen Banken-und Überweisungsverkehrs (dementsprechend auch bei Gutschriften zu Gunsten deutscher Bankkonten), dass eingehende Gelder nur nach Rücksprache mit dem Kontoinhaber zurückgebucht werden dürfen. Also demzufolge auch bei eingehenden Gutschriften aus dem europäischen- oder internatonalen Zahlungsverkehrs. Die Problematik der Überweisungsoption liegt allerdings darin begründet, dass am Wochende die Banken nicht geöffnet sind und somit Kontoumsätze nicht verbucht oder erfragt werden können. Der Kfz-Verkäufer sollte dementsprechend den Abwicklungszeitpunkt während der Arbeitstage organisieren, um den Zahlungseingang kontrollieren zu können.
Die Begleichung des Kfz-Verkaufs durch einen ausgestellten Scheck ist die unsicherste Art für den Kfz-Verkäufer, da selbst innerhalb des deutschen Bankensystems ein Scheck innerhalb von zwei Tagen wieder zurückgegeben oder besser "platzen" kann. Im europaweiten oder auch internationalen Scheckverkehr kann diese Frist sich um ein vielfaches verlängern. Während im europaweiten Scheckverkehr sich die Frist zwischen vier und sechs Wochen oder auch länger bewegen kann, können im internationalen Zahlungsverkehr die Fristen acht Wochen und mehr überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraumes kann ein vom Käufer ausgestellter Scheck demzufolge noch jederzeit nicht eingelöst werden und somit das bereits unter Vorbehalt gutgeschriebene Geld (Kennzeichen: e.V.) wieder abgezogen werden. Auch eine vorherige Prüfung des Schecks durch eine Bank oder Sparkasse (wie im bekannten Betrugsfall erfolgt), gewährt keine Einlösesicherheit bzw. Geldgarantie, da die befragte Bank nur die ordnungsgemäße Ausstellung des Schecks überprüfen kann. Eine etwaige Bonitätsprüfung, welche die Einlösung des Schecks garantiert, kann nicht erfolgen. Hierfür müßte das Bankennetz europaweit und international soweit vernetzt sein, dass jeder Bankangestellte auf jedes existierende Konto zugreifen können müßte. Dies ist aber bisher nicht möglich. Eine Bezahlung durch einen ausgestellten Scheck sollte demzufolge nicht akzeptiert werden.
Allenfalls könnte innerhalb Deutschlands ein sogenannter Zentralbankscheck durch den Verkäufer akzeptiert werden, da diese Art von Scheck nur an den jeweiligen Antragsteller ausgehändigt wird, wenn das bezogene Geld bereits hinterlegt und auf ein separates Konto gebucht wurde. Aber auch in dieser Situation soll auf mögliche Fälschungen der Schecks hingewiesen werden. Aufgrund der entstehenden Kosten ist ein derartiger Zentralbankscheck nur eine Option für den Verkauf von gehobeneren Kfz.
Eine Bezahlung per Karte oder Kreditkarte sollte ebenfalls abgelehnt werden, da die wenigsten Privatkunden die hierfür technischen Erfordernisse besitzen und die Möglichkeit der Nichteinlösung weiterhin bestehen bleibt.
Abschließend läßt sich zusammenfassen, dass die für die Abwicklung von privaten Kfz-Verkäufen beste Zahlungsoption, die der Überweisung des Geldbetrages ist. Die Bezahlung per Bargeld ist natürlich weiterhin möglich, allerdings sollten die bereits og. Risiken beachtet und einkalkuliert werden. Keinstenfalls sollte der Verkäufer aufgrund der og. Risiken die Begleichung des ausstehenden Betrages durch einen Scheck akzeptieren. Sollten Ihnen andere Bezahlungsoptionen angeboten werden, kontaktieren Sie lieber vorab Ihren Bankberater und informieren Sie Ihn über Ihr Vorhaben. Zumindest kann Ihnen dieser Auskunft über etwaige Risiken geben oder bei der Minimierung helfen. Ein gesundes Misstrauen ist auf jeden Fall bei jeder Transaktion angebracht.
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Ämtergänger KG
Ovelgönner Weg 23
21335 Lüneburg
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Die Firma Ämtergänger KG übernimmt Behördengänge im Auftrag von Dritten. Im speziellen für Neuhinzugezoge werden die zeitintensiven Gänge der Kfz-Ummeldung zum Zulassungsamt oder der Adressänderung übernommen. Auch für Privatpersonen wird die Kfz-Abmeldung übernommen, falls das jeweilige Kfz verkauft werden soll.
Der Ummeldeservice von Kfz und/oder Personalausweis wird bereits in den Städten Hamburg, Lüneburg, Paderborn, Bielefeld Mainz,Wiesbaden und Frankfurt a.Main angeboten
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